Römische lehre der dinglichen rechte oder sachen-rechte, Part 1 |
From inside the book
Results 6-10 of 68
Page 206
... Beklagten für den Eigenthümer , wäh- rend es in der That ein Dritter ist . Dies soll gerade der Fall sein , in dem ersterer die irrthümlich zugesprochene Sache ersize . Allein es leuchtet ein , daß , wenn der Kläger , falls der Beklagte ...
... Beklagten für den Eigenthümer , wäh- rend es in der That ein Dritter ist . Dies soll gerade der Fall sein , in dem ersterer die irrthümlich zugesprochene Sache ersize . Allein es leuchtet ein , daß , wenn der Kläger , falls der Beklagte ...
Page 208
... Beklagten gehörige Sache irrthümlich dem Reivindicanten durch den Richter zugesprochen worden , das volle Eigenthum auf den fiegenden Reivindicanten übergehe . Allein diesen Beweis erbringen obige Worte nicht , da der Rechtsverlust ...
... Beklagten gehörige Sache irrthümlich dem Reivindicanten durch den Richter zugesprochen worden , das volle Eigenthum auf den fiegenden Reivindicanten übergehe . Allein diesen Beweis erbringen obige Worte nicht , da der Rechtsverlust ...
Page 238
... Beklagten im Resultate nicht weniger geschüßt , wie der Kläger ge- genüber der im Momente der Litiscontestation unterbrochenen Praescriptio longi temporis . Denn das römische Recht verpflichtete den Beklagten , wenn sich herausstellte ...
... Beklagten im Resultate nicht weniger geschüßt , wie der Kläger ge- genüber der im Momente der Litiscontestation unterbrochenen Praescriptio longi temporis . Denn das römische Recht verpflichtete den Beklagten , wenn sich herausstellte ...
Page 239
... Beklagten bleibt von dem fruchtlos erhobenen Rechtstreite völlig unberührt , er müßte denn bei der Gelegenheit in Conscientia rei alienae gekommen sein , was mit dem gegen ihn begonnenen Rechtsstreite an sich noch keineswegs der Fall ...
... Beklagten bleibt von dem fruchtlos erhobenen Rechtstreite völlig unberührt , er müßte denn bei der Gelegenheit in Conscientia rei alienae gekommen sein , was mit dem gegen ihn begonnenen Rechtsstreite an sich noch keineswegs der Fall ...
Page 242
... Beklagten geläugnetes Eigenthum auf Erwerb durch ordentliche Ersizung gründet , oder , auf Herausgabe einer Sache belangt , dem Kläger die Einrede der ordentlichen Ersizung entgegenstellt , hat , wie vorstehende L. 11. C. cit . bekundet ...
... Beklagten geläugnetes Eigenthum auf Erwerb durch ordentliche Ersizung gründet , oder , auf Herausgabe einer Sache belangt , dem Kläger die Einrede der ordentlichen Ersizung entgegenstellt , hat , wie vorstehende L. 11. C. cit . bekundet ...
Other editions - View all
Common terms and phrases
Actio Actio in rem alſo Ansicht apud Befiß Besiß Besiz bewegliche Sachen bona fide Bonae fidei possessor bonis Civilrecht Condictio daher deſſen dieſe dinglicher Rechte Dominium ex iure dominus Eigenthum eius empt emptore enim Erfißung Ersigung Ersizung erwerben etiam ex iure Quiritium factum Fall find Fiscus folgeweise Fortseßung Früchte Fructus extantes fundum Furtum Gaius Ganzen Gebäude Grund Grundstücke herede usucapio hereditatem indeſſen ipso iure iſt Iusta causa Juristen Justinian Klage läßt leßteren Longi temporis praescriptio mala fide muß neue Species Occupation omnibus Paulus poss possessio possessionis possidere potest praescr Prätor Puchta quae quam quia quidem quis quod rebus rei vind Rei vindicatio rerum Res furtiva Res mancipi Römer römischen Rechte ſein ſich sive ſondern Specificant Specification sunt Theile Thesauros thümer Titulus Traditio Ulpian unsere usuc usurp Vangerow verb Vergl Verjährung vindiziren Vorausseßung XII Tafeln