Aushülfsmittel greifen müssen, das für den Staat immer ein Unheil ist und häufig ein schlimmeres als das, dem es steuern soll. Zu der Einsetzung von Oberbeamten mit der Befugniss die Verfassung der Gemeinde nicht zu handhaben, sondern umzugestalten.... Handbuch der römischen alterthümer - Page 702by Joachim Marquardt, Theodor Mommsen - 1887Full view - About this book
| Theodor Mommsen - Constitutional law - 1877 - 1184 pages
...Gewalten, Seltener als die anderen namhaften Staaten des Alterlhums hat der römische zu dem AushUlfsmiltel greifen müssen, das fUr den Staat immer ein Unheil...sind constituirende höchste Gewalten allerdings auch in Rom. Wenn es thöricht erscheinen kann sie als staatsrechtlich feststehende Kategorie zu behandeln,... | |
| Theodor Mommsen - Constitutional law - 1877 - 746 pages
...namhaften Staaten des Alterthums hat der römische zu dem Aush Ulfs mitte l greifen müssen, das für den Staat immer ein Unheil ist und häufig ein schlimmeres...sind constituirende höchste Gewalten allerdings auch in Rom. Wenn es thöricht erscheinen kann sie als staatsrechtlich feststehende Kategorie zu behandeln,... | |
| Josef Wiesehöfer, Henning Börm - Antisemitism - 2005 - 270 pages
...Verfassung der Gemeinde nicht zu handhaben, sondern umzugestalten", sei ein „Aushülfsmittel", das „für den Staat immer ein Unheil ist und häufig ein schlimmeres als das, dem es steuern soll." Entsprechend habe man in Rom sehr selten davon Gebrauch gemacht. Aber es sei „vielleicht das grossartigste... | |
| Alexander Demandt, Andreas Goltz, Heinrich Schlange-Schöningen - History - 2005 - 372 pages
...Verfassung der Gemeinde nicht zu handhaben, sondern umzugestalten", sei ein „Aushülfsmittel", das „für den Staat immer ein Unheil ist und häufig ein schlimmeres als das, dem es steuern soll." Entsprechend habe man in Rom sehr selten davon Gebrauch gemacht. Aber es sei „vielleicht das grossartigste... | |
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