D. Christian Friedrich von Glück Civil-Verdienst-Ordens der bayer. Krone. Nach des Verfaffers Tode fortgesett von D. Christian Friedrich Mühlenbruch Geheimem Justizrathe und ordentlichem Lehrer der Rechte an Lib. XXIX. Tit. I. De testamento militis. Inst. Lib. II. Tit. 11. de militari testamento. In diesem Titel wird die Rede seyn von derjenigen Klasse irregulärer Privat - Testamente, welche man die privilegirten zu nennen pflegt, weil sie von den positivrechtlichen Solemnitäten ganz oder zum Theil entbunden sind1). Zwar ist für eine Art derselben, das s. g. testamentum parentum inter liberos, einiges angeordnet, dessen Beobachtung bei anderen Testamenten nicht nöthig ist; im Ganzen sind aber auch hier die regelmäßigen Erfordernisse vermindert, wodurch die Anwendung der obigen Bezeichnung auf dies Testament hinreichend gerechtfertigt erscheint. Von den privilegirten Testamenten ist das vorzüglichste, und zuerst zu erörtern, das militärische Es ist das älteste, und das Privilegium nach Röm. Recht 1) S. Bd. 34. d. Comment. §. 1408. b. . 186. fg. Glücks Erläut. d. Band. 42. Th 1 |