Die Verhältnisse der Sklaven bei den alten Hebräern, nach biblischen und talmudischen Quellen dargestellt: ein Beitrag zur hebräisch-jüdischen Alterthumskunde

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P. G. Philipsen, 1859 - Slavery (Jewish law) - 68 pages
 

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Page 59 - Kinderwärterinnen wurden sie verwendet2). Die beschwerlichste Arbeit, die man Sklavinnen auflegte, war die Zubereitung des Getreides zu Mehl, das auf Handmühlen geschah (Hiob. 31, 10; Jes. 47, 2; vgl. auch Exod. 11, 5. Koheleth 12, 3). Die niedrigste Stellung nahmen wohl die Sklavinnen ein, welche die Sklaven des Hauses zu bedienen hatten (I. Sam. 25, 41) und die ihnen zum Umgang übergeben wurden.
Page 26 - ich bin dein Gott, der dich befreit hat aus Aegypten«, und derselbe ging dennoch hin, um sein durch Gott frei gewordenes Wesen zum Sklaven eines Menschen zu machen, deshalb soll sein Ohr in Strafe genommen werden. — Auf ähnliche Weise lassen sie auch die Thür-Pfoste, an die das Ohr gebohrt werden sollte, eine Erinnerung an die Befreiung aus Aegypten sein. (Das. fol. 22. b.) ') Dass die Durchbohrung nicht nur vor der Thüre, sondern auch an dieselbe stattfinden sollte, sagt ausdrücklich Deut.
Page 36 - Gewissen desselben überlassen werden konnte: „herrsche nicht über ihn mit Strenge, und fürchte dich vor deinem Gott
Page 29 - Stellung und Behandlung während der Knechtschaft. Das mosaische Gesetz hat nicht bloss durch Beschränkung der Dauer der Knechtschaft das Princip der Sklaverei aufgehoben und den Verkauf eines Hebräers zu einer blossen Veriniethung auf eine bestimmte Zeit verwandelt, sondern es fordert demgemäss auch ausdrücklich, dass der hebräische Knecht nur die Stellung eines Miethlings einnehmen und als solcher mit aller Milde und Rüsksicht behandelt werden sollte (Levit. 25, 40, 42, 43). Nur Zeit und...
Page 65 - Behandlung, die bei den Hebräern den Sklaven zu Theil wurde, musste auf die benachbarten Völker einen veredelnden Einfluss in Behandlung ihrer Sklaven ausüben, und wir finden in der That nicht, dass das Loos der Sklaven bei diesen Völkern im Allgemeinen so traurig war, wie in der Mitte der griechischen und römischen Civilisation. Von ganz besonderer Wirkung aber musste in dieser Beziehung ein mosaisches Gesetz sein, welches zu Gunsten auswärtiger Sklaven gegeben war. Nach Deut.
Page 47 - für Geld Erkaufte" genannt. 2) durch Vertrag, in so fern nämlich einzelne Glieder der im Lande wohnenden Fremden, die sich nicht durch freie Arbeit ernähren konnten, sich freiwillig auf eine gewisse Zeit oder für immer in Sklaverei begaben, um der eignen Sorge für ihren Unterhalt überhoben zu sein. 3) durch Kriegseroberung1), indem nämlich die im Felde oder bei Eroberung feindlicher Städte gemachten Kriegsgefangenen zuweilen ihre Freiheit verloren und den Eroberern als Sklaven anheimIn der...
Page 55 - Volksbundes aber konnte er nicht angesehen werden2), da er als ein solches eben aufhören würde wirklicher Sklave zu sein. Überdies war zum Eintritt eines Fremden in den Glaubensbund vor Allem die freieste Selbstbestimmung erforderlich, die beim Sklaven nicht vorausgesetzt werden konnte. Anderweitige religiöse Pflichten legt das mosaische Gesetz dem Sklaven nicht ausdrücklich auf. Die Rabbinen wollen indessen, dass er auch diejenigen religiösen Vorschriften auszuüben habe, in Bezug auf welche...
Page 40 - Es konnte aber natürlich auch Fälle geben, wo von vornherein an die Erhöhung der gekauften Magd zur Frau des Herrn oder dessen Sohnes nicht zu denken war, und auch sonst jede Befürchtung für ihre bedrohte Sittlichkeit wegfiel, wenn z. B. eine nicht mehr junge Hebräerin aus Dürftigkeit sich zur Arbeitsmagd verkaufte. In diesem Falle war die Magd (nach Deut. 15, 12. 17) dem hebräischen Knechte in Bezug auf Entlassungszeit und Entlassungsgeschenk gleichgestellt.
Page 63 - Levifr. 19, 20. Diese Fälle und die Form der Freilassung werden von den Rabbinen folgender Maassen näher bestimmt: 1) Die Freilassung durch Loskaufung. Da der Sklave als solcher kein Vermögen haben konnte, so war eine Loskaufung überhaupt nur denkbar, wenn ein Dritter dem Herrn den Werth des Sklaven bezahlte, um ihm seine Freiheit zu geben. Diese wurde ihm dann mit dem Augenblick zu Theil, wo der Herr die angebotene Summe entgegengenommen, ohne dass es weiter eines schriftlichen Dokumentes bedurfte.3)...
Page 21 - Saalschutz aa OS 702 f. zur Beseitigung des eben angedeuteten scheinbaren Widerspruchs zwischen den in Levit. u. Exod. verschieden angegebenen Bestimmungen der Dauer der Knechtschaft gemacht hat. Er stimmt nämlich in so fern mit der oben erwähnten, von Rabbi Eliesar bekämpften Ansicht der Rabbinen überein, dass in den beiden Gesetzesstellen von durchaus verschiedenen Persönlichkeiten die Rede sei, indem das Gesetz in Levit. 25 lediglich von dem verarmten Israeliten spreche, der sein...

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