Kritische Jahrbücher für deutsche Rechtswissenschaft, Volume 2; Volume 6; Volume 12Aemilius Ludwig Richter, Robert Schneider C. Focke, 1842 - Law |
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... Landes - Dicasterien , und in dem oberen Fürstenthume sogar sämmtliche Landes- wie Comunal - Aemter im ausschliesslichen Besitze der Katholiken ; selbst in der Markgrafschaft , den alten evangelischen Stammlanden , wur- den diese so ...
... Landes - Dicasterien , und in dem oberen Fürstenthume sogar sämmtliche Landes- wie Comunal - Aemter im ausschliesslichen Besitze der Katholiken ; selbst in der Markgrafschaft , den alten evangelischen Stammlanden , wur- den diese so ...
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... Landes , und für Besitz wie ungestörten Genuss der Kirchen- und Schulfonds jeder Religion ertheilt , den neuen Landes- herren aber zugleich für die säcularisirten Länder , eben um jener Abweichungen der Landesverfassung willen und weil ...
... Landes , und für Besitz wie ungestörten Genuss der Kirchen- und Schulfonds jeder Religion ertheilt , den neuen Landes- herren aber zugleich für die säcularisirten Länder , eben um jener Abweichungen der Landesverfassung willen und weil ...
Page 608
... Landes , ausser bei besonderer Dispen- sation des Landesherrn selbst , an das Requisit gleichen Bekenntnisses geknüpft und für die Städte dieser Art wenigstens nur auf besondere Bewilligung der Hofraths - Collegien andern Confessions ...
... Landes , ausser bei besonderer Dispen- sation des Landesherrn selbst , an das Requisit gleichen Bekenntnisses geknüpft und für die Städte dieser Art wenigstens nur auf besondere Bewilligung der Hofraths - Collegien andern Confessions ...
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... Landes zu unabweislichem Bedürfnisse geworden , und wer dürfte sich verhehlen , dass die Selbständigkeit der Communalverfas- sung sich in dem Staatsrecht der neueren Zeit auf ein Minimum re- ducirt hat , dass gegenüber der ...
... Landes zu unabweislichem Bedürfnisse geworden , und wer dürfte sich verhehlen , dass die Selbständigkeit der Communalverfas- sung sich in dem Staatsrecht der neueren Zeit auf ein Minimum re- ducirt hat , dass gegenüber der ...
Page 613
... Landes mit dem zuversichtlichsten Vertrauen für die Zukunft erfüllen , und das unbefangene Urtheil wird der Regie- rung das wohlverdiente Lob nicht versagen , nach dieser Seite hin die Rechte der katholischen Kirche eben so gewissenhaft ...
... Landes mit dem zuversichtlichsten Vertrauen für die Zukunft erfüllen , und das unbefangene Urtheil wird der Regie- rung das wohlverdiente Lob nicht versagen , nach dieser Seite hin die Rechte der katholischen Kirche eben so gewissenhaft ...
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actio allgemeinen Ansicht Anspruch Anwendung Ausdruck Bemerkungen Bergregal Besitz besonders Bestimmung Beweis Beweistheorie Beziehung blos bloss Buch condictio daher Dänemark Dänischen Darstellung deutschen diess eben Edicts Ehrenbez Eigenthum einzelnen Embargo Emphyteusis Entscheidung erklärt ersten evangelischen Fall finden Frage Friedrich IV ganzen Gegenstand geistlichen gemeinen Rechts Gericht Geschichte Gesetz Gesetzgebung gewiss Gewohnheitsrecht giebt gleich Grund Grundsätze Herausg Herzogthum Holstein indem Jahrb Jahrg Juristen Justinian katholischen Käufer Kirche kirchlichen Klage König konnte Lafarge Landes landesherrlichen Lehre letzten lich missio Mündlichkeit muss namentlich neuen nothwendig öffentlichen Particularrechte Prätor Praxis Preussen Rath rechtlichen Rechtsfreund Regierung Religion Richter richtig röm römischen Rechts Rücksicht Sache Sachsen Sachsenspiegel sagt Satz scheint Schleswig Schrift seyn soll sponsio Staats Stand Stelle teutschen Privatrechts teutschen Rechts Theil Thlr Todesf Ueber Ulpian unsere Urtheil Verf Verfahren Verfassung Verhältniss Verjährung Verkauf Verordnung verschiedenen Vertheidigung viel wenig Werk Werth Wissenschaft wohl Worte zweiten
Popular passages
Page 1057 - Zusammenstellung der Lehre des römischen Rechts von den Schuldverhältnissen mit Berücksichtigung der heutigen Anwendung.
Page 1131 - Meine weitere Verteidigung wider die gegen mich erhobene Beschuldigung der Majestätsbeleidigung und des frechen, unehrerbietigen Tadels der Landesgesetje.
Page 669 - Die Methodologie des Kirchenrechts zur Feststellung einer richtigen Behandlungsweise dieser Wissenschaft im Gegensatz zu deren falschen Behandlungsweisen als theilweisen Quellen des kirchlichen Unfriedens unserer Zeit.
Page 863 - Preussische, gegen Nachdruck und Nachbildung zum Schutz des Eigenthums an den Werken der Wissenschaft und Kunst, gegeben am 11.
Page 766 - Die pädagogische Rechtsfrage in der Staatsgesetzgebung über gemischte Ehen, Oder: wer hat das Recht zu bestimmen, in welcher Confession die Kinder aus gemischten Ehen erzogen werden sollen: der Staat, die Kirche oder die Eltern. Mit besonderer Rücksicht auf Württemberg. Schaffhausen, Hurter.
Page 662 - Ausländer dabei betheiligt sein, angewendet werde oder nicht, und wenn er jenes findet, es unbedingt zur Anwendung zu bringen.
Page 670 - Ueber die Vorzüge der einsamen Einkerkerung, als Mittel zur Besserung der Verbrecher in den Strafanstalten.
Page 841 - Vertrag von Europa und Charta magna in teutschen Staaten bekannt ist. Aus Quellen und in einem Anhange mit 17 Beilagen.
Page 966 - Non tarnen haec summa sponsionis exigitur. Non enim poenalis est, sed praejudicialis, et propter hoc solum fit ut per earn de re judicetur. Unde etiam is cum quo agitur, non restipulatur. Ideo autem appellata est „pro praede litis vindiciarum" stipulatio, quia in locum p medium successit, qui olim.
Page 998 - Sed et indicates in partes secari a creditoribus leges erant: consensu tarnen publico crudelitas postea erasa est , et in pudoris notam capitis poena conversa est bonorum adhibita proscriptione : "luîundere maluit hominis sangninem, quam effundere.