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für

Civilrecht und Prozeß.

Herausgegeben

von

Dr. J. Z. B. von Linde,

Großherzogl. Heff. Geheimen Staatsrathe im Minifterium des Innern und
der Justiz, Canzler der Universität zu Gießen, und Director des
Oberstudienraths zu Darmstadt.

Dr. Th. G. L. Marezoll,

Königl. Sächsischem Hofrathe und ordentl. öffentl. Profeffor des Rechts
zu Leipzig.

Dr. A. W. von Schröter,
Großherzogl. Mecklenburgischem Ober-Appellations - Gerichts- Rathe
zu Rostock.

Neue Folge. Vierter Band.

Gießen 1847.

Ferber'sche Universitätsbuchhandlung

(Emil Roth).

Gov, 26.1.3

Larveri College Library,

29 June 891.

From the Libray of

1' of. E. W. GURNEY

Inhalt.

1. Die gemischten Ehen der Christen und Nichtchristen, namentlich der Christen und Juden. Von v. Linde . II. Das s. g. Verhandlungsprincip gilt für die Abfaffung des Appellationserkenntnisses bei Appellationen gegen Definitivurtheile, und die denselben an Kraft gleichste= henden Beiurtheile nach gemeinem deutschen Prozeßrecht nicht. Von Herrn Dr. A. C. I. Schmid, Privatdocenten an der Universität zu Kiel III. Ueber das Recht des redlichen Besizers an den Früchten. Von Hrn. Dr. Windscheid, Privatdocenten in Bonn. IV. Ueber die Statthaftigkeit der exceptio plurium concumbentium gegen die Alimentationsklage aus einem außerehelichen Beischlafe, mit Rücksicht auf die im Nassauischen hierüber bestehenden particulären Vorschriften. Von Herrn Dr. Freiherrn v. Preuschen .

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V. Beitrag zur Lehre von den Wirkungen der bonorum possessio furiosi nomine. Von Herrn Hofr. und Prof. Dr. Fris zu Freiburg

VI. Ueber den Besig zusammengesetter Sachen. Von Herrn Ober - Appellations - Secretair Pape zu Celle .. VII. Enthält die Erwerbung der bonorum possessio durch den Curator eines perpetuo furiosus auch die Erwerbung der Erbschaft? Von Herrn Geheime - Rath v. Löhr in Gießen VIII. Beiträge zur Lehre von der in integrum restitutio. Von

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Herrn Regierungsassessor Ruhstrat zu Birkenfeld

Seite

1-24

25-54

55-138

139-153

157-210

211-251

252-259

260-281

IV

IX. Kleine kritische Versuche über Pandektenstellen und Pandektenmaterien. (3weite Folge.) Von Herrn Prof. Dr. Huschke in Breslau

X. Erklärung

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Seite

282-313

314-316

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317-324

XI. Ueber die Stellung des Contradictors im Concurspro-
zesse. Von Herrn Justizrath Reag in Darmstadt
XII. Beiträge zur Lehre vom Irrthum im Civilrecht. Von
Herrn Dr. A. Herrmann, Regierungsadvocaten zu
Köthen. (Dritter und vierter Beitrag.)

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XIII. Kleine kritische Versuche über Pandektenstellen und Pandektenmaterien. (Dritte Folge.) Von Herrn Prof. Dr. Huschke in Breslau

325-395

396-428

I.

Die gemischten Ehen der Christen und Nichtchristen, namentlich der Christen und Juden.

Bon
v. Linde.

Der Ausdruck gemischte Ehen wurde in Deutschland, wo der Gegenstand überhaupt erst nach der Reformation des 16. Jahrh. eigentlich praktische Bedeutung bekam, bloß auf Ehen zwischen Katholiken und Protestanten, und auf Ehen zwischen Lutheranern und Reformirten bezogen. Zwischen Gläubigen und Ungläubigen, das hieß in Deutschland zwischen Christen und Juden, Mohamedanern und Heiden, betrachtete man eine Ehe geradezu als unmöglich.

Wie sich die Ansichten, Marimen und Grundsäge über die Ehen zwischen den christlichen Confessionen und Secten in Kirche und Staat allmählig entwickelt haben, ist von mir zunächst für den politisch religiösen und rechtlichen Standpunkt in früheren Darstellungen nachgewiesen worden.

Von Ehen zwischen Christen und Nichtchristen ist dabei wenig die Rede gewesen. Gesezgebungen und Doctrin betrachteten lange, und betrachten im Allgemeinen auch wohl jezt noch, Ehen zwiz. Zeitschr. f. Civilr. u. Proz. Neue Folge. IV. Bd. 1. Heft. 1

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