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nes vero umbras et cassas imagines dignitatum codicillis honorar. sectantes nihil adiuvari praecipimus. Wenigstens er fieht man aus der feinen Unterscheidung zwischen Schein und Schatten, daß das Tribunat ein klein wenig mehr war, als ein bloßer Titel.

Eine besondere Amtstracht trugen die Tribunen nie; doch waren sie nebst den Sachwaltern beim allmähligen Verschwinden der Toga die ersten, welche die für beide bei ungünstiger Witterung zweckmäßige Pänula annahmen; Tacitus de or. 39: Quantum humilitatis putamus eloquentiae attulisse paenulas istas, quibus astricti et velut inclusi cum iudicibus fabulamur? und Spartian Hadr. 3: Tribunus plebis factus est Candido et Quadrato coss., in quo magistratu ad perpetuam tribunitiam potestatem omen sibi factum asserit, quod paenulas amiserit, quibus uti tribuni pl. pluviae tempore solebant, imperatores autem nunquam. Und so verschwanden sie denn auch äußerlich in der Masse; nur bei feierlichen Gelegenheiten erscheinen sie als Senatoren auch in der Toga; Sidon. Apollin. ep. 1, 5 (bei Nicimers Hochzeit): lam quidem virgo tradita est, iam coronal sponsus, iam palmala consularis, iam toga senator honoratur, iam paenulam deponit inglorius.

Ihre apparitores, die scribae, viatores und praecones tribunitii blieben ihnen unter den Kaisern und bildeten besondere Collegia (Mommsen de apparitorib. magistr. im Rhein. Mus. 1847. S. 39. 40. 41. Marquardt S. 274).

Was schließlich die subsellia tribunitia anlangt, so hat wohl Becker (II, 2. S. 267. Anm. 670) mit Recht vermuthet, daß diese Sige, welche anfänglich gar kein Insigne sein sollten, mit der Zeit irgend eine auszeichnende typische Form angenommen haben mögen, wenn auch der Hauptunterschied zwischen ihnen und den curulischen Stühlen immer der blieb, daß leztere höher und άyxvλónodes (Plut. Mar. 5) waren. Denn da die Quästoren und überhaupt die Judices sich der subsellia bedienten, so wüßte man nicht, warum auch außer dem Theater und dem Forum, wo man auch an bestimmte Pläge bei den tribunizischen Sigen denken kann, fast

immer nicht einfach subsellium, Báðọov, gesagt wird, sondern ausdrücklich tribunitium hinzugefügt, besonders bei Suet. Claud. 23: In curia medius inter consulum sellas tribunitio subsellio sedebat,

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Die Proclamation, welche Oedipus zur Auffpürung des Mör ders an die Thebanische Bürgerschaft ergehn läßt (O. R. 216-275), hat man sich nachgerade gewöhnt als ein fast unzurechnungsfähiges ordnungs- und zusammenhangsloses Herauspoltern blinden Eifers an zusehn. Aber selbst der Wahnsinn muß doch seine Methode haben, wie vielmehr die Rede deffen, der, was er will und spricht, so vollkommen gut weiß, und die Mittel dazu so besonnen und energisch wählt wie Dedipus. Und so ist denn auch der erste Theil seiner Anrede ganz klar geordnet. Euer Gebet, sagt er, wird erfüllt werden, wenn ihr selbst mit dazu helfen wollt. Ich würde selbst das Werk auf mich nehmen, wenn mir nicht alle Vorausseßungen des Gelingens fehlten, also wende ich mich an Euch. Wer den Mörder des Laios kennt, thue mir Meldung. Der Thäter, wenn er sich selbst angiebt, soll ungefährdet von dannen ziehn. Auch wenn es ein Fremder ist, so schweigt nicht. Schweigt ihr aber dennoch, und gelingt es nicht, den Mörder durch einfachen Spruch zu ent fernen, so soll ihn wenigstens Keiner, der ihn kennt, unter seinem Dach beherbergen, ihn der Opfergemeinschaft oder irgend welches Verkehrs würdigen, so daß auf diese Weise das piagua der Stadt zu Tage kommt und gefühnt wird. Das ist Alles, was ich in dies ser Sache thun kann:

ἐγὼ μὲν οὖν τοιόςδε τῷ τε δαίμονι

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τῷ τ' ἀνδρὶ τῷ θανόντι σύμμαχος πέλω. (245) Damit schließt er ab: aber nur, um seine Verwünschung gegen den Mörder, die 236-243 auf die feierlichste Weise vorgetragen war, noch einmal in allgemeinen Ausdrücken zu wiederholen (246—248): Mus. f. Vhilol. N. F. XIII,

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κατεύχομαι δὲ τὸν δεδρακότ', εἴτε τις

εἷς ὢν λέληθεν εἴτε πλειόνων μέτα,

κακόν κακῶς νιν ἄμορον ἐκτρίψαι βίον.

Ein Zusammenhang zwischen dem uev von V. 244 und dem dé von V. 246 findet offenbar nicht Statt, und wenn der Mörder von Haus zu Haus verstoßen, und von allen Altären verjagt wird, fo kann, sollte man meinen, von feinem havdáveiv (247) weiter die Rede sein. Es sieht vielmehr so aus, als ob dies ein neuer Fall wäre: wenn er doch verborgen bleibt, so soll es ihm schlecht ergehn." Aber damit nicht genug: 249-251

ἐπεύχομαι δ' οἴκοισιν εἰ ξυνέστιος

ἐν τοῖς ἐμοῖς γένοιτ' ἐμοῦ συνειδότος,
παθεῖν ἅπερ τοῖσδ' αρτίως ἠρασάμην.

Wer sind diese oide? Die mehreren Mörder, unter der Voraus. segung, daß er den Mörder an seinem Heerde birgt, daß dieser EVVÉOTLOS YÉ Voito? Das ist doch einleuchtend toll, und nur zu verwundern, wie Schneidewin einmal (Philol. V 375) meinen konnte, mit rots airiois für road' doriwos etwas ausgerichtet zu haben, abgesehen davon, daß doriws an sich unantastbar ist. Aber eben so, ja noch unmöglicher ist seine Erklärung des Toïode in der Ausgabe, wo er aurios beibehält: welche in irgend eine Gemeinschaft mit dem Mörder treten," Wo und was hat er denn geflucht? Bis jest noch nirgends und mit keiner Sylbe: denn daß man nicht etwa das Verbot gegen den Mörder (236 fgg.) auf den Hehler beziehen darf, ist ja, wie Schneidewin nicht entging, durch V. 350 fgg. und 817 fgg. völlig unzweifelhaft. Eine Ahnung der Schwierigkeit", und zwar eine sehr bemerkenswerthe verräth allerdings der a. a. D. von ihm belobte Anonymus bei Dobree Advers. I, 1, 32, nur daß er den Fund gleich wieder einer ganz nichtigen Erklärung zu Liebe verwirkt. Er sagt nämlich zu 249: si suov rețines, potius post 272 haec collocanda erant; sed frustra negatur subaudiri posse avroy ante nadeiv'. Das bezieht sich auf die gänzlich verfehlte und längst beseitigte Conjectur Marcklands: μy ov Evveldótos, und die Annahme, daß zu nadeiv der Mörder τὸν δεδρακότα Subject sei, die man als ungefährlich auf sich bes ruhen lassen kann, besonders deshalb, weil dann das Tolade vollends räthselhaft wird. Allerdings erwartet jeder. Verständige, daß Dedi. pus sich den Bürgern nur gleichstellen und auf sein Haupt dieselben Strafen für wissentliches Fehlen herbeirufen werde, die er allen übrigen Thebanern für gleiche Schuld anwünschen würde oder angewünscht haben mag. Auch ist ja ein königliches Gebot ́ oder Verbot navda (236) fein doãodat, deffen Erfüllung doch wohl von den Göttern, nicht von Menschen abhängt, und so braucht denn wirklich der Chor 276 von dem Fluch den Dedipus B. 269 272 gegen die Hehler richtet und von den Göttern erfleht Cev❤

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Hier

χομαι, θεούς) biefen usbrud: ὥσπερ μ' ἀραῖον ἔλαβες, ωδ', ἄναξ, ἐρῶ. Diefer glue aber folgt am Enbe ber Steve, nachdem der König den Bürgern die Vollziehung seiner Befehle ans Herz gelegt, und noch einmal seinen Beruf und seinen Willen, den Mord aufzuspüren, betheuert hat (268): "wer aber dies nicht thut, dem wünsche ich, daß ihm die Götter weder aus der Erde eine Saat aufkeimen lassen, noch aus den Weibern Kinder, und daß sie in der jegigen Noth und noch schlimmer untergehn sollen". erwartet man den obigen Zusaß: und wenn ich selbst den Mörder wissentlich bergen sollte, so will ich dasselbe leiden, was ich eben diesen (den Ungehorsamen) gewünscht habe. Nehmen wir aber diese 3 Berfe hier auf, fo ift bas Subject για ξυνέστιος γένοιτο πιφέ flat, wenn fie fic nist an 246248 (τὸν δεδρακότα) anlebnen können. Daß auch diese an ihrer bisherigen Stelle nicht nur entbehrlich, sondern störend find, haben wir oben angedeutet, und wird Jedem klar werden, der V. 244 fg. dicht an 252 heranrückt. Dann trift Abschluß des einen Theils, und Uebergang zum folgenden auf das Schönste zusammen:

244 ἐγὼ μὲν οὖν τοιόςδε τῷ τε δαίμονι

τῷ τ ̓ ἀνδρὶ τῷ θανόντι σύμμαχος πέλω.

252 ὑμῖν δὲ ταῦτα πάντ ̓ ἐπισκήπτω τελεῖν. κ. τ. λ. Wie aber Dedipus am Schluß seiner Verheißungen die Ahnen des Laios als eben so viele Rachegeister gleichsam heraufbeschwört und übereinander thürmt (267 fg.)

τῷ Λαβδακείῳ παιδὶ Πολυδώρου τε και

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τοῦ πρόσθε Κάδμου τοῦ πάλαι τ' Αγήνορος so wird es ihm als „Vorkämpfer“ für den Spruch Apollons nun auch anstehn, fein Gebot noch einmal einschärfend die ganze Ansprache wie mit drei gewaltigen, einander steigernden Donnerschlägen vor dem versöhnenden Segensspruch für die Unschuldigen folgendermaßen ausklingen zu lassen:

1

καὶ ταῦτα τοῖς μὴ δρῶσιν εὔχομαι θεοὺς
270 μήτ' ἄροτον αὐτοῖς γῆς ἀνιστάναι τινά

μήτ' οὖν γυναικῶν παῖδας, ἀλλὰ τῷ πότμῳ
τῷ νῦν φθερεῖσθαι κάτι τοῦδ' ἐχθίονι.
246 κατεύχομαι δὲ τὸν δεδρακότ', εἴτε τις
εἷς ὢν λέληθεν εἴτε πλειόνων μέτα,

κακὸν κακῶς νιν ἄμορον ἐκτρίψαι βίον.
ἐπεύχομαι δ' οἴκοισιν εἰ ξυνέστιος
250 ἐν τοῖς ἐμοῖς γένοιτ' ἐμοῦ συνειδότος,
παθεῖν ἅπερ τοῖς δ ̓ ἀρτίως ἠρασάμην.
273 ὑμῖν δὲ τοῖς ἄλλοισι Καδμείοις, ὅσοις
τάδ ̓ ἔστ' αρέσκονθ', ἥ τε σύμμαχος Δίκη
χοι πάντες εὖ ξυνεῖεν εἰςαεὶ θεοί.

Nach dem zerschmetternden Dröhnen dieser Flüche gewinnt die zage

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