Handbuch der römischen alterthümer, Volume 2, Issue 1

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Page 40 - Calabrae nomen datum est, et classi, quod omnis in eam populus vocaretur. 12. Ideo autem minor pontifex numerum dierum qui ad Nonas superessent calando prodebat, quod post novam lunam oportebat Nonarum die populares qui in agris essent confluere in urbem, accepturos causas feriarum a rege sacrorum sciturosque quid esset eo mense faciendum.
Page 725 - Gewalt bringt es mit sich, dass jede auf Grund derselben getroffene Verfügung, auch wenn sie nicht ihren Weg durch die Comitien genommen hat, als Gesetz (lex) gelten kann, oder, was dasselbe ist, dass es den Beamten dieser Kategorie ebenso freisteht Gesetze mit den Comitien zu vereinbaren (leges rogare) wie einseitig zu erlassen (leges dare)1).
Page 720 - unleugbar ist nicht nur von Antonius, sondern auch von Cäsar die dem Triumvirat gesteckte Endfrist in dem Sinne behandelt worden, dafs mit dem Eintritt derselben wohl für die Träger die Verpflichtung entstand, ihr Amt abzugeben, aber das Amt selbst nicht mit dem Eintritt der Frist, sondern erst durch die Abgabe von Rechts wegen zu Ende ging.
Page 724 - Römer sie aufgefasst und sie darum theils in praktischer Gestaltung, theils in logischer Entwickelung angelehnt an die analogen Institutionen der Griechen, die Ordnung Athens durch Solon und das Institut der Aesymnetie, das ist der auf freiem Entschluss der Gemeinde und nicht als bleibende Einrichtung eingesetzten unbeschränkten Monarchie.
Page 698 - Allerdings darf man in unserer Ueberlieferung , welche nur in der Agonie der Senatsherrschaft uns etwas mehr von dem grossen Uhrwerk zeigt als das Zifferblatt, eigentliche Belege für diese Verwendung der ständigen Legaten nicht suchen; denn das weise Masshalten, welches das wunderbare Vorrecht Roms bei all seinen politischen Schöpfungen gewesen ist, hat jedes schroffe Hervortreten dieser Controle verhindert.
Page 274 - Denn während sich nicht erweisen liissl, dass die Tribüne der Plebs, namentlich in der frühesten Zeit, irgend eine besondere Beziehung zu den Tribus der Gemeinde gehabt haben, auch ihre Zahl der der Tribus nicht entspricht...
Page 702 - Aushülfsmittel greifen müssen, das für den Staat immer ein Unheil ist und häufig ein schlimmeres als das, dem es steuern soll. Zu der Einsetzung von Oberbeamten mit der Befugniss die Verfassung der Gemeinde nicht zu handhaben, sondern umzugestalten. Aber vorgekommen sind constituirende höchste Gewalten allerdings auch in Rom.
Page 726 - Auch wenn die Freiheit des Volkes suspendirt und die Monarchie vorläufig angeordnet war, vergass man doch nicht, dass diese eben nur galt bis weiter und nicht auf die Dauer. Anders verfuhren die Triumvirn...
Page 90 - Loos entschieden, und bis auf Tiberius Zeit findet sich in den Listen und den sonstigen Urkunden bald der eine, bald der andere Name vorangestellt 6¿.
Page 69 - ... litis et uindiciarum, id est rei et fructuum ; alios autem praedes ipse praetor ab utroque accipiebat sacramenti, quod id in publicum cedebat.

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