Page images
PDF
EPUB

würde doch jede Räuberei die Hinrichtung des Chefs zur Folge haben; nach dem patriarchalischen System des Tribus kann dieses nicht gleichgiltig aufgenommen werden.

4. Häufig unsicher ist es in einigen Gegenden Kurdistans, weil sich die einzelnen Tribus oft untereinander befehden und die Autorität des Königs nicht immer beachten, umso mehr, als die Verbrecher sehr leicht Schutz und Unterkunft bei ihren Stammes- und Religionsgenossen, sie sind Sunis in Türkisch Kurdistan finden, und die Nomadenstämme wechselseitig bald auf persischem, bald bald auf türkischem Boden Weide

[ocr errors]

plätze beziehen. Auch existirt in einigen Bezirken eine Secte, welche den Diebstahl nur dann als erlaubt (hälal) erklärt, wenn der Eigner nicht mehr am Leben ist; SO sind sie nach ihrer unseligen Logik gezwungen, den Eigner zu ermorden, um sich dann mit Recht seines Besitzes zu bemächtigen. Doch sind die Kurden ein ritterlicher Stainm, auf deren Gastfreundschaft, Geleit und gegebenes Wort man bauen kann.

Wenn der Europäer auf eigenen Pferden durch unsichere Gegenden, besonders zur Zeit der Nomaden wanderung, eine Reise unternehmen will, so ist es gut, dass er Briefe von den Chefs der Tribus mitnimmt, er bekommt dann einen oder mehrere Tufenktschi (berittene mit Flinten bewaffnete Diener), welche ihn mit voller Sicherheit in den bestimmten Bezirk durchbringen. Der Tufenktschi erhält einen Empfangsschein, welchen ihm der Europäer unterzeichnen muss als Bestätigung der richtigen Angabe, gerade, als ob es sich um einen Ballen Baumwolle handelte. Es ist kein Fall bekannt, dass der Empfangschein nicht unterzeichnet worden wäre.

Der Europäer kann auch durch Hilfe der Consuln einen Empfehlungsbrief von Seite der persischen Regierung in Teheran erlangen, dieser kann ihn nur vor Vexationen in den Städten zur Erzwingung einer Unterkunft etc. dienen, doch zur Sicherheit sehr wenig; denn dort, wo die Autorität des Königs gilt, ist der Brief zur Sicherheit nicht nothwendig, im anderen Falle wird er nicht beachtet. Ferner, da die armen Landleute von den persischen Beamten und Commissären sehr geplagt und geplündert werden und unentgeltlich Futter und Nahrung gefordert wird, so werden sie misstrauisch und störrig, während sie sonst bei sicherer Aussicht auf Zahlung vom Europäer willig das Nothwendige zum Verkaufe bieten. So ist es gut, den Brief wegen etwaiger Eventualitäten mitzutragen, doch ihn nicht vorzuzeigen. Ich war immer mit dergleichen Briefen versehen, doch kam ich nie in Verlegenheit, davon Gebrauch zu machen.

Was die Form dieses Briefes betrifft, so sind einige in Chardie's ,,Reisen in Persien" übersetzt; ich lasse zum Muster ein Schreiben dieser Art in wortgetreuer Uebersetzung folgen, als Geleitschein von Rescht nach Teheran.

,,Den Herren Hütern und Aufsehern des Weges zur Hauptstadt wird kundgegeben, dass, da Sr. Wohlgeboren der geehrte hochgestellte etc. General Dr. Polak, Leibarzt Sr. geheiligten beglückten Majestät des Weltgeistes etc. etc., die Absicht hat, in die Hauptstadt zurückzukehren, in jeder Station, wo er erkannt, ihm die nothwendige Achtung und Ehrerbietung gezollt werde, dass ihm und seiner Dienerschaft überall eine gute Unterkunft und Behausung bereitet werde, dass man die volle Aufmerksamkeit und Zuvorkommenheit ihm beweise, dass es ihm in jeder Beziehung nach Wunsch ergehe, dass ihm und seinen Thieren nichts abgehe, er mit voller Ruhe und sorgenlosem Gemüth die Reise durchmache." (Foigt das Siegel des Gouverneurs.)

Ich besitze noch mehrere Briefe dieser Art, doch ist dieser der einfachste und kürzeste.

Gesandtschaften und Abgeordneten wird von Seite der Regierung ein Mehmandar, ein Quartiermeister, mitgegeben, dieser ist gewöhnlich aus einer guten Familie, er hat die Sorge, den Reisenden mit allem möglichen Comfort zu versehen, ihm Quartiere zu schaffen etc. Obwohl man in ihrer Begleitung sicher reist, so sind sie doch wegen ihrer Kostspieligkeit, wegen der nothwendigen Geschenke, wegen ihrer ewigen Versicherung von Freundschaft und Einigkeit langweilig, wegen des Geldes, welches sie vom Gast unterschlagen und der Gegenstände, um welche sie die armen Bauern unter allen möglichen Vorwänden prellen, wenn möglich zu vermeiden; ihre Ansprüche auf Geschenke, Ordensauszeichnungen, Verwendung bei europäischen Gesandtschaften sind so gross, dass sie nie befriedigt werden können, daher fast immer böse Nachrede von beiden Seiten vernommen wird.

Das Gesagte der Reise mit Caravanen gilt auch von der Reise mit den Posten; ohwohl hier nie eine starke Begleitung wegen Mange! an Pferden möglich ist, so ist doch ein Ueberfall des Couriers äusserst selten, weil er meist nur Briefe und Papierpakete mitführt und ihm von Seite der Committenten Geld mitzunehmen verboten ist. Nur einmal ereignete es sich während meiner Anwesenheit, dass der Sohn des französischen Ministers, Baron Pichon, in der Nähe von Kaflan Koh von Wegelagerern angehalten wurde, weil eben der Courier wider die Vorschrift an Geld und Werthsachen an 2000 Ducaten im Vertrauen der Sicherheit wegen des Sohnes eines Repräsentanten mitführte. Die Diebe wurden später gefangen, dem jungen Pichon, all' das Gestohlene vollkommen ersetzt. Die übrigen Gegenstände konnten jedoch nicht ausgemittelt werden, aus dem Grunde, weil keine kräftige Nachfrage wegen derselben unterstützt werden konnte.

Obwohl auch die Regierung in den meisten Provinzen Couriere unterhält, so ist doch die Expedition der Briefe nicht geordnet und wird den einzeluen Courieren überlassen, oder man schickt der Sicherheit halber Boten, welche mit erstaunlicher Schnelligkeit den Weg zurücklegen. Wichtige Briefe traut man den Regierungscourieren nie an, weil die Briefe nach Umständen geöffnet und gelesen, dann abgegeben oder nicht abgegeben werden, je nachdem es bequemer ist. Europäer und Perser ziehen demnach vor, die Couriere der europäischen Gesandtschaften zu benützen, welche ziemlich zuverlässig sind. Auch stellen die Gesandtschaften grossmüthig in dieser Beziehung ihre kostspieligen Couriere den Einzelnen zur Verfügung.

Der Strassenraub wird mit dem Tode, gewöhnlich mit Abschneiden des Halses bestraft, oder die Verbrecher werden zum Exempel vor der Kanone weggeblasen, die einzelnen Glieder zum Schaustück an die Stadtthore geheftet. Angesehene Chans uud Tribus-Chefs werden in Teheran in den Kerker Ambar geworfen, wo sie fast immer nach einiger Zeit durch natürliche und gewaltsame Umstände von dem Schauplatz verschwinden.

Um die Sicherheit der Wege und der Stadt herzustellen, lässt fast jeder Gouverneur einige verdächtige Leute auffangen und sie beim Antritt seiner Regierung aufknüpfen oder wegblasen. So barbarisch diese Sitte auch scheint, so ist sie nach den Landesbegriffen doch nothwendig. Der Gouverneur, welcher dieses versäumt, gilt als unpraktisch

dass er sich die nöthige Autorität nicht herzustellen vermag, man nennt dieses,,bi urze".

So liess der Prinz Sultan Murad Mirza, welcher früher Herat einnahm, bei seinem Regierungsantritte in Schiraz etwa 30 Personen aufknüpfen oder wegblasen, welches eine nie dagewesene Sicherheit der Strassen herstellte. So war ich im Winter 1859 in Ispahan, der dortige Gouverneur, Chanler Mirza, galt im früheren Gouvernement in Arabistan als ein sehr energischer Mann, In Ispahan jedoch war er milder, auch war keine Gelegenheit zur Strenge geboten. Da er einige Tage wegen Krankheit nicht öffentlich erschien, ging das Gerücht in der Stadt von seinem Tode, welcher, wie es schon oft geschah, verheimlicht werden sollte. Alle Widerlegungen halfen nichts; einige Diebstähle und Raufereien in der Stadt kamen vor. Eines Morgens sagte mir der Prinz:,,Sie werden sehen, wie ich das thörichte Gerücht widerlegen werde." Er liess darauf einige Fleichhauer und Bäcker rufen und unter dem Vorwande der theuern und schlechten Nahrungsmittel belegte er sie mit bedeutenden Geldstrafen, liess Einigen mehrere hundert Streiche auf die Fusssohlen geben und sie dann über den öffentlichen Platz schleppen. Als das Volk dieses sah, rief es aus: „der Gouverneur lebt, er lebt!" Die Ruhe war hergestellt.

Jeder Regierungswechsel veranlasste bis jetzt ein Interregnum, welches bis zur Herstellung der Ordnung Unsicherheit der Strassen und des Eigenthums in den Städten verursachte. Die gemeine Classe, besonders die Rotte der Lutis, betrachtet diese Gelegenheit für erwünscht, um bei dem ausser Kraft gesetzten Gesetze der Ordnung im Trüben zu fischen. Um diese Zeit sind nicht einmal die Couriere sicher. So wurde bei dem letzten Regierungswechsel, beim Antritte des Nassered din Schah, die eben angekommene russische Missionskasse vom Prätendenten Seif-ed daule angehalten, 5000 Ducaten ihr abgenommen und dafür ein Wechel auf die neue Prätendenten-Regierung eingehändigt. Der Prätendent wurde später gefangen genommen und in ein Privatgefängniss der Burg gebracht, wo er erst im Jahre 1859 starb. Ich besuchte wegen seiner Krankheit, welche eine Operation erheischte, öfter diesen exaltirten Mann, welcher in seiner Hilflosigkeit noch immer, wenigstens mir gegenüber, seine legitimen Prätentionen aufrecht zu erhalten glaubte.

Um diese Zeit bleibt jeder Reisende in der Station; Handel und Wandel ist unterbrochen, jeder zieht sich in der Stadt in sein Haus zurück, versieht sich auf einige Tage mit Nahrungsmitteln und erwartet mit Spannung die Entwicklung der kommenden Ereignisse. Jedoch nicht die ses allein, fast jede Abreise des Königs gibt Veranlassung zu Gerüchten von seinem Tode, wo sogleich in der Stadt Brod und Reis nicht verkauft wird, mehr oder weniger Unruhen auftauchen. Um die Leumunde zu stopfen, werden zum Exempel eine hinreichende Anzahl von Ohren abgeschnitten, Fussstreiche genügend ausgetheilt, doch gewöhnlich wird das Gerücht erst dann gänzlich gelegt, wenn sich der König in öffentlicher Audienz, Salam, zeigt. Unter vielen Fällen will ich nur ein Beispiel erwähnen. Im J. 185 besuchte der König das Lustschloss des Ministers, Davudieh genannt, eine Meile nördlich von Teheran. Nach einigen Tagen entstand das Gerücht vom Tode des Königs, Brod und Reis fehlten. Ohrenstümpfe und aufgehauene Fusssohlen kounten die Wahrheit nicht herstellen. Der König fand sich bewogen, unter Begleitung seiner Garde gegen die Stadt eine Spazierfahrt zu unternehmen. Missmuthig durch diese allgemeine Stimmung, sass er zurück

gezogen im Wagen und fuhr bald zurück. Abends kam zu mir einer von der reitenden Garde und vertraute mir sub rosa, „dass er selbst nicht an das Gerücht glaubte, dass er jedoch jetzt davon, nach Begleitung des Wagens, fest überzeugt sei, dass in demselben eine leblose Puppe gesessen sei." Nach einigen Tagen, da alle Strafen nichts halfen, fand sich der König genöthigt, in die Stadt zu reiten und sich im Salam dem Volke zu zeigen. Besonders sind es Soldaten, welche häufig Plünderungen und Diebstahl vornehmen und desshalb berüchtigt sind; vorzüglich sind einige Regimenter, darunter eines der königlichen Garde und Leibwache, das Regiment von Firuskuh mit Recht verrufen. Auch einige Kurden-Regimenter und das Regiment Schagoji sind sehr gefürchtet. Auf ihrem Marsche wird alles Obst in den Gärten verzehrt, als ob eine Schaar Heuschrecken angerückt wäre, endlich die Bäume zum Holzgebrauch abgehackt, die Thüren, Fenster, Dachsparren und Hausgeräth verwendet.

In Dörfern, wo öfters Heereszüge durchmarschiren, findet man der Vorsicht halber keinen Fruchtbaum, keine Fenster und Thüren, die Decke ist gewölbt. Beim Nahen eines Durchmarsches flüchtet sich die Einwohnerschaft in die nahen Gebirge. Es ist natürlich, dass eine solche Truppe dem Freunde schädlicher als dem Feinde werden muss.

Die Officiere beschränken sich meist auf den Diebstahl von Pferden und Maulthieren, welche ihnen die Mannschaft als Prise überlassen muss.

So erzählte mir unter andern ein Sultan: Ich zog mit meinem Regimente nach Schiraz. Unterwegs begegneten wir einer Caravane. Ein mit zwei Kisten beladenes Maulthier blieb zurück. Meine Soldaten hielten es als Beute an. Ich liess sogleich von der Strasse ablenken und wir versteckten uns mit dem Maulthiere in den Ruinen eines weitläufigen Dorfes. Wir öffneten die Ladung und fanden eingesottene indische Gewürze, welche meine Solddaten mit Brod assen. Später erfuhr ich, dass es eingesottener Ingwer war, den Rest verkaufte ich in Schiraz, da ich es nicht kannte, für eine Bagatelle, das Maulthier behielt ich jedoch für mich."

Unter vielen ein anderes Beispiel: Im vorigen Jahre reiste ich in Begleitung mehrerer Soldaten von Schiraz zurück. Drei Meilen vor Ispahan stiessen wir auf einen grasenden Esel, es war gegen Mitternacht. Im Nu ergriff ihn ein Soldat, legte ihm den Packsattel in meiner Gegenwart auf und setzte sich auf dessen Rücken, Kurze Zeit darauf begegnete uns der Eigenthümer, er erkennt seinen Esel. Es begann ein Streit, der Soldat rief mich als Zeuge an, dass er auf dem Esel von Schiraz aus mit mir ritt. Es half nichts. Der Bauer kaufte für ein Lösegeld den Esel vom Soldaten zurück.

Da dem Diebstahl beim Soldaten keiner besonderen Rüge zu Theil wird, ausserdem der Officier sehr zufrieden ist, seiner Mannschaft etwas zukommen zu lassen, um selber ihre ganze Gage zurückzubehalten, so sind Diebstähle von dieser Classe häufig.

Sicherheit der Waare in der Caravanserei.

Ist die Waare an Ort und Stelle angelangt, so wird sie in den gross en Caravansereien der Stadt abgelagert.

Diese haben eine ähnliche Einrichtung wie die Caravansereien der Stationen, aber gehören Privaten und sind mit Jalousien-Fenstern und Thüren versehen. Jedem Kaufmanne wird hier gegen ein mässiges monatliches Entgelt, welches zwischen 1-2 Ducaten variirt, eine geräumige Loge und ein im Hintergrunde befindliches Magazin eingeräumt.

Diese Caravansereien werden Nachts geschlossen und von dem Thürhüter genau bewacht. In diesen Localen sind die Waaren vor Einbruch und Diebstahl vollkommen sichergestellt sowohl für den Einheimischen als Fremden, und obwohl oft Waaren von hohem Werthe darin gelagert sind, so sind mir doch während neun Jahren nur drei Fälle von Diebstahl zu Ohren gekommen, welche jedoch durch angestellte Untersuchung entdeckt wurden.

Wenn der Kaufmann auf einige Monate verreist, so sperrt er einfach seinen Laden, legt der Form halber ein leichtes Vorhängschloss an, befestigt jedoch an dem Riegel mittelst eines Bindfadens sein Siegel in Wachs aufgedrückt, und zahlt dann im Vorhinein die Miethe für mehrere Monate seiner Abwesenheit, geht dann ganz unbesorgt auf Reisen und ist sicher, nach bestimmter Frist das Magazin unversehrt zu finden. Denn die Unverletzlichkeit des Siegels ist ein Fundamentalsatz der orientalischen Sitte; Fälschung oder Verletzung desselben wird mit Abhauen der Hand bestraft. Dieses scheint schon im grauesten Alterthume stattgefunden zu haben, daher die unzähligen gravirten Siegelsteine, welche in allen Gegenden Persiens, besonders in Ecbatana, Hamadan und Persepolis-Istachir gefunden werden (siehe I. Buch Moses Juda und Thamar).

In den ältesten Zeiten waren diese Siegel mit verschiedenen Thierbildern und symbolischen Figuren versehen; in der Parther- und Sassaniden-Epoche liessen sich die einzelnen Gouverneure ihre Büste eingraviren und ringsum mit einer Inschrift versehen.

In der muselmännischen Epoche vermieden sie scrupulos jede bildliche Darstellung und beschränkten sich bloss auf Eingravirung des Namens oder eines charakteristischen Spruches aus dem Koran. Diese Worte werden mit besonderer Meisterschaft auf Carneol gravirt, die Jahreszahl beigefügt und dann mit feinen Arabesken und Verzierungen durchwoben, damit eine Nachahmung schwer falle.

Dieses Siegel wird durch eine Art Tuschtinte auf das Document abgedruckt, wodurch dasselbe legal wird. Denn Namensunterzeichnung ist nicht im Gebrauch, das Siegel hat hinreichende Gesetzkraft. Daher ein Jeder sein Siegel sehr streng bewahrt und es keinem Fremden vertraut. Geht durch Zufall ein Siegel verloren, so wird es öffentlich verkündet und angezeigt, dass von nun an das Siegel verwechselt wird. Die Waare wird meist auf sechs Monate Frist mit Zuschlag von 12 Percent legalem Zinsfusse mittelst gesiegelten Barat's gegeben.

Der Kaufmannstand ist solid und die Verbindlichkeiten werden in der Regel zwar nicht immer pünktlich, jedoch eingehalten. Falliten und Bankerotte sind äusserst selten, auch ist im Kaufmannsgeschäfte nur äusserst selten die Intervention des Handelsministers Mahmud Chan Karaghuslu, früher Botschaftsträger in St. Petersburg, oder der europäischen stationirten Consuln nothwendig. Anders verhält es sich mit den Baraten der einzelnen Beamten und Chan's, welche oft mit enormen Zinsen Geld aufnehmen und zur Verfallszeit Einwendungen machen, verreisen, oder durch Gelderpressungen von Seite der Regierung verarmt sind; es kommt dann

zu

weitläufigen Processen, welche die europäischen Consulate wegen des enormen Wuchers nicht unterstützen können oder wollen. Diese Geldplünderungen wurden besonders in früheren Zeiten durch Armenier, russische Unterthanen ausgeführt; viele Familien sind durch sie zu Grunde gegangen. Der gerechten Sache halber muss doch beigefügt werden, dass dieses Treiben in den letzten Jahren durch einen mit seltener Unbescholten

« PreviousContinue »