Page images
PDF
EPUB
[graphic][subsumed][subsumed][subsumed][subsumed][subsumed][subsumed][subsumed][subsumed][subsumed][subsumed][subsumed]
[graphic]
[merged small][merged small][merged small][ocr errors][merged small][merged small][merged small][merged small][merged small][merged small]

NOV 9 1931

11/9/30

Kgl. Hof-Buchdruckerei von E. Mühlthaler in München.

Inhaltsverzeichniss."

Erstes Capitel: Grundsätzliches

§ 1. Historische Rechtsschule und ihr Betriebszweck der Rechtsgeschichte. § 2. Die Blüthe der römischen Jurisprudenz unabhängig von rechtsgeschichtlicher Wissenschaft. Deren Unausgebildetheit. § 3. Gaius als Rechtshistoriker. §§ 4-6. Proben gajanischer Rechtsgeschichte. Zweites und drittes Capitel der lex Aquilia. Begriff und Name der Legisactionen. § 7. Die römischen Juristen nicht,,historische Rechtsgelehrte". Folgen für die Erforschung der römischen Rechtsgeschichte und das Verhältniss der Rechtsgeschichte zur Dogmatik. Rangbestimmung einer Rechtswissenschaft. § 8. Rechtsgeschichtsforschung Geschichtsforschung. Historische und dogmatische Quellenbenutzung. Historische Kritik. Aufgabe des Rechtshistorikers Aufgabe des Rechtsdogmatikers. § 9. Gesetz und Geschichtsquelle. Ein einschlägiger Sprachgebrauch. § 10. Die Rechtsquelle Geschichtsquelle beim Nachweis,,historischer" Entwicklung, bei ,,historischer Vereinigung, bei duplex interpretatio. § 11. Insonderheit bei historischer Kritik. Vorsätzliche und irrthümliche Mittheilung von Unwahrem. Missverständniss. Erfordernisse beziehungsweise Gründe seiner Annahme. § 12. Unsere Auffassung historischer Kritik übereinstimmend mit bisheriger Praxis. § 13. Historische Kritik an Gaius. Eigener Beitrag zu derselben. Rechtfertigung der erneuten Vertretung der Sache.

[merged small][ocr errors]

§ 14. Ob in Gaius IV 16 die Nothwendigkeit der Eigenthumsgegenbehauptung wirklich ausgesprochen sei. § 15. Historische Kritik an Ga. 1. c. unter Voraussetzung des Vorigen. § 16. Gaius' eigene Wahrnehmung des lege agere sacr. in rem bestärkt oder veranlasst sein Missverständniss. Charakter dieses Verfahrens in der damals restirenden Anwendungsgelegenheit. § 17. Cic. pro Mur. 12 keine Stütze für Gaius. § 18. Beschwichtigung eines sprachlichen Bedenkens. § 19. Die einseitige Formel Postulo anne dicas etc. § 20. Eine deren Beweiskraft aufhebende Textänderung.

Seite 1-57

58-116

« PreviousContinue »