Page images
PDF
EPUB

Vorwort zur eifften [bis dreizehnten] Auflage.

Das Buch erscheint dieses Mal um fünf [jest zwei] Bogen vermehrt. Daß es die Ansichten von Arndts, nicht die unsrigen mittheilen solle", haben wir auch jezt als Regel festgehalten; doch die Zwischenzeit von drei [bez. sieben] Jahren hat es uns geboten und ermöglicht, manches zu berücksichtigen, was bei der zehnten Auflage im Drange der Arbeit unbeachtet bleiben mußte, manches zu ändern, wozu wir uns unmittelbar nach des Verf. Tode zu entschließen nicht vermochten.

Die Literatur der lezten Jahre ist nun nicht mehr blos angeführt, sondern auch nach Thunlichkeit verwerthet, wodurch kleine Aenderungen (ganz ausnahmsweise selbst berichtigende Bemerkungen) unvermeidlich wurden. [Vgl. übrigens die einleitenden Worte zu den Nachträgen der 13. Aufl.]

Die civilrechtlichen Geseze des deutschen Reiches sind in dieser AufLage zum ersten Male berücksichtigt. Zwar mußten wir uns auf eine knappe Angabe ihres Inhaltes, zuweilen auf ihre bloße Allegirung beschränken; aber ein Mehreres liegt doch wohl außerhalb der Aufgabe eines Pandekten-Lehrbuchs, und findet sich ohnehin schon übersichtlich dargestellt in dem verdienstlichen, von uns oft citirten Werke Mandry's (von welchem beide Auflagen von uns benust sind); einen Ueberblick bietet auch desselben Verf.'s Skizze in der 4. Aufl. von Holzendorff's Encyklopädie.

Eine Ergänzung ganz anderer Art, nämlich in der Richtung der romanischen Literatur, Geseßgebung und Spruchpraris, bietet Serafini's italienische Bearbeitung des vorliegenden Lehrbuches [welche zu einem Werke von drei starken Bänden angewachsen ist]; daß wir nichts aus ihr entlehnten, hat seinen Grund in der selbständigen Bedeutung, welche wir neben dem Originale [diesem Werke auch für den deutschen Leserfreis] beilegen. [Es ist erfreulich, daß von demselben schon die vierte Auflage erscheinen konnte; denn es spricht nicht nur für den Werth des

Originals und der Bearbeitung, sondern zeigt auch, welchen Einfluß in Italien die deutsche Wissenschaft übt; und sie kann sich keinen tüchtigeren und eifrigeren Vermittler wünschen, als eben Serafini ist.]

Ganz neu ist in der 11. Aufl. der §. 228 a in der Lehre von der Collision der Ausübung mehrerer Forderungen, die durch die Reichsgeseßgebung so tiefgreifende Aenderungen erfahren hat; dann der §. 393 als Einleitung zum Familienrechte, der uns durch die Analogie der §§. 463, 126, 278 u. a. gerechtfertigt scheint. [In der 13. Aufl. ist hinzugekommen eine Umarbeitung des §. 74., dessen Ueberschrift entsprechend geändert wurde.] Daß wir uns des gesperrten Druckes oft bedient und lange Terte in Abfäße getheilt haben, hat sehr wenig Raum in Anspruch genommen, und wird dem Verständnisse und dem Gedächtnisse des Studirenden sehr zu Hülfe kommen.

Im Uebrigen waren wir bestrebt, die früher mit so viel Mühe hergestellte Correctheit aufrecht zu erhalten, und hie und da noch zu erhöhen. [wobei uns Mittheilungen des Herrn Collegen Lotmar von großem Werthe waren]; namentlich wurde die Mehrzahl der wenigen uns früher unzugänglichen Bücher verglichen. Das Register erhielt wiederholt eine beträchtliche Vervollständigung.

Wohl wäre gegenüber allen jenen Erweiterungen eine Raumersparung durch Streichung von größeren Tertabdrücken, veralteten Streitfragen [breiten polemischen Ausführungen, z. B. in der L. v. d. Bürgschaft], Citaten aus überholten Büchern wünschenswerth gewesen, aber wir konnten uns [mit einer einzigen Ausnahme in §. 477.] zu einer so eingreifenden Aenderung der Arbeit unseres unvergeßlichen Lehrers nicht entschließen. Mögen spätere Herausgeber, welche diesem Buche mehr objectiv gegenüberstehen, eine solche amputatio (im antiken Sinne des Wortes) mit fester aber auch vorsichtiger Hand vornehmen!

Wien im November 1882 und im Mai 1886.

Die Herausgeber.

Inhalt.

Einleitung.

I. Begriff des Pandektenrechts. §. 1.

II. Quellen des Pandektenrechts.

A. Verschiedene Classen derselben. 1) Römisches Recht. §. 2.

2) Canonisches Recht. §. 3. 3) Einheimisch deutsches Recht. §. 4.

B. Gebrauch der Quellen. §. 5. 1) Von der Auslegung des Inhalts der Rechtsquellen im Einzelnen. §. 6..9. 2) Auslegung der Quellen im Ganzen.. §. 10..15.

III. Literatur des Pandektenrechts. §. 16.. 20.

Erstes Buch.

Von den Rechten im Allgemeinen.

Erstes Capitel. Begriff und Eintheilung der Rechte.

I. Begriff des Rechts. §. 21.

II. Eintheilung der Rechte. 1) Nach ihrem Inhalt. §. 22. 2) Nach ihrem Verhältniß zum Recht im objectiven Sinn. §. 23.

[ocr errors]

Seite

1

2

9

17

27

28

Zweites Capitel. Von den Personen oder Subjecten der Rechte. §. 24. 32 I. Von den natürlichen Personen.

A. Dasein derselben. 1) Anfang und Erfordernisse. §. 25.

2) Ende der natürlichen Persönlichkeit. §. 26. 3) Insbesondere von der Prio-
rität des Todes. §. 27.

B. Rechtsfähigkeit der natürlichen Personen. 1) Die römischen Status. §. 28.
2) Die bürgerliche Ehre. a) Begriff der Ehre. §. 29. b) Ehrenminderung.
a) Nach römischem Recht. aa) Im Allgemeinen. §. 30. bb) Infamie. §. 31.
cc) Turpitudo. §. 32. 8) Heutige Anwendbarkeit des römischen Rechts.
§. 33. 3) Einfluß des Religionsbekenntnisses auf die Rechtsfähigkeit. §. 34.
C. Andere juristisch bedeutende Eigenschaften und Zustände der Personen. 1) Ge-
schlecht. §. 35. 2) Alter. §. 36. 3) Gesundheit. §. 37. 4) Verwandtschaft.
a) Begriff und Arten. §. 38. b) Vermuthung der Verwandtschaft. §. 39.
5) Wohnsitz. §. 40.

II. Von den juristischen Personen.

A. Nähere Bestimmung des Begriffs. Arten. §. 41.

B. Von einzelnen Arten juristischer Personen insbesondere. 1) Gemeinheiten Universitates. a) Wesen derselben. §. 42. b) Vertretung der Gemeinheit. §. 43. c) Entstehung von Gemeinheiten. §. 44. d) Aufhebung von Gemeinheiten. §. 45. 2) Stiftungen. §. 46. 3) Der Fiscus. §. 47.

Drittes Capitel. Von den Rechtsgegenständen oder Sachen.

1. Juristischer Begriff der Sache. §. 48.

II. Rechtsverhältniß der Sachen. §. 49.

34

37

44

[merged small][ocr errors][merged small]
[merged small][subsumed][subsumed][subsumed][ocr errors][merged small][merged small][merged small]
[ocr errors]

B. Erfordernisse der Handlungen. 1) Handlungsfähigkeit. §. 59. 2) Willens- 81
bestimmung. a) Wirklichkeit des Willens. §. 60. b) Mängel der Willens-
bestimmung. a) 3wang. §. 61. ) Irrthum. §. 62.

[ocr errors]

C. Von Rechtsgeschäften insbesondere. 1) Begriff und Haupteintheilung. §. 63.
2) Erfordernisse der Rechtsgeschäfte. §. 64. 3) Inhalt der Rechtsgeschäfte.
a) Im Allgemeinen. §. 65. b) Insbesondere von Bedingungen. a) Begriff
der Bedingung. §. 66. 8) Arten der Bedingung. §. 67. 7) Zulässigkeit der
Bedingungen. §. 68. 8) Erfüllung der Bedingung. §. 69. ) Wirkung der
Bedingung. aa) Pendente und deficiente conditione. §. 70. bb) Wirkung
der Erfüllung. §. 71. ¿) Jnsbesondere von unmöglichen Bedingungen. §. 72.
c) Zeitbestimmung. §. 73. d) Modus. e) Causa. §. 74. 4) Auslegung der
Rechtsgeschäfte. §. 75. 5) Wirkung der Rechtsgeschäfte, insbesondere in Be-
ziehung auf dritte Personen. §. 76.. 78. 6) Von der Ungültigkeit der
Rechtsgeschäfte. §. 79. 7) Insbesondere von Schenkungen. a) Begriff.
§. 80. b) Erfordernisse der Schenkung unter Lebenden. §. 81. c) Wirkung
der Schenkung. §. 82. d) Besondere Arten der Schenkung. §. 83.

D. Von unerlaubten Handlungen insbesondere. 1) Ueberhaupt §. 84. 2) Von 140

der Schuld bei widerrechtlichen Handlungen. a) Begriff und Arten der Schuld.

§. 85. b) Grade der Culpa. §. 86.

III. Von der Zeit in ihrer Beziehung auf Entstehung und Endigung von Rechten. 145

1) Vom Einfluß der Zeit auf Rechtsverhältnisse im Allgemeinen. §. 87.

2) Zeiteintheilung. §. 88. 3) Berechnung von Zeiträumen. a) Civilcompu=
tation. §. 89. b) Utile tempus. §. 90. 4) Unvordenkliche Zeit. §. 91.

Fünftes Capitel. Ausübung und Schutz der Rechte.

I. Ausübung der Rechte. §. 92.

II. Sicherung der Rechte. §. 93.

III. Selbsthilfe. §. 94.

227

[merged small][ocr errors][merged small][merged small]
[merged small][ocr errors][merged small]
« PreviousContinue »