Institutionen des Römischen Rechtes |
From inside the book
Results 1-5 of 13
Page 32
... hervorgehenden Eigen- thumsbeschränkungen ; 2 ) das Schuldrecht durch genaue Bestimmung der Macht des Gläubigers über den seiner Verbindlichkeit nicht nachkommen- den Schuldner ; 32 Die Quellen des römischen Privatrechtes .
... hervorgehenden Eigen- thumsbeschränkungen ; 2 ) das Schuldrecht durch genaue Bestimmung der Macht des Gläubigers über den seiner Verbindlichkeit nicht nachkommen- den Schuldner ; 32 Die Quellen des römischen Privatrechtes .
Page 33
Eduard Hölder. Gläubigers über den seiner Verbindlichkeit nicht nachkommen- den Schuldner ; 3 ) das Familienrecht durch a ) Bestimmungen über die Entstehung der eheherrlichen Ge- walt und ausdrücklichen Ausschluss der Ehe zwischen ...
Eduard Hölder. Gläubigers über den seiner Verbindlichkeit nicht nachkommen- den Schuldner ; 3 ) das Familienrecht durch a ) Bestimmungen über die Entstehung der eheherrlichen Ge- walt und ausdrücklichen Ausschluss der Ehe zwischen ...
Page 113
... Schuldner an drei auf einander folgen- den Markttagen öffentlich vorgeführt und der Betrag seiner Schuld ausgerufen werden , um Gelegenheit zu seinem Loskaufe zu geben . Nach Verfluss dieser letzten Frist ist er der Tödtung und dem ...
... Schuldner an drei auf einander folgen- den Markttagen öffentlich vorgeführt und der Betrag seiner Schuld ausgerufen werden , um Gelegenheit zu seinem Loskaufe zu geben . Nach Verfluss dieser letzten Frist ist er der Tödtung und dem ...
Page 198
... Schuldner nicht befriedigten Gläubiger gestattete vermittelst seines Eigenthums am Pfande sich selbst zu befriedigen ; diese Verein- barung gestattete dem Gläubiger entweder als lex commissoria zum Zwecke seiner Befriedigung die Sache ...
... Schuldner nicht befriedigten Gläubiger gestattete vermittelst seines Eigenthums am Pfande sich selbst zu befriedigen ; diese Verein- barung gestattete dem Gläubiger entweder als lex commissoria zum Zwecke seiner Befriedigung die Sache ...
Page 206
... Schuldner zur Erfüllung seiner Verpflichtung nötigt und durch ihre Realisirung die trotz dieser Nötigung unterbliebene Erfüllung der Verpflichtung ersetzt . Der Verpflichtung und Haftung oder der Verbindlich- keit des einen Theiles ...
... Schuldner zur Erfüllung seiner Verpflichtung nötigt und durch ihre Realisirung die trotz dieser Nötigung unterbliebene Erfüllung der Verpflichtung ersetzt . Der Verpflichtung und Haftung oder der Verbindlich- keit des einen Theiles ...
Other editions - View all
Common terms and phrases
actio apud auctoritate Bedeutung begründet Besitz besonderen bestimmten bonae fidei bonorum causa comitia daher damnum debet debitor Edict eigenen Eigenthum eius enim entweder eorum erit Ersitzung esset etiam exceptio Existenz facere factum Falle familia Forderung fuerit Gegensatze Gegenstand Gesetz Gläubiger habet haec heredes hereditatem Indem inter ipso iure item iudicium iure iuris ius civile ius gentium Juristen Justinian legatum lege lege Iulia Leistung liberi licet liche mancipatio mancipi modo neque Nexum nisi nomine Object Obligationen omnes parte pater familias patria potestas pecunia Person posse possessionem possit possunt potest potestate praetor Privatrechtes quae quam quia quidem quis quod quoque Rechtes rechtliche römischen römischen Rechtes Sache Schuldner Servitut sibi sint sive Sklaven sowie stipulatio Subject sunt tamen testamento Testator Thatsachen theils tutela tutor veluti Verbindung Verhältniss Vermögen vero zwölf Tafeln