Classe V. Von und nach dem Bauholz und Holzarten. nicht sonstwo mit Zoll belegt *. Bauholz oder Holz, jedoch weder Dielen, Latten, Bretter, Stäbe, Zuberstangen, Ruder, Splittholz, noch anderes Bauholz oder Holz, gesägt,) gespalten, oder sonst zubereitet (ausgenommen gehacktes dergl.), und nicht Bauholz oder Holz soustwo mit Zoll belegt Die Ladung von 50 Cub. Fuss Dielen, Latten, Bretter oder sonst Bauholz, oder Holz welches gesägt oder gespalten, und nicht anderswo mit Zoll belegt ist. Die Ladung von 50 Cub. Fuss. L. 1 10 1813. L. 1 5 - 1842. 1843. 2 2 6 6 2 2 2 6 2 6 2 6 6 2 1 2 6 Oder auch, statt der oben angeführten Zölle auf Holz nach Maassgabe der Ladung, und nach Grösse des Cubik-Inhaltes, steht es dem Einführer frei, bei der ersten Einführung, Latten, taunene Latten, Bretter, Dielen und Bohlen, wenn solche von und aus fremden Ländern kommen, zalilweise anzugeben, und zwar, nach den folgenden Dimensionen: LOT 100 Latten und tannene Latten. Nicht über 6 Fuss lang Ueber 6, jedoch nicht über 9 Fuss lang,, ARTIKEL. Zölle nach dem neuen Tarif von 1842. von und aus von und aus dem Britischen Stabholz die Ladung von 50 Cub. Schuh Birkenholz, gehauen, weder das Maass von 3 Schuh in der Länge noch von 8 Zoll quadrat überschreitend, eingeführt zum ausschliesslichen Zwecke, um daraus Häring-Tonnen zum Gebrauche der Fischereien verfertigen zu lassen, Die Ladung von 50 Schuh Brennholz, der Faden zu 216 Cub. Schuh Zuberstangen, nicht über 7 Schuh lang über 7 Schuh lang Reife, nicht über 74 Schuh lang nicht über 9 Schuh lang pr. 120 pr. 120 pr. 1000 pr. 1000 über-9 Schuh-lang Knieholz, unter 5 Zoll quadrat pr. 1000 3 5 pr. 120 Splittholz pr. 120 der Faden von 216 Cub. Fuss Ruder Sparren und Pfähle, unter 22 Schuh lang, und pr. 120 Speichen für Räder, nicht über 2 Schuh lang pr. 1000 über 2 Schuh lang pr. 1000 Theka-Holz Die Ladung von 50 Cub, Schuh Holzabfall, viz:: Scheitholz und Reisholz, zum Behufe des Stauens für den Werth von L. 100 Holz, gehobelt, oder auf sonstige Art zugerichtet und zum Gebrauch vorbereitet, und weder speciell angegeben, noch sonst mit Zoll belegt 1 3 9 für den Werth von L. 100 5 Classe IV. Erze, Mineralien, Metalle u. Fabrikate davon. Zölle nach dem Tarife von 1841. L. S. d. 1 L. s. d. 16 4 8 6 6 Werth von L. 100 30 81111 Blüthe Bronze, Fabrikate davon alle Werke der Kunst davon ver fertigt pr. Ctr. andere Fabrikate davon für den Pulver weitere Fabrikate davon Ungemünztes Gold und Silber, und ausländische Gold- und SilberMünzen; auch Erz von Gold und Silber, oder wovon der grössere Theil im Werth aus Gold und Silber besteht |