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errichtet hat, beschimpfen, unter Umständen, wo eine stillschweigende Aufhebung des Vermächtnisses durch den Lestator selbst nicht angenommen werden. kann 3). Das Verwirkte bleibt dem Onerirten.

1) L. 25. C. de legat. VI. 37. 2) L. 5. C. eod.

3) L. 1. 9. S. 1. D. h. t. XV.

L. 31. §. D. de adim. leg. XXXIV. 4.

Druckfehler:

Seite 9 Zeile 3 von unten ist „so“ zu streichen.

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Seite 14 Anm. 1 am Schluße lies
Seite 18 Zeile 19 von oben ist: a) Praetorum wegzulassen. — S. 20

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et statt at.
Zeile 6 von oben lies Just. statt Inst. Seite 25 Zeile 22 von oben lies oström.
statt österr. Seite 38 Zeile 10 von unten quarundam statt quorundam C. 43
Zeile 1 von oben lies c. statt e. Seite 43 3eile 8 von oben lies 9 statt g.
Seite 43 Beile 14 von oben ist nach eod. zu seßen (I. 14.)
lies Gewohnheitsrecht statt Gewohnhe isrecht.
ματα fiatt φαντάσματα. Seite 56 Zeile 12 von oben lies Gajus ft. Ga us.
Seite 71 Beile 11 von unten ist nach liberi ein, zu seßen. Seite 93 3eile 7
von unten lies quanti statt quanta. Seite 94 Zeile 10 von unten lies dolum

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Seite 45 leßte Zeile
Seite 48 leßte Zeile lies gavráo-

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statt dotum. Seite 94 3eile 19 von unten lies displicebat statt displicibit.
Seite 104 3eile 18 von oben ist nach §. 91 zu seßen 6. Seite 127 Beile 13
von unten ist vor b) zu streichen §. 110. Seite 128 Beile 19 von unten ist
vor c) zu streichen §. 111. Seite 130 Zeile 12 von unten ist vor d) zu strei-
chen §. 112. Seite 132 Zeile 8 von oben ist statt §. 109 zu seßen §. 110.—
Seite 133 Beile 17 von unten ist vor Erwerb u. s. w. zu streichen §. 110.

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Seite 174 Beile 13 von unten ist statt S. 208 zu lesen „S. 239 f. insb. S. 249.“

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Seite 176 Zeile 18 von oben ist statt der zu lesen das. Seite 182 Zeile 12
von oben ist statt Nr. zu lesen Note. Seite 220 Zeile 9 von unten lies unge-
theilt statt zugetheilt. Seite 220 lezte Zeile lies „§. 160 N. 1. 2.

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Seite 228 3eile 3 von unten ist B statt b) zu seßen. S. 235

Zeile 5 von unten lies Leibniß statt Leipniß.

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Seite 244 Zeile 6 v. unten

lies Sct. ft. Set. Seite 246 Zeile 4 von unten lies §. 293.- Seite 303 Zeile 19
von unten ist nach §. 232 einzuschalten a).

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Seite 303 Zeile 15 von unten ist
nach §. 233 einzuschalten b). Seite 314 3eile 3 von oben lies e statt r.
Seite 322 Beile 2 von unten ist der zwischen L. 63. und Dig. stehende
schen. Seite 325 Zeile 7 von unten ist statt a) zu sehen I. G. 384 3. 7
von oben ist einzuschalten 1. Intestaterbfolge. Seite 384 3eile 8 von unten ist
vor A. zu seßen §. 310. Seite 387 Zeile 20 von oben ist §. 310 zu streichen.

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Juridischer Verlag

von

Wilhel m Braumüller,
f. t. Hofbuchhändler in Wien.

Frühwald, W. Ch. Die Instructionen für Strafgerichte

und Staatsanwaltschaften. Enthaltend die Verordnungen über die innere Amtswirksamkeit und die Geschäftsordnung der Gerichtsbehörden in strafgerichtlichen Angelegenheiten und der Staatsanwaltschaften vom 16. Juni und 3. August 1854, erläutert mit zahlreichen Formularien versehen. Zugleich als Anhang zu des Verfassers Handbuch des österr. allgemeinen Strafprozesses. 1855. Preis 1 fl.

Füger— Wessely. Gerichtl. Verfahren in Streitsachen

nach der österreichischen allgemeinen Gerichts- und Concursordnung vom 1. Mai 1781. Sechste Auflage, mit Rücksicht auf die neuesten Geseze bearbeitet von M. Damianitsch, f. k. Major-Auditor und Professor der Auditoriats - Praktikanten.

1. Band. 1856. Pränumerationspreis für beide Bde. 4 fl.

Haimerl, Dr. F. R. Prof. Vorträge über den Concurs

der Gläubiger, nach den in den österreichischen Staaten geltenden

Gesezen.

1839. Preis 2 fl.

Kink, R. Die Rechtslehre an der Wiener Universität.

Geschichtliches Fragment als Beitrag zur österr. Rechtsgeschichte.

1853. Preis 40 fr.

Kitka, Dr. J. Hofrath. Erläuterungen über die öfterreichisch - deutsche Wechsel-Ordnung und den

österreichischen Wechsel-Prozeß vom 25. Jänner 1850.

1854. Preis 3 fl.

Mancher, J. Darstellung der Quellen und der Literatur der österreichischen Straf-Gefeßgebung

über Verbrechen, mit Rücksicht auf die deutsche Strafrechtswissenschaft und Gesezgebung.

1849. Preis 4 fl.

Pachmann, Ch. Prof. Dr. Lehrbuch des Kirchenrechtes,

mit Berücksichtigung der auf die kirchlichen Verhältnisse Bezug nehmenden österreichischen Geseze und Verordnungen.

3 Bde. Zweite verm. und verb. Aufl. 1853. Preis 7 fl. 30 fr.

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