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K. k. Geographische Gesellschaft.

Protektor: Seine k. u. k. Hoheit Erzherzog Leopold Salvator. Ehrenpräsidenten: Seine Exzellenz Hans Graf Wilczek, k. u.k. Geheimer Rat, usw.

Seine Exzellenz Christian Freiherr v. Steeb, k. u. k. Geheimer Rat und Feldzeugmeister d. R.

Dr. Emil Tietze, k. k. Hofrat und Direktor der k. k. Geologischen Reichsanstalt.

Leitung:

Präsident: Dr. Eugen Oberhummer, k. k. o. ö. Professor an der Wiener Universität.

Vizepräsidenten: Dr. Richard Hasenöhrl, k. k. Sektionschef des Handelsministeriums a. D.

Otto Frank, k. u. k. Feldzeugmeister und Kommandant des k. u. k. Militärgeographischen Institutes.

Dr. Eduard Brückner, k. k. o. ö. Professor an der Wiener Universität.

Generalsekretär: Regierungsrat Dr. Ernst Gallina, Sekretär und Abteilungsvorstand Sr. Majestät Privat- u. Familienfondsgüterdirektion a. D.

Mitglieder des Ausschusses:

Arthaber, Dr. Gustav Edler v., k. k. a. o. Professor der Paläontologie an der Wiener Universität. Bouchal, Dr. Leo, Hofsekretär

des k. u. k. Gemeinsamen Obersten Rechnungshofes.

Diener, Dr. Karl, k. k. o. ö. Universitätsprofessor

Forster, Dr. Adolf Emanuel, Kon

sulent für Meteorologie und Geologie im Ministerium für öffentliche Arbeiten.

Fuchs, Adalbert Edler v., Dr.,

k. u. k. außerordentlicher Gesandter und bevollmächtigter Minister a. D. Heger, Franz, k. u. k. Regierungs

rat, Direktor der anthropologischethnographischen Abteilung des k. k. Naturhist. Hofmuseums Heidlmair, Dr. Heinrich Ritter v., k. k. Sektionschef i. R. Höhnel, Ludwig Ritter v., k. u. k. Kontreadmiral a. D. Jedina-Palombini, Leopold Freiherr v., k. u. k. Vizeadmiral. Mitt. d. k. k. Geogr. Ges. 1914. Heft 1 bis 3.

Jettel Freiherr v. Ettenach, Dr. Emil, k. u. k. Sektionschef im Ministerium des kais. und königl. Hauses und des Äußeren a. D.

Kerner v. Marilaun, Dr. Fritz
Ritter, k. k. Bergrat der k. k. Geo-
logischen Reichsanstalt.

Koch, Dr. Gustav Adolf, k. k.
Hofrat, o. ö. Professor an der k. k.
Hochschule für Bodenkultur.
Leiter, Dr. Hermann, Assistent
für Wirtschaftsgeographie an der

Exportakademie.

Lenz, Dr. Oskar, k. k. Hofrat und
Universitätsprofessor i. P.

Pöch, Dr. Rudolf, a. o. Professor
an der Universität in Wien.
Sax, Karl Ritter v., k. u. k. Sek-
tionschef i. R.

Sturm, Josef, Oberbeamter der
k. k. priv. österr. Kreditanstalt.
Tietze, Dr. Emil, k. k. Hofrat und
Dir. der k. k. Geolog. Reichsanstalt.
Troll, Kamillo, k. u. k. Geheimer
Rat und Feldzeugmeister d. R.

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Wissenschaftliches Komitee:

Dr. E. Brückner (Obmann) Dr. Edler v. Arthaber

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Dr. Bouchal

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Administratives Komitee:

Dr. Hasenöhrl (Obmann) Dr. Edler v. Arthaber (Rechnungsführer) Josef Sturm (Kassier) Dr. Rudolf Pöch.

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Revisor:

Hubert Stella, Effektenkassier der Bodenkreditanstalt. Bankgeschäftsstelle der Gesellschaft: Allgemeine Depositen-Bank.

Beitrittsbedingungen.

Die Aufnahme neuer Mitglieder erfolgt entweder über Einladung des Präsidiums oder über Vorschlag eines Mitgliedes der Gesellschaft durch den Ausschuß. Wenn jemand beizutreten wünscht, ohne sich auf ein Mitglied berufen zu können, so hat er sein Ansuchen um Aufnahme an das Sekretariat (I., Wollzeile Nr. 33) schriftlich zu richten und wird über dieses Ansuchen in der nächsten Sitzung des Ausschusses entschieden.

Der Jahresbeitrag beträgt für ordentliche Mitglieder in ÖsterreichUngarn zwölf Kronen, für solche im Auslande 12 Mark oder 15 Franken, für außerordentliche, welche beide Publikationen erhalten und bei festlichen Anlässen besonders berücksichtigt werden, mindestens fünfundzwanzig Kronen. Bei neueintretenden Mitgliedern außerhalb Österreich-Ungarns und Deutschlands, insbesondere an überseeischen Orten wird der hohen Portospesen wegen, welche dem Bureau durch die Zusendung der Publikationen sowie für Korrespondenzen erwachsen, nur auf außerordentliche Mitglieder reflektiert.

Lebenslängliche Mitglieder haben die einmalige Ausgleichssumme von mindestens 240 Kronen zu entrichten.

Die Einschreibgebühr für jedes neu eintretende ordentliche Mitglied beträgt 2 Kronen, respektive 2 Mark oder 21/2 Franken, die Gebühr für die Ausfertigung des etwa gewünschten künstlerisch ausgestatteten Diplomes 6 Kronen, beziehungsweise 6 Mark oder 7 Franken.

Wenn ein Mitglied auszutreten beabsichtigt, so ist dies dem Ausschusse bis längstens 15. Januar des betreffenden Jahres anzuzeigen.

Probehefte, Statuten usw. werden auf Verlangen ausgefolgt.

Fahrpreisbegünstigungen

und Modalitäten bezüglich ihrer Erlangung.

Die den Mitgliedern der k. k. Geographischen Gesellschaft bewilligten Fahrpreisermäßigungen bestehen nach dem gegenwärtigen Stande im folgenden:

I. Auf den Linien des Österreichischen Lloyd.

1. Auf den adriatischen Linien für die Touren: TriestCattaro-Korfù und retour, Triest-Brindisi und retour und Triest -Venedig und retour die Begünstigung bedingungslos belassen, die höhere Klasse gegen Entrichtung des Tarifpreises des nächstniederen Platzes zu benützen. Selbstverständlich ist die Beköstigung an Bord nach dem Preise der benützten Klasse zu bezahlen. Das an die kommerzielle Direktion zu richtende schriftliche Ansuchen ist vom Generalsekretariate zu vidieren.

2. Auf den Mittelmeerlinien (Triest-Patras - PiräusKonstantinopel, Triest-Alexandrien, Alexandrien-Konstantinopel, Korfù-Prevesa usw.), jedoch mit Ausschluß der Eillinien nach Alexandrien, wird die obige Begünstigung bloß für Studienreisen bewilligt. Die Mitglieder haben in ihrer diesfälligen Eingabe diesen Studienzweck nachzuweisen.

3. Für Forschungsreisen mit streng wissenschaftlichem Charakter wird fallweise einzelnen Mitgliedern über Befürwortung des Kollegiums oder Präsidiums auf allen gesellschaftlichen. Linien ohne Einschränkung der Dampfer die Begünstigung eingeräumt, gegen Bezahlung des Tarifpreises für die nächstniedere Klasse, die höhere Klasse benützen zu können. Die Verpflegskosten sind auch in diesem Falle für die benützte Klasse voll zu bezahlen. Es wird ausdrücklich bemerkt, daß die erwähnte Konzession wie auch alle übrigen Begünstigungen für Tour-Retourkarten nicht in Anwendung kommen können.

Diese Bestimmungen traten am 1. März 1905 in Kraft und gelten bis auf Weiteres.

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II. Auf den Linien der Ungarisch-Kroatischen SeeschiffahrtsGesellschaft" in Fiume.

Den Mitgliedern wurde lediglich auf der dalmatinischen Strecke bedingungslos die Begünstigung gewährt, die I. Klasse gegen Entrichtung des Fahrpreises der II. Klasse benützen zu können.

III. Auf den Strecken der k. k. priv. Donau-DampfschiffahrtsGesellschaft.

Den Mitgliedern wurde auf sämtlichen, sonach auch auf der ungarischen Strecke eine 50% ige Ermäßigung, jedoch nur für Reisen zu wissenschaftlichen Zwecken gewährt.

IV. Auf der Linie Wien-Aspang-Hochschneeberg.

Den Mitgliedern wurde bedingungslos ein 50% iger Nachlaß für die Relation Wien-Aspang und Wien-Schneeberg bis auf Widerruf bewilligt.

V. Auf den Linien der k. k. priv. Südbahn

sowohl auf den österreichischen als auf den ungarischen Strecken wurde den Mitgliedern eine 50% ige Ermäßigung, jedoch bloß für Reisen zu ausgesprochen wissenschaftlichen Zwecken, zugesichert.

VI. Auf den Linien der k. k. priv. Kaschau-Oderberger Bahn.

Behufs Erleichterung des Besuches der Hohen Tátra (Csorbaer See, Großer Fischsee, Meerauge, Bad Schmecks, Aggteleker Höhle, Dobschauer Eishöhle usw.) wurde den Mitgliedern auf den Hauptlinien Kaschau-Oderberg, Abos-Orló und Zsolna (Sillein)Zwardon bedingungslos ein 50%, iger Nachlaß von dem Fahrpreise des benützten Zuges und der gewählten Wagenklasse zugestanden.

Zurückziehung der Begünstigungen auf der „Adria“.

Die Direktion der königl. ungar. Seeschiffahrts-Aktiengesellschaft,, Adria" sah sich zu ihrem, aber auch zu unserem lebhaften Bedauern veranlaßt, die unseren Mitgliedern seinerzeit gütigst gewährten Fahrpreisbegünstigungen auf die Konten der „Adria" mit 1. Jänner 1914 zurückzuziehen. Als Grund dieser Maßnahme

wurden die zahlreichen Berufungen anderer Korporationen, denen eine Fahrpreisbegünstigung nicht bewilligt werden konnte, auf die unserer Gesellschaft gewährte Konzession angegeben. Da eine gegen diese Verfügung eingebrachte Vorstellung des Präsidiums keinen Erfolg hatte, so erübrigt wohl nichts anderes, als das Erlöschen der Fahrpreisbegünstigungen auf der Adria" unseren Mitgliedern zur Kenntnis zu bringen.'

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Modalitäten zur Erlangung der Begünstigungen (ad I—VI).

Der genauen Beachtung empfohlen.

Eine unmittelbare Inanspruchnahme der Begünstigungen auf Grund der Mitgliedskarte ist ausgeschlossen. Diejenigen Mitglieder, welche von den erwähnten Zugeständnissen Gebrauch machen wollen, haben vielmehr ihre an die betreffenden Direktionen zu richtenden Eingaben an das Sekretariat der Gesellschaft zur weiteren Veranlassung einzusenden; diese Eingaben sind, da der Gesellschaft aus Anlaß der Vermittlung von Begünstigungen keine Auslagen erwachsen sollen, mit einem an die betreffende Direktion sowie mit einem an die eigene Adresse gerichteten frankierten Kuvert zu belegen. Wünscht jemand, daß die Hin- oder Retoursendung oder beide Sendungen rekommandiert werden, so sind die bezüglichen Kuverts auch mit der Rekommandationsgebühr zu versehen. Die Vermittlung von Fahrpreisbegünstigungen wird nur dann übernommen, wenn das ansuchende Mitglied mit dem Jahresbeitrage sich nicht im Rückstande befindet. In den Gesuchen um Fahrpreisbegünstigungen wolle von Terminbestimmungen abgesehen werden, da die bezüglichen Direktionen von der nicht ungerechtfertigten Ansicht ausgehen, daß diejenigen, die eine solche Begünstigung anstreben, sich rechtzeitig darum bewerben mögen.

VII. Begünstigungen für Reisen in Bosnien und der Herzegowina.

Zur besonderen Beachtung:

Nach einer Mitteilung der Direktion der bosnisch-herzegowinischen Landesbahnen ist bezüglich der den Mitgliedern der k. k. Geographischen Gesellschaft bei Fahrten auf diesen Bahnen. in dankenswerter Weise eingeräumten 33% igen Ermäßigung insoferne eine nicht unwesentliche Änderung eingetreten, als die

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