1847 seitigen Landen erhalten und zu dem Ende sofort öffentlich bekannt gemacht werden.
Berlin, den 21. Dezember 1847.
Königl. Preussisches Ministerium der auswärtigen Angelegenheiten.
Vorstehende Erklärung wird, nachdem dieselbe gegen eine übereinstimmende Erklärung des Herzoglich Sachsen-Coburg-Gothaischen Staats-Ministeriums ausgewechselt worden ist, hierdurch zur öffentlichen Kenntniss gebracht.
Berlin, den 21. Dezember 1847.
Der Staats- und Kabinetsminister für die auswär tigen Angelegenheiten.