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Dem großen Rechtslehrer

Friedrich Carl von Savigny

zum Andenken an dessen Inbeltag

den 31. October 1850

ehrfurchtsvoll und dankbar

gewidmet.

Vorwort zur ersten Auflage.

Die erste Abtheilung dieses Lehrbuchs erschien zu der Zeit, als die deutsche Rechtswissenschaft ihren schönsten Ehrentag feierte, Savigny's fünfzigjähriges Jubelfest. Nichts natürlicher als der Wunsch, dem Andenken dieses Tags das Buch zu widmen. Aber ein Bruchstück war dazu nicht geeignet. Daher habe ich vorerst nur bei Ueberreichung der ersten Abtheilung den verehrten Jubelgreis gebeten, das vollendete Werk demnächst ihm widmen zu dürfen. Diese Bitte wurde in freundlichster Weise gewährt, und so bin ich denn berechtigt, jezt noch, fast zwei Jahre nach dem Feste, dieses Buch mit vorstehendem Blatte der Erinnerung zu zieren. Möchte es dieser Zierde würdig befunden werden! Möchte, wie jenes Blatt ausspricht, daß ich ein dankbarer, so das Buch selbst beweisen, daß ich kein unwürdiger Schüler des großen Lehrers bin!

Was die Entstehung des Buches betrifft, so wiederhole ich aus dem Vorworte, welches die erste Abtheilung begleitete: „Bei dem Reichthum unserer Literatur an Büchern dieser Art weiß ich zu meiner Rechtfertigung oder, wenn man will, Entschuldigung nichts anderes anzuführen, als daß ich schon lange den Wunsch hegte und das Bedürfniß fühlte, meinen Zuhörern ein von mir selbst entworfenes Lehrbuch als Leitfaden bei meinen Vorlesungen in die Hand zu geben. Ich hatte daher schon vor dem Jahre 1844 den Anfang zu dessen Ausarbeitung gemacht, die aber zuerst wegen meiner Berufung zur Gefeßcommission (1844.. 1847), sodann in Folge der politischen Bewegungen (1848, 1849) liegen blieb, bis mich die Rückkehr zu friedlicher akademischer Thätigkeit dieselbe wieder aufzunehmen veranlaßte.“

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