Der Altdeutsche Staat von Friedrich Thudichum mit beigefügter übersetzung und erklärung der Germania des Gießen, 1862. J. Ricker'sche buchhandlung. Meinem theuren vater Georg Thudichum in dankbarer anerkenntnis liebevoller förderung durch rath und that zugeeignet. Vorwort. Nach einem unvorausgesehenen verzug erhalten die freunde vaterländischer alterthumskunde hiermit die schon früher angekündigten erörterungen über das staatswesen der alten Deutschen. Das vielfältige auseinandergehen der ansichten beweist am besten, daß die untersuchungen über diesen gegenstand bisher noch nicht als abgeschlossen betrachtet werden konnten. Ein neuer versuch hat schon aus diesem grund seine gute berechtigung, namentlich wenn dabei die früheren leistungen in möglichster vollständigkeit benutzt werden; sie muß ihm aber auch bleiben, weil sich durch die aufdeckung der einheimischen quellen die kenntnis der staatlichen und gesellschaftlichen zustände unseres volkes in späteren zeitabschnitten von jahr zu jahr erweitert. Je anschaulicher uns diese werden, um so richtiger können wir die ältesten nachrichten beurtheilen und verstehen, da ja ein jedes volk, und keines so sehr als die Germanen, zähe an seinen sitten und einrichtungen festhält. Das ist seither auch von allen forschern auf unserem gebiete ausdrücklich oder stillschweigend anerkannt worden; bei der erklärung von Caesar's, Tacitus', Strabon's, Ammianus' berichten hat man allenthalben an die späteren |