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VORREDE ZUR SIEBENTEN AUFLAGE.

Der vorliegenden Auflage ist ausser dem Auszuge aus dem Vorworte zu der ersten vom Jahre 1853 auch die ganze Vorrede zu der 1869 erschienenen sechsten Auflage deshalb beigegeben, weil dieselbe zu einer Reihe von Stellen in den Satiren sowohl als in den Episteln die von mir angenommene Erklärung entweder rechtfertigt oder wenigstens auf Gewährsmänner verweiset, bei denen eine weitere Begründung derselben zu finden ist. Dasselbe halte ich auch in Betreff derjenigen erheblicheren Veränderungen für zweckmässig, zu welchen jetzt eine wiederholte Durchsicht meines Commentars und die Bekanntschaft mit verschiedenen in der Zwischenzeit erschienenen Beiträgen zur Erklärung des Dichters mich veranlasst hat.

Beurtheilende Anzeigen hat die sechste Auflage, soviel mir bekannt ist, nur von Hirschfelder in der Zeitschrift für das Gymnasialwesen Bd. XXIII S. 585 und von E. v. L. in dem Maiheft des philologischen Anzeigers vom J. 1869 gefunden; die letztere berührt zwei Stellen, in denen die von mir gegebene Erklärung nicht befriedige. Beide gehören zu den am meisten besprochenen und bestrittenen. Die erste ist Sat. I, 1, 88 ff. Herr v. L. belehrt uns, dass die Deminutivform asellus von dem Dichter gewählt sei, weil dieselbe damals in Rom für elegant, fein und zierlich gegolten habe, was Mezgers wegen (über dessen Erklärung in der Vorrede gesprochen ist) zu erwähnen gewesen sei, wodurch freilich für das bessere Verständniss der Stelle nichts gewonnen wird; auch beanstandet er die Beziehung des Zusatzes in campo auf das Marsfeld, saw nihad gestellt sein mag; wenn er aber zu den Worten nullo natura labore bemerkt: Schon V. 75 (quis humana sibi doleat natura negatis) zeige, dass hier nur suo supplirt werden könne*),

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*) Wie dies durch V. 75 ausser Zweifel gesetzt werde, möchte schwer zu beweisen sein. Unzweifelhaft ist nur, dass ebensowohl die Ergänzung suo als tuo hier grammatisch möglich ist. Ueber die Wahl des einen oder anderen wird demnach nur der Zusammenhang entscheiden können. Bezieht man aber diesen Zusatz auf natura, so erhält man doch nicht sowohl den Gedanken, dass die Verwandten uns auf naturgemässe Weise zu Theil werden, als dass die Natur keine Mühe davon habe, sie uns zu Theil werden zu lassen.

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also bedeute ,, ohne Anstrengung, auf naturgemässe Weise", so ist, selbst wenn dies zugestanden wird, doch seltsam genug, was derselbe als den Sinn der ganzen Stelle mit folgenden Worten angiebt:,, aber sollte von dir, wenn du die dir naturgemäss gewordenen Verwandten freundlich stimmen wolltest, das ebenso vergeblich sein, als wenn einer ein ihm auch naturgemäss gewordenes Eselein mit Pferdegebiss zum Galopp dressiren wollte." Was Herr v. L. a. a. O. über Mezgers von mir besprochene Schrift bemerkt: seine Erklärung zeige deutlich,,,was für Ungereimtheiten in der Erklärung des Horaz noch möglich seien", das wird mit vollem Rechte auf das ,,naturgemäss jemanden gewordene" Eselein anzuwenden sein.

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Die andere Stelle ist Sat. I, 10, 64 ff. Was über diese und namentlich über die Deutung des Graecis intacti carminis gesagt wird, was nur s. v. a. satirae sein könne, dessen auctor kein anderer sei als,, Lenäus, der Freigelassene und Verehrer des Pompejus, der, obgleich er in unserer Litteraturgeschichte als Satiriker gar nicht erwähnt wird, jedenfalls vor 719 a. u. 35 a. C. eine damals berühmte Satire gegen Sallust geschrieben habe und zwar in einer den von Horaz vertretenen Grundsätzen entgegengesetzten Weise, cf. Sueton. de illustr. gramm. c. 15," so erscheint mir diese Entdeckung doch nicht sicher genug, um in einer Schulausgabe davon Gebrauch machen zu können. Ich bin deshalh einstweilen bei der von mir angenommenen Erklärung geblieben, deren weitere Begründung man bei den von mir in der Vorr. zur 6. Aufl. nachgewiesenen Vertheidigern derselben nachsehen möge.

In Betracht der Stelle Sat. I, 1, 88 ff. möge hier noch auf die sehr schätzenswerthen Bemerkungen zum ersten Buche der Satiren des Horaz von Tycho Mommsen verwiesen werden, welche als Programm des Gymnasiums zu Frankfurt a. M. 1871 erschienen sind. Wenn gleich ich durch das über diese Stelle Gesagte zu einer Veränderung meiner bisherigen Erklärung derselben nicht habe bestimmt werden können, so verdanke ich doch dem Verfasser den Antrieb zu einer nochmaligen Prüfung des locus vexatissimus Sat. I, 3, 20, dessen Erklärung ich auf Grund seiner Besprechung des ganzen Zusammenhanges völlig umgestaltet habe. Mommsen findet seine Auffassung des ganzen Zusammenhanges unserer Stelle, wie er sagt, nur in dem Buche von Fr. Jacobs, Horaz und seine Freunde, p. 48-56 der Sache nach völlig richtig angedeutet, und die Auslegung abgewiesen,, als ob Horaz et fortasse minora ernstlich von sich gemeint" und das Beispiel des Mänius nur beigebracht habe, um zu sagen, dass er, obwohl er behaupte, seine Fehler seien geringer als die des Tigellius, doch es keineswegs mache, wie Mänius, dass er sich wie sein eigener Beichtvater überhaupt von allen Fehlern absolvire". Die Momm

sensche Erklärung hat indessen schon vor längerer Zeit ihren Vertheidiger gefunden an Wachsmuth, in dem Athenäum herausg. von Friedr. Günther und Wilh. Wachsmuth, Bd. 1, Hft. I. Halle 1816. S. 312, wo die Stelle ausführlich behandelt ist.,,Schreibe man haud, bemerkt Mommsen (bekanntlich findet sich dies auch nur in wenigen Handschriften), so wäre der ganzen Stelle der Nerv ausgeschnitten, oder es wäre, was noch weiter ausgeführt werden soll, sogleich plump abgethan, und die dann mit Maenius etc. beginnende neue Deduction stände ziemlich abrupt da." Bei Annahme der LA. haud wäre freilich die Beziehung auf Horaz in eigner Person unzweifelhaft, sowie dass er seinem Verfahren nachher das des Mänius entgegenstelle, als Beispiel des amor improbus, den er zu bekämpfen beabsichtigt. Gegen die Richtigkeit der Gedankenfolge lässt sich bei dieser Annahme nichts erinnern, indessen dass Horaz sich wirklich auf diese Weise hinsichtlich der ihm anhaftenden Fehler dem Tigellius gleich stellen sollte (zumal nach dem auch Sat. I, 2 init. von diesem Gesagten), wird kaum jemand glaublich finden können. Dagegen ist die Annahme ganz unbedenklich, dass er die Antwort auf die ihm vorgelegte Frage nur im Sinne eines eigenliebigen Splitterrichters giebt, ebenso wie er Ep. 2, 2, 126 Beispiels halber sich in die Stelle eines selbstgefälligen Dichters versetzt, und, was von einem solchen gilt, in erster Person von sich selber prädicirt.

Sat. I, 4, 22. Die zu den Worten delatis capsis cum imagine gemachte Bemerkung in Betreff der Aufstellung der Bilder von Schriftstellern neben ihren Werken in einer öffentlichen Bibliothek dürfte zu berichtigen sein nach dem von Friedländer (Darstellungen aus der Sittengeschichte Roms Th. III. S. 151) Gesagten:,,Seit Varro ein Bilderwerk herausgegeben hatte, das 700 Porträts berühmter Männer enthielt, werden mindestens die Porträts der Autoren vor ihren Schriften gewöhnlich gewesen sein. - Die Bibliotheken wurden nicht bloss mit Büsten, sondern auch mit gemalten Porträts der Schriftsteller geschmückt."

Sat. I, 4, 81 ff. Die Erklärung dieser Stelle ist auch auf der Philologenversammlung zu Heidelberg 1855 (s. Verhandlungen S. 152-159) einer Besprechung unterworfen, und anscheinend hat die Mehrzahl der Theilnehmer an derselben der älteren Erklärung den Vorzug gegeben. Nach dieser protestirt der Dichter mit der Frage unde...iacis? und est auctor quis etc. bloss gegen den ihm gemachten Vorwurf, und stellt deshalb, ohne eine Antwort auf diese Fragen abzuwarten, mit sittlicher Entrüstung das Bild eines bösartigen Verläumders in seinen Hauptzügen auf (bis V. 85), veranschaulicht dasselbe an ein Paar Beispielen (bis V. 100) und verwahrt sich dann feierlich dagegen, dass er jemals in den Fehler desselben verfallen werde

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(bis V. 103). Mit den Worten hic nigrae sucus loliginis wiederholt er nachdrucksvoll den von ihm selbst gebrauchten Ausdruck hic niger est (V. 85), so wie er desselben sich schon V. 91 noch einmal bedient hat: tibi infesto nigris. Der Gebrauch dieses Ausdrucks gerade an dieser Stelle ist freilich insofern eine nicht unerhebliche Stütze der in meine Ausgabe aufgenommenen Keckschen Erklärung, als derselbe auf den Gebrauch des Wortes von Seiten eines Gegners hinzudeuten scheint, der den Dichter als niger denuncirt hat. Doch ist als möglich zuzugeben, dass der Dichter auch den zuerst V. 85 von ihm selbst gebrauchten Ausdruck nachher wiederholt haben könne. Auch Mommsen a. a. O. erklärt sich für die ältere Auffassung der Stelle.

Sat. I, 6, 17-22. Meine gegenwärtige Erklärung stimmt zwar im Wesentlichen mit der früheren überein, doch glaube ich durch die jetzige Fassung für die Begründung und Deutlichkeit derselben besser gesorgt zu haben, wozu ich ebenfalls durch Mommsen a. a. O. veranlasst bin. Ganz verfehlt aber erscheint mir die von Dziatzko im neuen rhein. Museum Bd. XXV, 2 S. 315 ff. vorgeschlagene und vertheidigte Auffassung dieser Stelle, nach welcher V. 14 mit notante... populo ein neuer Satz beginnen, und dieser Abl. abs. gewissermassen zum Vordersatze von quid oportet etc. gemacht werden soll.

Sat. I, 6, 75 habe ich zwar die bisherige LA., welche auch noch in den neuesten Ausgaben von Haupt (Lpz. 1871) und von Lucian Müller sich findet, sammt der darauf bezüglichen Erklärung in dem Commentar beibehalten; doch darf ich nicht unterlassen hier zu erwähnen, dass die Keller-Holdersche Ausgabe, auf handschriftliche Auctoritäten gestützt, liest: ibant octonos referentes Idibus aeris, und in den Noten die Ellipse von asses zu octonos durch Stellen wie Cic. pro Q. Roscio 10, 28 rechtfertigt. Hiermit erledigt sich von selbst die in der Bezeichnung der Idus als octonae liegende Schwierigkeit, die freilich durch C. Fr. Hermanns Nachweisung, dass die Schulzeit sich nur auf je acht Monate des Jahres beschränkt habe, gehoben ist. Wir erhalten aber dann durch die Beziehung des Zahlwortes auf den Betrag des Schulgeldes eine nähere Bestimmung dieses Betrages, welche hier sehr passend erscheint, um die Geringfügigkeit desselben in der niedrigen Schule zu bezeichnen. Hinsichtlich des Zahlungstermines bedürfen wir aber keine weitere Bezeichnung als dass derselbe, wie gewöhnlich, auf die Iden gefallen sei.

Sat. II, 1, 79. Beachtenswerth ist jedenfalls die von Bentley vertheidigte Variante diffingere neben dem handschriftlichen diffindere, was auch Holder im Texte beibehalten hat. Vgl. Od. 3, 29, 47 neque (Jupiter) diffinget infectumque reddet quod fugiens semel hora vexit.

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