Page images
PDF
EPUB

%

Dionysius IX,25 Gewicht legen daß er nur ungefähr" um die Zeit der Tropen falle

[ocr errors]
[ocr errors]

J

• Es ist endlich schon in den römischen Daten nachgewiesen, daß sich die umspringenden Amtswechsel durch Anwendung cyclischer Mondjahre erklären laffen, wenn man jeder Behörde nicht mehr als 12 Monden als Amtszeit giebt. Für diese Ansicht haben fich neue Belege ergeben, deren Vernachlässigung in den römischen Daten freilich Eadel verdient, allein, da jene Theorie ohne NückFicht lauf fie aufgestellt ist, nicht anders als ein günstiges Vorurtheil für dieselbe erwecken kann."- Nach Dionyfius V,57 lief die Amts. zeit des Sulpicius und Tullius Anfang September ab *), wonach die folgenden Consul etwa idib. Sept. antraten; das Consulat des Sulpicius und Tullius ist nach den Fasten 253, das folgende 254, für welche beiden Jahre die Retrocessionstabelle (römische Da ten S. 38) richtig den September giebt; die Tabelle ist nicht nach - varronischen Jahren angefegt, in denen die beiden Confulate auf 254 und 255 a. u. fommen. Die zweite Bestätigung betrifft den Beginn des Amtsjahres der Consula L. Furius Camillus und Ap. Claudius in den Fasten 404, nach varronischer Zählung 405. Die Retrocessionstabelle giebt als den Monat des Amtswechsels den Februar, was mit der Notiz stimmt daß derselbe fich den Quirinalien d. §. dem 17. Februar **) nahe anschloß (cf. Fasti triumph. CDH und Liv. V25) so daß der Amtswechsel hiernach auf Ende Februar oder Anfang März kommt. Die Labelle' giebt, wie gesagt, den Februar, ist eine befondere, aber leichte Annahme gestattet, so läßt sich auch der März erreichen. Corrigire man étwa die Fasten nach Eutrop und nehme von den 5 Jahren der Solitudo

[ocr errors]
[ocr errors]

**) Offenbar 99 sehr im Nachtheile wenn er behaup tet, die in den Fasten erwähnten Quirinalien feien nicht die am 17. Fes bruar sondern das Fest des Quirinus 29. Juni. Dieses Fest und der Quirinustag am 24. März sind freilich, als die auch von Tarutins in der Nativität gemeinten (far römische Daten S. 8), wohl nicht gerade als ganz obscur und spät zu denken, wenn sie bloß in die Astrologensprache übersezte, unmöglich aber fann Tavon abgehn die Quirinalien der Fasten in der ganz gewöhnlichen Weise zu verstehn. Heißen denn die Quirinustage auch chern Bant Quirinalien? f. im neusten Seft von Jahus Jahrbüc

S. 199.

1 ab zu den folgenden Magistratswechseln die dann um 1 höher rücken, so daß Furius und Claudius in die märzliche Stelle kommen.

[ocr errors]

Endlich stimmt die Erzählung vom Auszuge und Ende der Fabier an der Cremera mit der Retrocessionstabelle, welche für das Jahr der Fasten 274 (bei Varro 275) das Regiment des K. Fabins und T. Virginius vom Februar, für 276 (277 Varr.) aber das des Horatius und Menenius vom Januar beginnen läßt. Nach Dvib (Fast. 11, 232 sq.) zog aber Käso Fabius an demselben Datum des Februar aus welches binnen 2 Jahren ein Trauertag für die gens Fabia zu werden bestimmt war. Völlig accurat also sagt Livius (II, 51): als die Fabler vernichtet worden seien Horatius und Menenius schon (iam) Consuln gewesen", denn freilich, sie waren angetreten im Januar. Niebuhr ist genöthigt (II S. 228, n. 451) hierin ohne Weiteres einen Fehler des Livius zu sehn. Die an den Februar geknüpfte, mit Ovid und Livius stimmende Erzählung ist dann wohl eben die von Dionysius IX, 19 verwor fene, sofern das gemeinte Familienopfer des fabischen Geschlechtes jedenfalls später ein februarischer Todtencult, für die an der Cremera Gefallenen gewesen sein muß, wenn Ovid richtig sagt daß die cremerenfische Niederlage in den Februar kommt; diesen Cultus hätte dann rückwärts dichtende Ausschmückung erfaßt und ihn als einen dem Geschlechte schon längst eigenen dargestellt, welches eben in Erfüllung dieser frommen Pflicht seinen Untergang gefunden. Unbe. gründet also ist die Erwartung daß die Darstellung des Dionyfius mit jener übereinkommen soll. Das Antrittsdatum welches er für 278 Barr. (Conff. Virginius und Aebutius) giebt ist nach einem ganz andern Systeme in der Absicht ersonnen den Tag an der Cremera mit dem aliensischen zu identificiren indem von Anno 1 der Stadt durchgerechnet wurde s. römische Daten S. 38. Wenn das consularische Jahr wirklich damals dem der Olympiaden (Niebuhr II S. 227) entsprach, so begreift man nicht, womit denn alle die Monate verbracht wurden bis endlich Mitte Februar die Fabier ause rückten, denn Dionysius redet von Eile, von der Kürze des vejentischen Einfalls, von Lagen (Kap. 14) nicht von Monden. Was Dionyfius Kap. 14 erzählt, kann man sich in ein paar Wochen ab

1

gemacht denken, auch spricht er von Bestellung der Felder was ins Frühjahr führt *). So scheint die an den Februar sich lehnende Ueberlieferung auch bei ihm zu Grunde zu liegen.

Geht also die Anwendung eines brauchbaren Mondcyclus her vor aus den Bestimmungen der solstitialen Vollmonde für die cremerensische und aliensische Schlacht, so führen die geordnet umge, henden Amtswechsel auf die gleiche Annahme und geben 510/9 a. Ch. zum Epochenjahr. Denn von da lief die Dodekamenidenreihe, um die Mondwechsel vor Anfang März 510 a. Ch. brauchten die Rechner sich nicht zu kümmern. Auch wenn sie 510/9 a. Ch. nicht gleich zur Epoche creirt hatten, so mußte dies Jahr doch gleichsam unter ihren Händen von selbst zum Abschiedspunkt werden, die Aera post reges exactos zeigt es. Eine subjektive Sezung ist indeß auch hier aller Wahrscheinlichkeit nach, denn wenn man das weit spätere und höchst erschütternde Ereigniß des gallischen Brandes nicht einmal sicher wußte, sondern etwa ein halbes Dugend verschiedener Ansegungen davon eristiren, wie ist es nur denkbar daß das Jahr der Königsflucht etwas anderes sei als eine zwar zu hohem Ansehn gekommene aber dennoch nur subjektive Ansegung? Lassen sich vielleicht die Gründe errathen weshalb man 510 die Königsherrschaft enden ließ? werden fie etwa in der ägyptischen Zeitrechnung zu suchen sein, der man ja auch die urbs condita 753 u. flgde. I. verdankt? oder in der kallippischen, auf deren Epochen- Fabius und Cincius die Gründung der Stadt festen?

In der ägyptischen Zeitrechnung gewiß nicht; hier bildet 510 a. Ch. feinen denkbaren Abschluß, mag man die Hundesternperiode nach ägyptischem oder nach altrömischem oder nach julianischem Jahre mit gewöhnlicher oder endlich nach julianischem Jahre mit postnu

*) Dionyfius IX, 13 zufolge dankt, im Jahre vorher 274 Varr. Fabius nach seines Collegen Tode 2 Monat früher ab. So käme, wenn man Niebuhr folgt, die Bestellung der Felder in den Thargelion. Meiner Tabelle nach reicht das Amtsjahr des Fabius und Manlius 274 Varr. von Februar bis incl. Januar. Wenn nun Fabius noch im Januar abtrat und der Rest des Monats mit Interregnis hinging, so waren Januar und Fes bruar die beiden leßten Monate des vom 1. März laufenden Rechnungsjahres. Auch hier also wäre Dionyfius, ohne es zu wollen, jenem System gefolgt.

merirter Schaltung in große Monden auftheilen." Für die Königszeit scheint anfangs die legtgenannte Austheilungsweise vortrefflich zu passen, da das erste Rechnungsjahr der vatronischen Aera mit Januar in ägyptisch 754/3 *) beginnt, welches das erste februarische Jahr der Hundesternperiode ist, aber mit dem 113. der große Fe bruar endigt, so daß die ersten 3 Königsregierungen gerade den großen Februär ausfüllen und das erste Jahr des Ancus a. u. 114 = ägyptisch 642/1 a. Ch. wiederum einen großen Monat, den Januar, beginnt, und man auf den Gedanken kommt die Summe der 4 übrigen Königsherrschaften habe wohl den großen Januar ausmachen sollen, 124 Jahr, wonach der dritte große Monat der December zu 124 Jahr mit a. u. 361 abliefe, was einigen Anfegungen des gallischen Brandes nähe kommt **). Aber gefeßt auch daß es gestattet wäre die gewiß nicht varronischen 240 Königsjahre an die barronische Segung der urbs condita zu fnüpfen und das Negifugiumin 514 a. Ch. zu bringen, immer hätte man damit nicht das Scheidejahr der großen Sothismonden, 518 a. Ch. ***) erreicht. Wiewohl man also die Hypothese bilden kann, das Ende der Tyrannis fei zu Rom auch einmal auf 518 a. Ch. ange segt gewesen, es reiche die Anwendung der großen Monden bis zum gallischen Brande, das 5. 6. und 7. Säculum der Etrusker stellten auch nur eine etwas abgeänderte Form †) des großen Fe

[ocr errors]

*) Die Palilien gehören diesem Jahr nicht an, sondern erst ́dem zweiten Februarischen der Hundssternperiode.

**) Plutarch: wenig über 360; Caffius Hemina: 362; s. Fischer. *** Noch weniger nach gewöhnlicher Schaltung; da ift 521 a. Ch. das Scheidejahr...

t) Da die 355 Tage des altrömischen Johrs nur für 355×4=1420 ägyptische Jahre reichen, so werden die übrigen 41 Neujahre mercedonisch zu benennen sein. Mied man nun einen großen Mercedonius als den 13. Mond und als unverhältnißmäßig kurz (41 Jahr), so gab man wohl die meisten dem großen Trimester des Februar, Januar und December zu, weil daffelbe, nach 355tägigem Jahre berechnet, bei weitem nicht das Viertel der Hundssternperiode (eine große Jahrszeit) dargestellt, sondern nur 344 ägyptische Jahre, umfaßt hätte. So mochten die Etrusker 17 von den mercedonischen Jahren dem großen Winter hinzulegen und zwar 11 Jahre dem Februar, der also statt auf 4 × 28=112 jeßt auf 123 Jahr kam (fünftes Sáculum der Etrusfer), 3 dem Januar und eben so viele dem December, von denen jeder statt auf 4 29 116 jezt auf 119 Jahr kam. Da indeß diese Vertheilung einige Willkühr zeigt, so haben die Etrusker wohl damit gewisse Abschnitte der römischen Geschichtstradition bezielt.

[ocr errors]

bruar, des großen Januar und des großen December dar: so wird man doch eingestehn müssen, daß unter den überlieferten Ansägen keiner auf 518 a. Ch. führe oder auch dem Jahre 518 nur sehr nahe komme, wenn also auch eine solche Seßung existirt habe, die felbe doch untergegangen sei. Dennoch eignete sich gerade das Jahr 518 a. Ch. sehr wohl dazu um hier aus der ägyptischen Zeitrech nung in die lunarische überzugehn weil der 31. December 518 = 1. Thoth zugleich auf einen kallippischen Neumond, nämlich auf 1. Gamelion kommt, was sich nicht mit gleicher Genauigkeit vom Jahre 510 sagen läßt *). Weshalb also 510/9 a. Ch. zu einem so wichtigen Abschnittspunkte gemacht sei, ist auf diesem Wege nicht zu errathen. Eben so wenig mittelst der kallippischen Zeitrechnung. Denn es ist nicht ein erstes Jahr des Periodenviertels, sondern fällt in die Mitte der kallippischen Enneakaidekacteris, hat also, gar keinen Vorzug, welcher dem Epochenjahre vor den übrigen 18 allerdings zusteht und von Fabius und Cincius bei ihren Ansägen der urbs condita auch zur Geltung gebracht worden ist. Sollen wir also der Chronologie hier ganz absagen, welche uns ihre Hülfe so unfreundlich verweigert?

Die Synchronistik, bietet gleich das ähnliche Faktum der athe nischen Geschichte. Nachdem Hipparch 4 Jahr zuvor ermordet war, gelang es 510/9 a. Ch. den Hippias und die Kinder der Pisistra tiden zur gänzlichen Räumung Atticas zu zwingen; wie die Tarqui nier den Etruskerfürsten, so brachte der Pisistratide die persischen Barbaren über sein Vaterland. Wohlan also, die Römer rückten ihre Königsflucht an das Endjahr der Pisistratiden, welches, wenn es überhaupt so sollte geschwankt haben, in der späten Zeit, als die Römer zur Historik kamen, ihnen als ein völlig firirtes Faktum entge gentrat. Umgekehrt aber wird man dann wohl über den andern Syn

*) In den römischen Däten S. 16 ist der 1. Thoth 510 auf Pofeideon v. E. berechnet. Aber aus Versehn ist der 1. Thoth daselbst dach gewöhnlicher Schaltung auf den 30. December gesezt, da doch die postnumerirende ihn auf den 29. December bringt. So wird das Resultat noch um 1 schlechter. Daß man des ungeachtet hier die ägyptische Zeitrechnung 4 Tage) in die griechi

verlaffen und mit nur kleinem Fehler (3 höchßene gorzug des Fahres

sche übergehn konnte, ist freilich unlängbar; n 510 a. Ch. erklärt sich so nicht.

[ocr errors]
« PreviousContinue »