Institutionen des Römischen Rechtes |
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... vermögen , so dass insoweit allerdings die neuerdings so verbreitete Verbindung der Rechtsgeschichte mit den Institutionen sich empfiehlt . Ein unent- behrliches Complement hat aber das Studium des römischen Privat- rechtes an dem des ...
... vermögen , so dass insoweit allerdings die neuerdings so verbreitete Verbindung der Rechtsgeschichte mit den Institutionen sich empfiehlt . Ein unent- behrliches Complement hat aber das Studium des römischen Privat- rechtes an dem des ...
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... Vermögen und der durch dieses bedingten Art des Kriegsdienstes ; gleich der Ritterschaft zerfiel jede Classe in centuriae , welche nach ihrer ursprünglichen Bedeutung Abthei- lungen von 100 Mann waren . Indem diese Heereseintheilung zu ...
... Vermögen und der durch dieses bedingten Art des Kriegsdienstes ; gleich der Ritterschaft zerfiel jede Classe in centuriae , welche nach ihrer ursprünglichen Bedeutung Abthei- lungen von 100 Mann waren . Indem diese Heereseintheilung zu ...
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... Vermögen ( bona ) einer Person , oder die um ihres individuellen Fürsichseins willen ihr zustehende rechtliche Erweiterung ihrer natürlichen Macht bildet . Ist aber so im engeren Sinne das Vermögen ein Inbegriff von Rechten , so ...
... Vermögen ( bona ) einer Person , oder die um ihres individuellen Fürsichseins willen ihr zustehende rechtliche Erweiterung ihrer natürlichen Macht bildet . Ist aber so im engeren Sinne das Vermögen ein Inbegriff von Rechten , so ...
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... Vermögen als solches oder der Inbegriff der vom Verstorbenen hinterlassenen vermögensrechtlichen Beziehungen ist . Das Erbrecht beruht einerseits auf der Vergänglichkeit des Individuums , zugleich aber auf seinem Zusammenhange mit ...
... Vermögen als solches oder der Inbegriff der vom Verstorbenen hinterlassenen vermögensrechtlichen Beziehungen ist . Das Erbrecht beruht einerseits auf der Vergänglichkeit des Individuums , zugleich aber auf seinem Zusammenhange mit ...
Page 67
... Vermögen haftet . Dagegen sind juristische Personen nicht Subjecte familien- rechtlicher Verhältnisse und ebenso wenig können sie , wenn sie untergehen , eine Erbschaft hinterlassen . II . Juristische Person ist nach römischem Rechte 1 ...
... Vermögen haftet . Dagegen sind juristische Personen nicht Subjecte familien- rechtlicher Verhältnisse und ebenso wenig können sie , wenn sie untergehen , eine Erbschaft hinterlassen . II . Juristische Person ist nach römischem Rechte 1 ...
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Common terms and phrases
actio apud auctoritate Bedeutung begründet Besitz besonderen bestimmten bonae fidei bonorum causa comitia daher damnum debet debitor Edict eigenen Eigenthum eius enim entweder eorum erit Ersitzung esset etiam exceptio Existenz facere factum Falle familia Forderung fuerit Gegensatze Gegenstand Gesetz Gläubiger habet haec heredes hereditatem Indem inter ipso iure item iudicium iure iuris ius civile ius gentium Juristen Justinian legatum lege lege Iulia Leistung liberi licet liche mancipatio mancipi modo neque Nexum nisi nomine Object Obligationen omnes parte pater familias patria potestas pecunia Person posse possessionem possit possunt potest potestate praetor Privatrechtes quae quam quia quidem quis quod quoque Rechtes rechtliche römischen römischen Rechtes Sache Schuldner Servitut sibi sint sive Sklaven sowie stipulatio Subject sunt tamen testamento Testator Thatsachen theils tutela tutor veluti Verbindung Verhältniss Vermögen vero zwölf Tafeln