Page images
PDF
EPUB

a) Mittheilungen aller Art über neubegonnene und eingeleitete Unternehmungen und über neue Untersuchungen auf dem Gebiete der Philologie;

b) Berathungen über Arbeiten, welche zu unternehmen den Zwecken der Gesellschaft förderlich ist, und über die Mittel ihrer Ausführung;

c) conversatorische Behandlung schwieriger Punkte im Gebiete der Philologie und der Methodik des Unterrichts;

d) zusammenhängende Vorträge, jedoch nur über Gegenstände, über welche die Gesellschaft die Ansicht eines ihrer Mitglieder zu hören im Voraus beschlossen, oder welche der jeweilige Vorstand genehmigt hat;

e) Berathungen über den Ort, die Zeit und den Vorstand der nächsten Vereinigung und über die Punkte, welche in ihr etwa zur besondern Berathung gebracht werden sollen.

§. 4.

Ein jeder Philolog kann der Gesellschaft als Mitglied beitreten, welcher dem Staate, dem er angehört, die nöthige Gewähr seiner Kenntnisse und Gesinnungen dadurch gibt, dass er an Gymnasien oder Universitäten lehrt oder gelehrt hat, oder in einem andern öffentlichen Amte steht.

Auch Schulmänner, welche die übrigen Zweige des höheren öffentlichen Unterrichts, als Mathematik, Physik, Geschichte und Geographie besorgen, sind eingeladen, an den Versammlungen Theil zu nehmen. Sie vertreten dort die von ihnen gelehrten Gegenstände.

Die Mitglieder des Vereins der Schulmänner des nördlichen Deutschlands sind eingeladen, sich auch dieser Vereinigung anzuschliessen.

§. 5.

Kein dem Vereine beigetretener ist zu irgend einer Dauer seines Beitritts, noch zu irgend einer Leistung für die Gesellschaft verpflichtet. Jede Theilnahme ist eine freiwillige.

§. 6.

Dem für den nächsten Zusammentritt bestimmten Vorstande liegt jedes Mal ob, für diesen Zusammentritt die Genehmigung derjenigen deutschen Regierung zu suchen, in deren Gebiete die Versammlung Statt finden soll.

§. 7.

Für die erste Zusammenkunft wird Nürnberg und der Michaelistag des Jahres 1838 bestimmt.

B. Nach der Berliner Fassung vom 3. October 1850.

§. 1.

Der Verein der deutschen Philologen, Schulmänner und Orientalisten hat den Zweck: a) das Studium der Philologie in der Art zu fördern, dass es alle Theile derselben mit gleicher Genauigkeit und Gründlichkeit umfasst;

b) die Methode des höheren Unterrichts mehr und mehr bildend zu machen;

c) die Wissenschaft aus dem Streite der Schulen zu ziehen, und bei aller Verschiedenheit

[merged small][ocr errors]

der Ansichten und Richtungen im Wesentlichen Uebereinstimmung, so wie gegenseitige Achtung der an demselben Werke mit Ernst und Talent Arbeitenden zu wahren;

d) grössere philologische Unternehmuugen, welche vereinigte Kräfte in Anspruch nehmen, zu befördern.

§. 2.

Zu diesem Zwecke versammelt sich derselbe jährlich einmal auf die Dauer von vier Tagen an einem vorher zu bestimmenden Orte.

In diesen Versammlungen finden Statt:

§. 3.

a) Mittheilungen und Besprechungen aller Art über neubegonnene und eingeleitete Unternehmungen und über neue Untersuchungen auf dem Gebiete der Philologie;

b) Berathungen über Arbeiten, welche zu unternehmen den Zwecken der Gesellschaft förderlich ist, und über die Mittel ihrer Ausführung;

c) zusammenhängende Vorträge und Besprechungen theils über den Inhalt dieser Vorträge, theils über ausgewählte Fragen und Aufgaben, welche einige Monate vor der Versammlung durch das erwählte Präsidium derselben bekannt gemacht werden;

d) Bestimmung des Ortes und des Vorstandes der nächsten Versammlung.

§. 4.

Jeder Philologe und Schulmann, welcher durch bestandene Prüfungen, durch ein öffentliches Amt oder durch literarische Leistungen dem Vereine die nöthige Gewähr gibt, ist zur Mitgliedschaft berechtigt.

$. 5.

Der Verein hält dreierlei Versammlungen: 1) allgemeine philologische und 2) Sectionsversammlungen a) für die Behandlung pädagogisch-didaktischer Gegenstände und b) Sectionsversammlungen der Orientalisten.

§. 6.

Dem Vereine steht ein Präsident und ein Vice-Präsident vor (§. 3). Den Sectionsversammlungen bleibt die Wahl ihrer Vorstände überlassen.

§. 7.

Dem für die nächstjährige Versammlung bestimmten Vorstande liegt es ob, für diese Versammlung die Genehmigung derjenigen Regierung nachzusuchen, in deren Gebiete die Versammlung Statt finden soll.

§. 8.

Zur Bestreitung der Büreaukosten wird von den jedesmaligen Theilnehmern an einer Versammlung ein entsprechender Beitrag erhoben.*

* Obige Fassung der ersten sieben Paragraphen der Statuten ging aus den Beschlüssen der eilften Versammlung zu Berlin (s. Verhandl. S. 105 ff.) hervor, durch welche die ursprünglichen zu Göttingen d. d. 20. Sept. 1837 festgestellten Statuten abgeändert wurden. §. 8 wurde in der fünfzehnten Versammlung zu Hamburg beliebt.

II.

Programm

für die

sechszehnte Versammlung deutscher Philologen, Schulmänner und Orientalisten.

Vom 23. bis 26. September 1856.

Das Empfangsbureau befindet sich im Hôtel Garni von Marquardt, Ecke Königsund Schloss-Strasse, Eingang Königsstrasse Nr. 22, parterre, und ist geöffnet von Sonntag dem 21. um 11 Uhr bis Montag Abend zum letzten Zug, zur Aushändigung der Mitgliedskarten gegen Bezahlung des Beitrags von 1 fl. 45 kr., sowie des Programms. Ebendort sind Karten zum ersten gemeinschaftlichen Mahle im Museum à 1 fl., 12 kr. zu haben und werden den Bestellern von Wohnungen diese durch das Comité angewiesen.

Während der Versammlung selbst, Dienstag bis Freitag, sind Comité-Mitglieder theils in dem Conversations-Zimmer des Ständehauses, theils auf dem Museum, Zimmer Nr. 7, zu obigen Zwecken anwesend.

Karten für Nichtmitglieder und Damen auf die betreffenden Gallerien sind bei dem Diener des Ständehauses, der ebendort wohnt, zu bekommen.

8 Uhr Abends.

1 Uhr.

Montag, den 22. September.

Gesellige Zusammenkunft und Begrüssung in den Sälen des oberen Museums, Kanzleistrasse Nr. 11.

Dienstag, den 23. September.

Erste allgemeine Sitzung im Ständehause, Kronprinzstrasse Nr. 2. Eröffnungsrede
des Präsidenten. Bildung der Sectionen. Vorbereitende Geschäfte.
Gemeinschaftliches Mittagessen auf dem Museum.

3 Uhr. Fest von Seiten der Stadt unter Mitwirkung des Herrn Regisseurs Grunert und des
Liederkranzes, Nachmittags auf der Silberburg, Abends auf dem Museum.

8-10 Uhr.

10-1 Uhr.

1 Uhr.

Mittwoch, den 24. September.

Sections-Sitzungen.

Zweite allgemeine Sitzung im Ständehause.

Gemeinschaftliches Festmahl auf dem Museum, Couvert à 1 fl. 30 kr., trocke-
ner Tisch.

Des Nachmittags Ausflug nach Untertürkheim und auf den rothen Berg.

[blocks in formation]

1

8-10 Uhr.

10 Uhr.

Donnerstag, den 25. September.

Sections-Sitzungen.

Dritte allgemeine Sitzung im Ständehause.

11⁄2 Uhr. Gemeinschaftliches Mittagessen im Hôtel Marquardt, Couvert à 1 f. 12 kr., trockener Tisch.

6 Uhr Abends. Aufführung des Oratoriums „Messias, von Händel" in der Stiftskirche durch den Verein für classische Kirchenmusik, unter Mitwirkung der Mitglieder der Königl. Oper und Hofkapelle. Den Versammlungs-Mitgliedern steht der Eintritt gegen Vorzeigung der Mitgliedskarte offen.

Es wird

9 Uhr Abends. Gesellige Zusammenkunft im Saale des Hôtels Marquardt. bemerkt, dass an demselben Abend das Museum einen Ball zu Ehren des Geburtsfestes Seiner Majestät des Königs gibt, zu welchem den Besitzern von Mitgliedskarten der Besuch offen steht.

8-10 Uhr.

Freitag, den 26. September.

Sections-Sitzungen.

10 Uhr. Vierte allgemeine und Schluss-Sitzung im Ständehause.

Ausser den auf der Rückseite der Mitgliedskarten bezeichneten öffentlichen Anstalten und Sammlungen, zu welchen den Mitgliedern gegen Vorzeigung der Karten der Zutritt unentgeldlich offen steht, ist durch die Gnade Seiner Majestät des Königs auch die Königl. Handbibliothek geöffnet, wo der Königl. Hofbibliothekar, Herr Hofrath Klumpp, Donnerstags und Freitags in den Stunden von 3-5 Uhr zum Empfang der verehrten Gäste bereit ist.

[merged small][merged small][merged small][merged small][ocr errors][merged small][ocr errors][merged small]

Si non est nectar, Neccareum est saltem merum,

Et satietis laticum frugumque cupidinem

Albo rubrove Pomonaeque copiis.

,,Intrate, et heic Dii sunt!" Hercle, etenim hanc quoque Urbem caballinam coronat frondibus

Pater Lyaeus, et hos colles illo die,

Quo astra petiit, percussit calce Pegasus
Fontesque perennes aperuit Genii sacri!
Hinc Schiller noster, hinc Uhlandus, Suabius
Et quotquot sunt Suevorum lucida lumina,
Animos hauserunt altiores; hodie
Sexcenti spiritus divinos hauriunt;
Et ipse ego, votorum interpres civium,
Laetum propinans Vobis hocce poculum,
Jocorum nunc et ludorum Deos precor,
Olim meminisse ut Vos juvet Stuttgartiae.

Dr. Schnitzer.

« PreviousContinue »