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wiederum ein Rechtskandidat, von einer nordischen Hochschule her, sich bewogen gefunden, mir brieflich dankend zu erkennen zu geben, wie ihm mein Buch noch beim Schlusse seiner akademischen Studien gute Dienste geleistet habe. So ist denn früher, als ich hoffte, eine zweite Auflage nöthig geworden. Ich habe bei dieser die neuere Litteratur nach Möglichkeit berücksichtigt und kann sie als eine nicht unbedeutend vermehrte Auflage bezeichnen, obgleich wegen größerer Sparsamkeit des Drucks die Seitenzahl erheblich geringer ist, als die der ersten. In der systematischen Anordnung und Reihenfolge der SS. habe ich absichtlich, mit unbedeutender Ausnahme (§. 159. 160), jede Aenderung vermieden, weil mir solche bei einem Lehrbuche, das eben erst einige Gunst auch bei andern Lehrern sich zu erwerben im Begriffe steht, nicht unbedenklich erschien. Jeden Beitrag zu einer Verbesserung werde ich auch in Zukunft mit Dank aufnehmen.

München, den 3. Juli 1855.

Ludwig Arndts.

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B. Arten des Besitzes. Sprachgebrauch der Quellen §. 136.

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