D. Christian Friedrich von Glück Geheimem Hofrathe und ordentlichem Lehrer der Rechte an der = des Civil-Verdienst-Ordens der bayer. Krone. Erster Theil Neue unveränderte Ausgabe der zweiten, verb. Auflage. Erlangen, Verlag von Palm & Ente. (Adolph Enke.) 1867. Erstes Buch. Tit. I. De iustitia et iure. S. 1. Schriften; verschiedene Bedeutungen des Worts ius. Die ersten vier Titel der Pandecten enthalten blos allgemeine Begriffe und Wahrheiten vom Rechte überhaupt, und den mancherlei Gattungen und Quellen desselben, und sind gleichsam als Vorbereitungsgründe der bürgerlichen Rechtsgelehrtheit anzusehen. Dieselben vorauszuschicken, war auf jeden Fall nöthig, man betrachte nun die Pandecten des K. Justinians als einen Volkscoder 1), øder, welches sie nach der Absicht des Kaisers gleichfalls seyn sollten, als ein zum wissenschaftlichen Unterricht aptirtes Rechtssystem. Der Anfang wird mit Bestimmung der Begriffe 1) Daß billig in einem Volksgesetzbuche, eben so wie in allen an= dern Lehr- und Unterrichtsbüchern, zuförderst allgemeine Grundfäße des Rechts vorausgeschickt, und bey jeder Materie ein richtiger Hauptbegriff angegeben werden sollte, hat neuerlich der Verfasser des Versuch's eines Auszugs der Röm. Gefeße, in den Anmerkungen zum I— IV. Buch der Pandecten S. 97. u. f. richtig bemerkt, und das neue Gesezbuch für die Preußischen Staaten giebt ein musterhaftes Beyspiel davon. Glücks Erläut. d. Pand. 1. Th. |