hat in ihrer völligen Umarbeitung eine Gestalt angenommen, von der ich hoffe, daß darin das Buch, von meinen speciellen Lehrzwecken abgesehen, nun auch in weiteren Kreisen nicht ohne einigen Nutzen sein dürfte, und daher übergebe ich es denn hiermit der Oeffentlichkeit. Obwohl sein Gegenstand ein in sich völlig abgeschlossener ist, so wird doch als zweiter Band die Lehre von den dinglichen Rechten an fremder Sache baldmöglichst nachfolgen. Bonn im December 1851. Dr. Sell. Von den dinglichen Rechten überhaupt. §. 1. I, Begriff der dinglichen Rechte S. 2. II. Arten der dinglichen Rechte S. 3. III. Entstehung der dinglichen Rechte A. Inwieferne ist der Sah wahr: Resoluto iure concedentis 1. Von den Fällen, in denen der Eigenthümer dingliche 2. Von den Fällen, in denen ein dinglich Berechtigter (in 8 S. 5. B. Inwieferne können durch Eintritt einer Conditio resolutiva A. Von beigefügten Resolutivbedingungen B. Von beigefügten Endterminen 12 S. 6. §. 7. AA. Uebertragenes Eigenthum BB. Inwieferne können Iura in re aliena durch Eintritt einer Resolutiv-Bedingung, eines Endtermins aufhören? . C. Inwieferne erlöschen dingliche Rechte durch Veräußerungen des Fiscus, des Regenten und der Regentin? D. Weitere gemeinschaftliche Gründe der Beendigung dinglicher Rechte (Untergang des Objects; Verwandlung deffelben in eine Res extra commercium; Verzicht; Erbeutung im Kriege; erlangte Freiheit wilder Thiere; unterbleibende Rückkehr gezähmter Thiere; Confusion gegenüber von Iura in re aliena;) S. 8. V. Wirkungen dinglicher Rechte Erste Abtheilung. Lehre vom Eigenthume. §. 9. 1. Begriff des Eigenthums und darin enthaltene Befugnisse S. 10. D. Beschränkungen der im Eigenthume liegenden Befugnisse A. Im Allgemeinen 11. S. 1. Gefeßliche Eigenthums- Beschränkungen, welche die Ein- 2. Gefeßliche Eigenthums-Beschränkungen, welche die Aus- B. Von der Veräußerungs-Beschränkung insbesondere §. 12. S. 13. III. Arten des Eigenthums. S. 14. A. Vom Dominium ex iure Quiritium und von dem In bonis 1. Von der ursprünglich einzigen Art römischen Eigenthums Einzelne Fälle 34 37 4. Verhältniß des In bonis zum Dominium ex iure Qui- 5. Verhältniß des In bonis zur bonae fidei possessio 7. Von der Vereinigung des In bonis und Dominium ex B. Neuere Eintheilungen des Eigenthums S. 15. IV. Erwerb des Eigenthums im Allgemeinen S. 16. V. Erwerb des Eigenthums im Einzelnen A. Eigenthums-Erwerb ohne Rücksicht auf das bereits erworbene Eigen- AA. Eigenthums-Erwerb durch zweiseitige Rechtsgeschäfte. A. Von der Traditio. 1. Begriff 2. Erfordernisse 39 41 42 43 44 47 51 51 S. 17. S. 18. S. 19. §. 20. B. Von dem Eigenthumserwerbe durch die nach erhobenem Seite 59 C. Von dem Fruchterwerbe des Usufructuars und Pachters AA. Vom Fruchterwerbe des Eigenthümers 60 62 63 BB. Eigenthums-Erwerb durch einseitige Handlungen des Erwerbenden. 1. Im Allgemeinen a. Fähigkeit des Subjects b. Fähigkeit des Objects c. Gehörige Willensbestimmung und Willensäußerung 2. Von den einzelnen Gestaltungen der Occupatio insbes sondere. 63 14 77 77 78 78 78 82 82 91 94 96 98 3. Rechtsmittel des Eigenthümers des Stoffes wider den 104 109 109 110 116 Vorwort. Uebersicht aller im römischen Rechte vorkom- A. Historische Einleitung zur Lehre von der Erfißung des B. Dogmatische Darstellung der Erfißung des Eigenthums 1. Begriff und Erfordernisse derfelben im Allgemeinen 130 |