Römische lehre der dinglichen rechte oder sachen-rechte, Part 1 |
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... schon daraus von selbst ein , daß der Begriff und die Cristenz desselben keinem einzelnen Staate ausschließlich eigenthümlich sein kann . Und dies bezeugen denn auch unsere römischen Rechtsquellen , in- dem sie aussprechen , in alter ...
... schon daraus von selbst ein , daß der Begriff und die Cristenz desselben keinem einzelnen Staate ausschließlich eigenthümlich sein kann . Und dies bezeugen denn auch unsere römischen Rechtsquellen , in- dem sie aussprechen , in alter ...
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... folgt aber schon daraus , weil sie gegenfalls mehr Rechte gehabt hätten , wie die Römer selbst und die Peregrinen cum commercio . Vergl . auch Puchta a . a . D. S. 591 . - 204. ] und daher konnte er sich denn auch 3 33 Seite.
... folgt aber schon daraus , weil sie gegenfalls mehr Rechte gehabt hätten , wie die Römer selbst und die Peregrinen cum commercio . Vergl . auch Puchta a . a . D. S. 591 . - 204. ] und daher konnte er sich denn auch 3 33 Seite.
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... schon daraus hervor , daß uns Gaius das In bonis nur als eine Unterart des doppelten Eigenthums der Römer schildert * ) , so folgt dasselbe Resultat auch daraus , daß die Peregrinen , im Allgemeinen unfähig römisches Eigenthum zu haben ...
... schon daraus hervor , daß uns Gaius das In bonis nur als eine Unterart des doppelten Eigenthums der Römer schildert * ) , so folgt dasselbe Resultat auch daraus , daß die Peregrinen , im Allgemeinen unfähig römisches Eigenthum zu haben ...
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... schon zu Ciceros Zeit der Fall , Cic . 1. c . , die Traditio einer Res nec mancipi zum Dominium ex iure Quiritium geführt hat . Wie uns Gaius ( II . 25. ) berichtet , kam zu seiner Zeit die In iure cessio deshalb nur noch höchst selten ...
... schon zu Ciceros Zeit der Fall , Cic . 1. c . , die Traditio einer Res nec mancipi zum Dominium ex iure Quiritium geführt hat . Wie uns Gaius ( II . 25. ) berichtet , kam zu seiner Zeit die In iure cessio deshalb nur noch höchst selten ...
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... schon eine lusta causa putativa zur Tradition hinreicht . Dagegen erscheint ein jedes wider verbietende gegen den Grundsaß , daß Ausnahmen von der Regel nur bei gehörigem Nach- weise angenommen werden dürfen . Ein solcher liegt aber ...
... schon eine lusta causa putativa zur Tradition hinreicht . Dagegen erscheint ein jedes wider verbietende gegen den Grundsaß , daß Ausnahmen von der Regel nur bei gehörigem Nach- weise angenommen werden dürfen . Ein solcher liegt aber ...
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Actio Actio in rem alſo Ansicht apud Befiß Besiß Besiz bewegliche Sachen bona fide Bonae fidei possessor bonis Civilrecht Condictio daher deſſen dieſe dinglicher Rechte Dominium ex iure dominus Eigenthum eius empt emptore enim Erfißung Ersigung Ersizung erwerben etiam ex iure Quiritium factum Fall find Fiscus folgeweise Fortseßung Früchte Fructus extantes fundum Furtum Gaius Ganzen Gebäude Grund Grundstücke herede usucapio hereditatem indeſſen ipso iure iſt Iusta causa Juristen Justinian Klage läßt leßteren Longi temporis praescriptio mala fide muß neue Species Occupation omnibus Paulus poss possessio possessionis possidere potest praescr Prätor Puchta quae quam quia quidem quis quod rebus rei vind Rei vindicatio rerum Res furtiva Res mancipi Römer römischen Rechte ſein ſich sive ſondern Specificant Specification sunt Theile Thesauros thümer Titulus Traditio Ulpian unsere usuc usurp Vangerow verb Vergl Verjährung vindiziren Vorausseßung XII Tafeln