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demie geförderten Werkes, der Herstellung einer hydrographischen Karte des Bodensees, eines Unternehmens, zu dem sich die fünf Uferstaaten verbunden hatten und welches nun Anfangs dieses Jahres zu einem gewissen Abschluss gelangt ist. Die gemeinsamen Kosten beliefen sich bis dahin auf etwa 56 000 Francs; auf Bayern, d. h. auf unsere Akademie, trafen davon etwa 7300 Francs oder 5800 M, ungerechnet die von uns besonders gedeckten Reisekosten einzelner Mitarbeiter an dem schönen Unternehmen. Wenn wir uns dabei erinnern, wie schwer es uns manchmal gewesen ist, einen an sich so kleinen Betrag an unsern laufenden jährlichen Ausgaben gleichsam abzusparen, so müssen wir immer wieder mit einem gewissen Neid unserer Genossinnen zu Berlin und Wien gedenken, welche für sich allein zehnmal grössere wissenschaftliche Unternehmungen in die Hand nehmen und zu Ende führen können.

Ich möchte desshalb schliesslich hier noch beifügen, dass die reichen Mittel, welche anderen Akademien zu Gebote stehen, nicht allein vom Staate kommen, sondern dass ansehnliche Theile auch aus Schenkungen von Personen stammen, welche unaufgefordert wissenschaftliche Forschungen und Werke grossmüthig zu unterstützen streben. So besitzt z. B. die Wiener Akademie durch mehrere testamentarische Verfügungen ein Capital von nahezu 200 000 Gulden österreichischer Währung, d. i. gegen 400 000 M, dessen Zinsen sie im Sinne der Stifter für verschiedene wissenschaftliche Zwecke verwenden kann. Unsere Akademie hat nur ein einziges Mal einen reichen Geber gefunden, der aber kein Münchener, auch kein Bayer, noch aus einem anderen Theile von Deutschland ist. Im Jahre 1877 schenkte uns ein Grieche, der Bankier Hr. Christakis Zographos, zur Förderung des Studiums der griechischen Sprache und Literatur ein Capital im Betrage von 25 000 Francs oder 20 000 M. Mit den Zinsen von diesem Capitale konnten Preisaufgaben

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gestellt und die rühmlichst gelösten honorirt werden. der Preisträger, die HH. Oberhummer und Krumbacher, wurden dadurch veranlasst, Reisen nach Griechenland und in den Orient zu unternehmen und seltene Handschriften in auswärtigen Bibliotheken zu untersuchen. Der ZographosFonds gehört ausschliesslich unserer philosophisch-philologischen Classe zur Verwendung; aber auch die historische Classe und namentlich die mathematisch-physikalische hätte viele Wünsche und Aufgaben, die weder durch den ZographosFonds, noch durch den Thesaurus linguae latinae gefördert werden können.

Sodann erfolgte die Verkündigung der durch die Akademie am 14. Juli 1. J. vollzogenen und von Sr. Kgl. Hoheit dem Prinzregenten unter dem 11. November bestätigten akademischen Neuwahlen.

Es wurden gewählt und bestätigt:

für die philosophisch-philologische Classe:
als ordentliches Mitglied:

Herr Dr. Iwan von Müller, Professor der class. Philologie und Pädagogik an hiesiger Universität;

für die historische Classe:

als correspondirendes Mitglied:

Herr Dr. Joseph Langen, Professor der Kirchengeschichte

an der Universität Bonn.

Hierauf hielt das ordentliche Mitglied der mathematischphisikalischen Classe, Professor Dr. Leonhard Sohncke, die Festrede

„Ueber die Bedeutung wissenschaftlicher

Ballonfahrten."

Dieselbe ist bereits als besondere Schrift im Verlag der

k. Akademie erschienen.

Sitzung vom 1. Dezember 1894.

Herr Krumbacher hielt einen Vortrag:
Ueber Michael Glykas."

Derselbe wird weiter unten veröffentlicht.

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Herr Maurer hielt einen Vortrag über:

Ein neues Bruchstück von Södermannalagen."

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Ende Juli dieses Jahres erfreute mich unser auswärtiges Mitglied, Professor Dr. Wilhelm Meyer in Göttingen, durch die überraschende Mittheilung, dass sich unter den Fragmenten, welche Wilhelm Müller dem dortigen Deutschen Seminare vermachte, ein solches von Södermannalagen befinde. Nachdem C. J. Schlyter durch mehr als fünfzigjährige emsige Arbeit sein Corpus juris Sueo-Gotorum antiqui" fertig gestellt hatte (1827-77), war kaum noch eine Bereicherung des handschriftlichen Materiales für die altschwedischen Rechtsquellen zu erwarten gewesen; um so willkommener war mir der Nachweis eines neuen Fundes, zumal da er ein Rechtsbuch betrifft, um dessen handschriftliche Ueberlieferung es ziemlich dürftig bestellt ist. Ich wandte mich sofort an Herrn Professor Dr. Moriz Heyne als an den ersten Vorstand des genannten Seminars mit der Bitte, mir die Benützung und Veröffentlichung jenes Fragmentes gestatten zu wollen. Von Göttingen abwesend, hatte dieser die Güte, mein Ansuchen dem zweiten Seminarvorstande, Herrn Prof. Dr. Gustaf Roethe, zu übermitteln, und von diesem wurde das fragliche Bruchstück sofort mit der freundlichsten Zuvorkommenheit an die hiesige Kgl. Hof- und Staatsbibliothek 1894. Philos. -philol. u. hist. Cl. 3.

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geschickt, auf deren Handschriftenzimmer ich dasselbe mit Erlaubniss des Herrn Directors Dr. Georg Laubmann und gefälligst gefördert durch unser Mitglied, Herrn Bibliothekar Friedrich Keinz, mit aller Bequemlichkeit benützen konnte. Ihnen Allen spreche ich für die mir gütigst gewährte Unterstützung hiemit meinen verbindlichsten Dank aus.

Ueber die Herkunft des Fragmentes vermag ich keinen genügenden Aufschluss zu ertheilen. Nach Mittheilungen, welche ich Herrn Professor Roethe verdanke, scheint dasselbe von Dr. Volger in Wölfinghausen bei Eldagsen an den früheren Oberbibliothekar Hoeck in Göttingen, und von diesem an Professor Wilhelm Müller gegeben worden zu sein; Volger aber dürfte dasselbe entweder aus dem Kloster Ebstorf, oder aus der Amtsregistratur zu Winsen an der Luhe erworben haben. Indessen beruhen diese Angaben nur auf mehr oder minder wahrscheinlichen Vermuthungen und können somit auf volle Zuverlässigkeit keinen Anspruch erheben.

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Eine kurze Beschreibung der Handschrift gab mir bereits bei seiner erster Mittheilung Professor W. Meyer mit folgenden Worten: 1 Doppelblatt, Pergament, je 181/2 cm hoch, und noch 11/2 cm breit, 22 Zeilen, roth und blau rubricirt, 14. Jahrhundert, schwedisch, Södermannalagen (VI. Bygninga Balker, 7. Anfang 9. Mitte). Ich glaube dieser Angabe noch Folgendes beifügen zu sollen. Die beiden, ursprünglich doch wohl zusammenhängenden, Blätter der Hs. sind jetzt von einander getrennt, und an ihrem inneren Rande so scharf beschnitten, dass auf IIa die Anfangsbuchstaben, und auf Ib sowie IIb die Endbuchstaben mehrerer Zeilen ganz oder theilweise weggeschnitten sind. Ich habe in dem folgenden Abdrucke das Weggefallene ergänzt, aber die Ergänzung durch Klammern bemerklich gemacht. Das erste Blatt hat ferner nicht nur in dem unbeschriebenen äusseren Rande einen grösseren Längeriss, sondern auch einen kleineren solchen in dem beschriebenen inneren Rande; das zweite

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