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Falisci Cyneget. v. 315. Sic et Achaemenio cecidisti Lydia Cyro.55a) [Will man jedoch dies nicht lieber als Ablativ nehmen, was sehr wohl angeht und von Burm. dort durch Stellen bestätigt wird, so ist es nichts weiter als Dativus commodi. Was außerdem Corte de usu orthogr. lat. cap. III, § 1. p. 22. hat, wird wahrscheinlich nicht mehr Beweiskraft haben.] Occumbere neci oder morti, durch den Mord, Virg. Aen. II, 62. Ovid Metam. XV, 499. wofür auch der Ablativ gesetzt werden kann. [Jenes ist vielmehr: dem Tode anheim fallen. Doch s. Anm. 520.]

Zufolge jener Bedeutung wird dann auch der Dativ bei Dichtern gesetzt, um den Ort auszudrücken, woher etwas kommt, z. B. vellera dependent lateri bei Ovid. Metam. VI,

tam crebro ea utitur, ut vix par numerus ablativorum auctoris cum praepositione ab copulatorum apud eum inveniatur; quid! quod Silius Italicus huius structurae adeo amans fuit, ut cum centies quinquagies fere ea uteretur, vix viginti locis praepositionem ab ad significandum auctorem scriberet. Quo fit ut ipsi rerum scriptores in hac dicendi ratione vix quidquam cedant poetis, quod cum ex Livii tum maxime ex Plinii maioris et Taciti libris elucet. Omnino posteriores huius constructionis certas leges iam non sequuntur, sed, prout cuique libet, ea utuntur. Ecclesiastici vero cum alii tum praecipue Cyprianus dativi auctoris naturam adeo non perspexerunt, ut a priscorum usu plane abhorrerent.' Die sorgfältige Arbeit T.s macht die Aufführung der übrigen zerstreuten Litteratur überflüssig. Historischen Wert hat immer noch die Note Madvigs zu Cic. Fin. 1, 4, 11. Doch bestreitet die von ihm angenommene Beschränkung dieses Dativs auf die Fälle, wo der Dativ zugleich Ausdruck des commodum ist, für Livius Kühnast p. 139, für Tacitus Heraeus zu hist. 1, 11 und Nipperdey zu Ann. 2, 50.} 551a) {Für cadere alicui caedi ab aliquo und iacere prostratum esse giebt verschiedene Stellen aus Sil. Ital. Tillmann p. 75 f., wie XVII, 305 cui consul in armis Crispinus cecidit, womit zu vgl. Ovid. met. 5, 192 a tanto cecidisse viro und griech. ἀποθανεῖν, τελευτῶν ὑπό τινος. Sehr nahe damit verwandt ist der Dativ des persönlichen Interesses in einigen Stellen, die Schaefler p. 48 anführt, wie Tibull 1, 1, 33 agna cadet vobis; Prop. V, 10, 15 sq. Iuppiter, haec hodie_tibi victima corruet Acron; voverat et spolium corruit ille Iovi. So auch bei Tacit. Ann. 1, 59 sibi tres legiones totidem legatos procubuisse, hist. 4, 17.)

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592. [vielmehr: lateri sunt vellera dependentia, so daß das Herabhangen nicht durch das woher näher bestimmt wird.] Verg. Ecl. 6, 16. Serta procul tantum capiti delapsa iacebant [d. i. dem Haupte entsunken]. Nilne pudet capiti non posse pericula cano pellere? Pers. Sat. I, 83. [d. h. die Gefahren dem greisen Haupte abwehren, sie für dasselbe vertreiben; besser aber verbindet man pericula capiti.]

Diesem zunächst liegt die Bedeutung des Ortes, WO etwas ist; darüber s. bei den Städtenamen [§ 347.].

3) Vom Accusativus.

380. Durch den Akkusativ552) ist nichts ausgedrückt als irgend eine Beziehung; es sollen zwei Objekte so gedacht werden, daß sie in gegenseitiger Beziehung zu ein-682 ander stehen, welche durch ein Prädikat von außen her erst näher bestimmt wird. Daher kommt die freie Anwendung dieses Kasus.

Zunächst ist der sogenannte Accusativus absolutus zu erwähnen, in dem die größte Freiheit der Beziehung erscheint. Dieser ist aber von den Römern in einer gewissen Einschränkung gebraucht, wogegen ihn die Griechen sehr frei anwenden, welche einen Akkusativ zu Anfang eines Satzes setzen, ohne noch zu wissen, wie weiter; z. B. Hom. Οd. ά, 275. μητέρα δ', εἴ οἱ θυμὸς ἐφορμᾶται γαμέεσθαι, ἄψ ἴτω ἐς μέγαρον πατρός; dies μητέρα ist: was die Mutter

552) [S. F. A. Trendelenburg, Accusativi nomen quid tandem sibi velit, in den Actis societatis graecae. Edid. A. Westermann, C. H. Funkhänel. Lips. 1836. vol. I. fasc. 1.] {Vgl. hierzu Hübschmann 1. 1. p. 10-12. Die Litteratur zum Akk. giebt Hübner Grundriß p. 74 § 11. Ergänzungen hierzu sind an den einschlägigen Paragraphen angebracht. Über die Grundbedeutung des Akkus. s. N. 510a. Hier sei nur noch die allgemeine Bemerkung gemacht, die von Bedeutung für eine richtige historische Würdigung dieses Kasus und seiner Konstruktionsverhältnisse ist, daß je älter die Sprachperiode, desto ausgedehnter der Gebrauch des Akkus. beim Verbum ist, während die vorgeschrittene nach logischer Distinktion strebende Sprache sein Gebiet mehr und mehr einengt“, Schaefler p. 8. Vgl. Curtius Erläuter. p. 163.}

betrifft; es ist vorausgestellt bloß um auszudrücken, daß man damit etwas in Verbindung setzen wolle. [Jedoch steht er nicht, ohne eine Veranlassung im Vorhergehenden zu haben. S. Matthiä Gr. Gr. § 427. Anm. 3. Bernhardy wissensch. Synt. p. 132 fg.] {untépa ist mit rapéeoda zu verbinden und dazu das vorausgehende voyɩ zu ergänzen. Die Römer ahmten dies nach, jedoch nur in einer besonderen Wendung.

Der eigentliche Accusativus absolutus ist derjenige, welcher mit keinem bestimmten einzelnen Worte in grammatischer Konstruktion steht, sondern vielmehr mit dem ganzen Satze in Verbindung gesetzt ist, in dem Sinne, daß durch ihn angekündigt wird, der folgende Satz solle in Beziehung auf diesen Gegenstand gesagt sein. Die Römer haben dies so angewendet, daß nach einem solchen Akkusativ noch ein Relativsatz folgt, und zwar worin das Pron. relat. auch im Akkus. steht. Z. B. Urbem quam statuo vestra est. Virg. Aen. I, 573. Vgl. Ter. Eun. IV, 3, 11. Eunuchum quem dedisti nobis, quas turbas dedit! Plaut. Amphitr. IV, 1, 1. Naucratem quem convenire volui, in navi non erat. Daraus sieht man, daß eine gewisse Attraktion mitgewirkt hat; statt eunuchus als grammatisches Subjekt zu dedit zu konstruieren, war der relative Satz Ursache, daß man in jenen Accusativus absolutus überging.553)

553) [Es geht hieraus also hervor, daß es kein Accusativus absolutus ist, wie es denn einen solchen überhaupt nicht giebt, auch nicht im Griechischen; ja es kann selbst, wenn man diesen Begriff recht verstehen will, niemals irgend ein casus obliquus ein absolutus sein, wie ich schon zu Xenoph. de Rep. Lacedd. XII, 3. p. 236 fg. erinnert habe. Der hier vorliegende Fall hat seinen Grund in einer gewissen kunstlosen, ich möchte sagen kindlichen Redeweise, wo der Sprechende nicht imstande oder nicht geneigt ist, den Bau des ganzen Satzes im voraus zu berechnen, weshalb er das als Hauptsache voraufgestellte Nomen an das Verbum anschließt, das ihm zunächst im Sinne liegt. Vgl. Plaut. Capt. prol. 1. Hos quos videtis stare hic captivos duos, illi qui astant, hi stant ambo, non sedent, wo gleichsam das, was in der Struktur versehen ist, mit derselben Simplizität wieder ins Gleiche gebracht wird, zugleich um durch eine längere suspensio den unerwarteten Schluß noch scherzhafter zu machen. Bacch. IV, 9, 11. Nam ego has tabellas obsignatas,

381. Verschieden von dieser Konstruktion, doch ihr683 zunächst liegend ist folgende, wo noch ein Anschein von Accus. absol. statt findet. Die Verba des inneren und äußeren Sinnes, welche an sich einen Akkusativ annehmen können, empfangen solchen zuweilen so, daß die Konstruktion desselben nicht ausgeführt wird, sondern in eine solche Gestalt übergeht, daß ein abhängiger Satz daran geknüpft wird und in diesem jener Begriff, welcher im Akkusativ stand, im Nominativ hinzugedacht werden muß, z. B. bei videre, scire u. s. w. Dies findet sich auch in der Prosa; s. Cic. ad fam. IV, 1, 2. Rem vides quomodo se habeat [wo jedoch Orelli nach dem Cod. Medic. res geschrieben hat]; es sollte auf diese Weise jener Begriff im Akkusativ als Hauptbegriff hervorgehoben werden; de N. D. I, 10, § 23. nullo modo viderunt animi naturam intellegentem, in quam figuram cadere posset; [auch diese Stelle ist unsicher; s. das. Moser.] (C. F. W. Müller liest vid., animi natura intellegentis in quam etc.} Bei dicere hat Cic. Tusc. I, 24, 56. Nam sanguinem, bilem, pituitam, ossa, nervos, venas, omnem

consignatas quas fero, non sunt tabellae. Mil. gl. II, 1, 62. Nam unum conclave concubinae quod dedit miles, quo nemo nisi eapse inferret pedem, in eo conclavi ego perfodi parietem.

Über den ganz ähnlichen, aber noch freieren und zum Teil affektierten Gebrauch bei den Griechen s. Bernhardy wissensch. Synt. p. 303.] (Cf. Haase II p. 108 f. Krüger hat für diesen in der früheren Grammatik und noch bei R. benannten Accus. absolut. die Bezeichnung attractio oder assimilatio inversa aufgebracht, Ziemer Streifz. p. 72 nennt ihn eine regressive Ausgleichung. Am häufigsten sind derartige Attraktionen bei Plautus, s. die Stellen bei Brix zu Trin. 985 und Mil. 140. Übrigens ist dieser Gebrauch nicht an den Akkus. gebunden, vgl. Trin. 137 ille qui mandavit exturbasti ex aedibus? Bacch. 128 qui si decem habeas linguas mutum esse addecet. In der übrigen Latinität selten, vgl. Draeger II § 473; bei Livius zweifelhaft, cf. Kühnast p. 194. Eine Reihe von Stellen aus Cato, an denen man wirklich einen absoluten Akkus. statuieren muß, da ein auch nur dem Gedanken nach zu ergänzendes Verbum in der Nähe sich nicht befindet, giebt Schoendörffer 1. 1. p. 8 f., s. z. B. p. 27, 5 K in cellam oleariam haec opus sunt. dolia olearia, opercula, labra olearia XIV, concas maioris II et minoris II, trullas aheneas tris u. s. w. vgl. bes. p. 83, 9.}

denique membrorum et totius corporis figuram videor posse dicere, unde concreta et quo modo facta sint. Dergleichen Beispiele s. bei Drakenb. zu Liv. II, 57, 3.

Hiermit kann auch in Verbindung gesetzt werden eine solche Konstruktion, wo angehoben wird mit einem Akkusativ, als sollte ein Infinitiv im Verbo folgen, anstatt dessen aber der Übergang gemacht ist mit ut und dem Konjunktiv; diese Konstruktion kann sich also nur auf Verba erstrecken, welche sowohl den Akkus. c. Inf., als auch ut zulassen. So findet es sich hier und da bei iubere; z. B. Plaut. Stich. II, 3, 71. iube famulos rem divinam mihi apparent. [Vgl. § 316.] Cic. ad Q. fr. II, 15. b. § 2. Haec me ut confidam faciunt. 554)

554) [Vgl. Ter. Adelph. V, 4, 20. illum ut vivat optant omnes. Auffallender Plaut. Poen. II, v. 5. sex agnos immolavi nec potui tamen propitiam Venerem facere ut tandem esset mihi. Der Gebrauch gehört nur der Konversationssprache an; er ist daher bei Cicero beschränkt, Livius wendet ihn mäßig an und bei Späteren wird er seltener; denn da er mit dem vorher erwähnten auf derselben gemütlichen Grundlage beruht, vertrug er sich nicht mit der modernen Zierlichkeit und Feile des silbernen Zeitalters. Wo jedoch der abhängige Satz mehr als eine Epexegese erscheint, ist der Eindruck ein anderer, der mit einer ernsten, gehaltenen Darstellung nicht im Widerspruche steht, wie bei Caes. B. G. I, 39. a. E. rem frumentariam, ut satis commode supportari posset, timere dicebant. Beispiele verschiedener Art findet man bei Popma de usu antiq. locut. p. 121. Perizon. zu Sanct. Min. II, 5, 5. Gronov zu Seneca de Beneff. IV, 32. Drakenb. zu Liv. IV, 41, 6. Corte zu Sall. Jug. 14, 11. Monte III. p. 1312. Ruhnk. zu Ter. Eun. I, 2, 80. Krüger üb. d. Attrakt. § 61 p. 152 fgg. Cato de R. R. hat den Gebrauch öfter, wie c. 5 fin. villam videat clausa uti siet. c. 133, 3 eo modo quodvis genus arborum facere poteris uti radices bene habeant; daher ist c. 30 zu lesen: cogitato hiemem quam longa siet.] {hiemis Keil. Diese Attraktion, bei welcher durch eine Art Anticipation oder Prolepsis das Subjekt des abhängigen Satzes Objekt des Hauptsatzes wird, gehört wie H. richtig bemerkt, vrgl. auch Vorl. II. p. 109 -der Umgangssprache an und findet sich deshalb häufig bei den Komikern und im Briefstil; vgl. Brix zu Plaut. Trin. 373 scin tu illum quo genere gnatus sit; bes. gern bei facio, wie selbst Cic. in der oben von R. citierten Stelle ad Qu. fr. II, 15b § 2, vgl. Ter. Heaut. 1, 1, 32 istuc fac me ut sciam. Cf. Dahl, d. Part. ut p. 235. Mit Unrecht wird Cicero anstatt Caelius zuge

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