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Dritter Abschnitt.
Von der zweyten, der ursprünglichen, durch die Doctrin nachgebildeten Usucapion.
§. 37. Nachricht des Gajus hievon.
38. Erklärung derselben. .
39. Die Quelle der Usucapion war lediglich die
Doctrin.
40. Die Lex Atinia.
41. Ihr Inhalt.
42. Die Lex Julia und Plautia.
43. Ihr Inhalt.
44. Die Lex Scribonia.
45. Ihr Inhalt.
Seite
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Vierter Abschnitt.
Die Doctrin von der Usucapion als wahrer erwerbender
Verjährung vor der Justinianeischen Geseßgebung.
46. Begriff derselben. .
47. Wer kann usucapiren?
48. Welche Sachen können usucapirt werden? ins
besondere von den rebus fiscalibus, praediis
provincialibus et eorum, qui sub tutela vel
curatela sunt.
49. Insbesondere von den rebus furtivis (eigentlich
surreptis) in potestatem domini reversis..
50. Fortsetzung. Insbesondere von den der reversio
in potestatem domini gleichgeachteten Fällen. .
61. Fortsetzung. Insbesondere von dem fundus do-
talis.
52. Von den rebus vi possessis.
53. Von der Lex Julia repetundarum. .
54. Von den subjectiven Erfordernissen der Usucapion.
55. 1) Vom Besiß.
56. 2) Von dem guten Glauben (bona fides).
S. 57. Fortseßung. Von dem guten Glauben im enge- ren Sinne des Worts, und dessen Erforders nissen.
58. Fortseßung. Von dem äußeren Entstehungs-
Grunde des guten Glaubens, dem gültigen
Erwerbungs-Grunde (justus titulus) im Allge
meinen.
59. Fortsehung. Von den gültigen Erwerbungs-
Gründen im Einzelnen. a) Aus dem Kaufvers
trag (titulus pro emtore).
97
106
109
60. b) Aus dem Vergleich (titulus ex transactione). 109
61. c) Aus dem Schenkungs Vertrag (titulus pro
donato).
62. d) Als herrenlose, von dem Eigenthümer vers
lassene Sache (titulus pro derelicto).
418
63. e) Aus dem Vermächtniß (titulus pro legato). 122
64. f) Auf den Grund des Heurathsguts (titulus
pro dote).
123
65. g) Von dem allgemeinen Erwerbungs-Grunde
(titulus pro suo).
125
66. Von der Usucapion der Accessionen und Früchte.
a) Von der der Geburten der Thiere.
127
135
67. b) Von der Usucapion der Früchte.
Fünfter Abschnitt.
Von der Usucapion ohne Erforderniß des guten
Glaubens.
68. Nachrichten des Gajus und Anderer hierüber. 142
69. Untersuchung über das Ergebniß dieser Nach=
richten.
Sechster Abschnitt.
Von der Usureception.
147
70. Nachrichten des Gajus und Anderer hievon.
71. Untersuchung über das Ergebniß dieser Nach-
152
154
72. Fortsehung und Uebergang auf die usureceptio
der Servituten.
157
Siebenter Abschnitt.
Von dem Anfange, Lauf und Ende der Usucapions-Frist.
§. 73. Von dem Anfange der Usucapions-Frift.
74. Von ihrem Laufe..
75. Von ihrer Dauer und ihrem Ende..
76. Von dem Einfluße des Schalttags auf die Be-
rechnung der Usucapions-Frist.
159
161
Achter Abschnitt. 10
Von der accessio temporis.
ལག་སྣ་ཉིས
77. Begriff der accessio temporis. Ihr Umfang
und ihre Gränzen.
165
78. Die Bedingungen der accessio temporis.
a) Guter Glaube. Unterschied zwischen den'
allgemeinen und besondern Rechts-Nachfolgern. 168
b) Vom Besitz. Unterschied zwischen den pers
fchiedenen Arten von Nachfolgern.
79.
Neunter Abschnitting
Von der Unterbrechung der Usucapion. Usurpatio.
170
174
81. Wodurch die Unterbrechung erfolge. .
82. Insbesondere von der Unterbrechung der Usu-
capion mehrerer zu einem Ganzen vereinigten
Sachen.
83.- Von dem Einflusse der Litis-Contestation auf ›
den Lauf der usucapion, und insbesondere, ob
dieser durch die Litis-Contestation unterbrochen
werde?
175
181
Zehnter Abschnitt.
Von der longi temporis praescriptio.
§. 84. Begriff der praescriptio im Allgemeinen..
85. Begriff der longi temporis praescriptio.
86. Von dem Ursprunge der longi temporis prae-
scriptio..
87. Von dem Umfange und Bereiche der longi tem-
poris praescriptio.
88. Von den Erfordernissen der longi temporis
praescriptio.
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89. Von der Dauer der Frist der longi temporis
pracscriptio.
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90. Von dem Anfange, Lauf und Ende der Prå-
scriptions-Frist.
91. Von der accessio temporis.
92. Von der Unterbrechung der Präscription.
93. Von dem Unterschiede der Präscription und der
Usucapion.
a) In Beziehung auf Minderjährige.
94. b) In Beziehung auf Abwesende.
201
95. c) und insbesondere auf die Wirkungen beyder. 202
96. Untersuchung der Frage: ob und in wie weit
auch Dienstbarkeiten (servitutes praediorum)
prascribirt werden konnten?
.
Eilfter Abschnitt.
Die Verordnungen Justinian's.''
206
97. Rückblick auf das Bisherige und Uebersicht des
Zustandes von der Gesetzgebung Justinian's. 210
981) Die Const. un. C. de nudo jure Quiri-A
tium tollendo. (7, 25.)
99.02) Const11. C. de praescript. 1. t. (7, 33.) 212
100. 3) Die Const. 12. C. de praescript. 1. t. (7, 33.)
101. 4) Const. 16. C. de usufructu etc. (3, 33.)
102. 5) Const. 13. C. de servisut. (3, 34.)
103. 6) Const. 14. C. de servitut. (3, 54.)
§. 104.
7) Const. un. §. 15. C. de rei uxor. act.
(5, 13.)
105.8) Const. un. C. de usucap. transform.t
-(7, 31.)
221
223
106. Was ist der wahre Sinn dieser Constitution? 229
107. 8) Die Const. 3. C. de quadriennii prae- !
script. (7, 39.)
230
231
3wd Ifter Abschnitt.
Von der Klagen - Verjährung.
109. Die Klagen- Verjährung war dem römischen
Recht ursprünglich unbekannt.
110.
Die Präscription gab die erste Veranlassung
zu der Klagen-Verjährung.
111. Die eigentliche Klagen-Verjährung war noch
zu Zeiten der Imperatoren Constantius
und Constans, und Valens und Valen=
tinian's unbekannt.
111. Die Klagen-Verjährung von Theodosius II.
eingeführt.
113. Die Novellen Valentinian's III.
114. Die Constitution des Zeno..
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115. Die Constitution des Imperators An a sta sius
in Betreff der Verjährung der Einreden und
der Dauer der Verjährungs-Frist.
117. Eine weitere Constitution desselben in Betreff
der Klagen - Verjährung bey dffentlichen Ab-
gaben.
118. Die Justininianeischen Constitutionen.
a) Die Const. 7. C. de praescr. 30 vel 40
annor. (7, 39.)
119. b) Die Const. 8. de praescr. 30 vel 40
120.
c) Die Const. 9. de praescr. 30 vel 40
annor. (7, 40.)
121. d) Die Const. 1. C. de annali except. Ital.
contr. toll. (7, 40.)
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