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rade aus 282 a. u. Varr. 472 a. Ch. diesen Antrag erwähnt ist zu beachten; er wollte sicherlich anzeigen nicht daß hier ein einzelnes Schaltjahr gewesen sondern daß wenigstens hier zuerst und von hier an weiter geschaltet worden sei. Von hier an und weiter! denn freilich von hier an beginnt eine timäische Enneakaidekaeteris; also hier mußten die Vorfahren felber schon die Schaltung gekannt und eingeführt haben, wo nicht gar schon weit früher (s. römische Daten S. 19). Dennoch zeigt die solitudo, welche man schon dem Fabius beilegen muß *), als unlöbliches Resultat der Zusammenschiebung anderer Fastenparthien, so wie die Ueberlieferung dodekamenidisch umgehender Amtswechsel daß wir noch wesentlich solchen Segungen folgen, welche vorvarronische heißen müssen und deren Urheber zum Theil wohl Fabius war.

Die Sothisperiode ist am spätesten auf die römische Historik angewendet worden, gerade nicht erst 601 a. u. Varr. 153 a. Ch. aber doch erst als die timäische Methode schon bekannt war und auch nach Fabius. Eine Garantie liegt in der Sache selbst. Dem noch ungewissen im Dunkel der Zeiten umhertappenden Beginne von chronologischen Ansägen ist ein lunarisches Epochenjahr bequem, es giebt den weitesten Spielraum, alle 19 Jahr kommt es wieder. Wer aber sich an einen 1 Thoth von bestimmtem Werthe in der Hundssternperiode anschließen will, hat sich schon von vornherein die Hände gebunden. Unter 1460 Sonnenjahren passen genau nur 4 und was das allerhinderlichste ist diese 4 stehen wie angenagelt an einem Flecke als Quadriennium bei einander **). Gehen wir ferner einfach den vorliegenden Berichten nach so sehen wir daß die älteren Historiker (Timäus und Fabius) auf Mondcyclen hinaus wollen, während die älteste bekannte Segung nach ägyptischem Neujahr einem etwas später Arbeitenden angehört, dem Cato. Denke sich auch Jemand einmal die Sache so, daß wirklich die ungemein präcise

*) Der Schein_täuscht daß weil Fabius 5 Jahr weniger als Varro zählte deshalb die solitudo nicht hatte; es seht voraus daß Fabius eine ägyptische Orientirung der u. c. vorfand und diese Voraussetzung ist unwahrscheinlich.

**) Nimmt man die Tagesepoche beliebig so kann man noch ein höheres oder niederes Quadriennium hinzu thun, was aber doch nur ein und denselben Fleck ein wenig erweitert.

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und leicht faßliche Sehung der urbs condita nach dem 1. Thoth schon vor Fabius Geltung hatte; wie wäre es denn denkbar daß dennoch alle Ennius, Fabius, Cincius - der lunarischen Wills führ huldigen? Bekanntschaft mit der Hundssternperiode kann und muß man annehmen, aber eine an sie geknüpfte Segung nichts Warum nicht? Weil ein nach dem Monde ursprünglich rechnendes Volk, welches darauf ein hybrides, immerhin ägyptisches Quadrien nium braucht keine sichere Vorstellung vom folarischen Werthe jedes Datums haben kann, also z. B. von Kal. Martiae, oder von a. d. XI Kal. Maias oder von a. d. III Id. Iunias. Und um ihr Neujahr solarisch auf das ägyptische zu bringen mußten sie doch zu aller erst den genauen Sonnenstand ihres eigenen kennen. Späterhin wußte man (Cato) daß die Palilien (21. April) auf den abendli chen Untergang der Hyaden kamen, aber das Voik nannte sie die Schweinchen“, nur die Gelehrten sidus parilicium. Wie kamen sie denn zu einer bestimmten Verwerthung ihres 21. April nach dem Sonnenstande? Allem Anscheine nach auf gelehrtem Wege, durch den Werth welchen der 21. April, den April als Mondwechsel genommen, in dem timäischen Epochenjahre hat. Fängt man mit dem sichtbaren Neumonde am 3. März und im altmetonischen XVIII. oder neumetonischen XI. Jahre an zu rechnen und segt hier Kal. Martiae eines lunarischen März zu 30 Tagen, worauf ein 29tägi ger lunarischer April folgt, so ist der 10. vom Ende oder 11. von den Kalenden des Mai rückwärts der julianische 21. April, es kommt also a. d. XI. K. Maias als Datum eines Mondjahres genau zu seinem später solarisch auf die Dauer firirten Werthe. 2 Erft aus dem timäischen Epochenjahre, welches, wenn überhaupt irgend eins unter den 19, zum Musterjahre diente, entnahmen also die römischen Forscher einen solarischen Werth ihres Palilientages, den sie also nunmehr auch zum Eintritte in die Hundssternperiode gebrauchen konn. ten. Sie gingen also zuerst bei der timäischen Enneafaidekaeteris in die Schule, das Epochenjahr 814/3 a. Ch. etwa eifrig studirend; erst später nahmen sie die Sothis zur Lehrerinn. Timäus wenn er Trojas Fall, nach altmetonisch *) gestellten Monden, auf

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*) Wenn Timaus nach seinem heimischen Jahre zählte und nach ihm

12 Thargelion 10/11. Suni feines Epochenjahres sette scheint die lateinischen Zeitrechner bewogen; zu haben den Fall von Beji auf dasselbe Datum zu bringen, wenn anders die Stiftung der Matralia a. d. III. Id. lunias oder 11. Juni den Tag des Unterganges von Veji (und von Melpum) in das Gedächtniß rufen sollte. Auch Eratosthenes Sehung giebt als Sonnenstand eben den 9. oder 10. Juni. Vefis Fall ist 358 a. u. Varr. = 396 a. Ch. und 396/5 a. Ch. ist ein timäisches Epochenjahr *). Hellanicus und auch Andre haben Trojas Untergang auf den 12. Thargelion geseht, ben Solmonbetag nach ber Heinen Slias: κλαμπρὰ δ ̓ ἐπέτελλε gɛkávæ“) und man wird da des Virgil eingedenk, welcher‹ über das untergehende Ition den Mond scheinen läßt **). Gegen diese lunarisch verstandenen Daten zeigt sich also das Streben des Varro a. d. XI K. Maias auf Neumond zu bringen als ein modernes.

Bei der allgemeinen Frage über die Priorität der griechischen oder der ägyptischen Chronologie wird für die Historik Noms aller dings auch ein Umblick auf das Thun der Pontifices nöthig. Dieses Collegium war aus guten Gründen mit dem, was den Kalender anging, sehr geheim. Von der Wissenschaft war die immer feiler werdende Praris derer, welche mit Intercalartagen Handel trieben, durch eine weite Kluft getrennt. Den pontificischen Praktikern, welche sich allerdings wohl schon länger der ägyptischen Jahrlängen bedienten und ohne Zweifel die Sothisperiode recht gut kannten, darf man nicht zutrauen daß sie sich um die Frage nach dem besten Anfag der urbs condita Mühe gaben, vielmehr alles thaten, daß das Fasten und Kalenderwesen nicht an ein zu helles Licht gezogen werde. So ist es begreiflich daß wenn schon die Römer nach ägyp

die römischen Historiker so bleibt es natürlich dahin gestellt wie dies timäifche Jahr eingerichtet gewesen sei. Nebrigens wird man von der Graosyllectria nicht erwarten, daß er sich gescheuet habe auch den antiquirten, Cyclus des Meton etwa zu Grunde zu legen.

*) Daß ein solches gemeint sei, ist wahrscheinlich; doch müßte es nach obiger Analogie in der varronischen Aera 359 heißen, anfangend im Frühling 396 a. Ch. und also den 11. Juni 396 einfaffend. Sollen wir das sexennium des Cicero so nehmen daß es nur bis 359 hinaufreicht?

**) So hell daß Prof. Ladewig bisweilen genöthigt ist eine Wolke davor treten zu lassen, womit die betreffende Stelle auf alle Fälle dunkler wird.

tischen Quadriennien ihre Tage führten und ihre Schlachten schlugen, doch die Wissenschaft früher hellenische Wege einschlug um von Roms Gründung zu berichten, erst aus hellenischer Zeitrechnung die Sonnenstände für gewiffe alte Daten entnahm und nun endlich, als auch die pontificischen Archive sich schon hatten öffnen müssen, den Gedanken einer römischen Hundsternperiode faffen und ausführen konnten beginnend vom 1. Thoth = prid. K. Mart. /K. Mart. jul. postnumerando.

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In neuerer Zeit hat Suckow in seiner Schrift die wissensenschaftliche und künstlerische Form der platonischen Schriften u.s. w. Berlin 1854" auf eine umständliche Weise an einer den Namen Albinos' tragenden Isagoge in Platons Schriften einen kritischen Versuch ans Licht gesegt. Er kommt nach Prüfung der kleinen Schrift zu dem Resultate, daß Albinos zu seiner Zeit schon eine Anordnung der Platonischen Gespräche vorgeschlagen habe, die der Schleiermacherschen an innerem Werthe Nichts nachgäbe, sie vielleicht noch durch gewisse Vorzüge übertreffe. Um den Preis, die Wahrheit dieser Behauptung bestätigt zu finden, oder auch nicht, verlohnt es der Mühe, den kühnen Versuch einer näheren Betrachtung zu unterwerfen. Zu diesem Zwecke müssen wir uns geradezu an denjenigen Theil der Abhandlung machen, welcher der Beleuchtung der von Suckow aufgestellten Gedanken über die Nothwendigkeit, einige nicht unbedeutende Veränderungen in der genannten Schrift vorzunehmen, hauptsächlich dient.

Als von Albinos herrührend erkennt Suckow nur den Theil ser Sfagoge an son Capitel 1V son ben 23orten από ποίων δια λόγων δεῖ ἀρχομένους ἐντυγχάνειν τῷ Πλάτωνος λόγῳ bis au Ende des Capitels VI. Jener erste Saß ist ein Fragefaß. Suckow geht von der Vorausseßung aus, daß Albinos der tetralogischen, bloß äusseren Anordnung des Derkyllides und Thrasyllus gegenüber

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