Ueber das Recht des Nexum und das alte römische Schuldrecht: Eine rechtshistorische Untersuchung

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Page 20 - Gebrauchswerth aufgeht und damit den Charakter als Geld wieder verliert. Nicht minder muß es, um Geld zu sein, in jedem einzelnen Falle erst zugewogen werden, wodurch es sich auch erst vermöge einer lebendigen Handlung als Geld darstellt.
Page 13 - Werthtnesser der natürlich so verschiedenartigen Sachen stellt sich das Sächliche als ein in die höhere publicistische Sphäre erhobenes Sächliches dar, als welches allein es auch publicistisch obligiren kann; also konnte auch der Gegenstand nur ein körperlicher sein, der mit der Hand ergriffen werden konnte.
Page 90 - Gegenstand für etwas widersprechendes, und eine Relation der Quantität zwischen der Forderung als etwas Sächlichem und dem Leibe des Schuldners als etwas Persönlichem für ebenso undenkbar hält, wie zwischen der rei persecutio, worauf die Forderung geht, und der Strafvollziehung durch Tödtung , so glaubt er daraus schliefsen zu sollen , dass nothwendig nur an die sectio familiae gedacht werden könne. Auf das widersinnige der Relation zwischen einer sächlichen...
Page 40 - Eigenthum einer re» manoipi erworben haben, wenn man darüber zuerst einen Kauf, sei es auch in Erzgelde, abgeschlossen und darauf die Sache aus diesem Grunde, etwa mit gestundetem Kaufgelde, mit der Hand ergriffen hätte; denn soll bei dem publicistischen Erwerbe, wie wir es erfordert haben, das publicistische Geld den Grund der Auslösung der Sache von dem bisherigen Eigenthümer und des Uebergangs des Kader...
Page 40 - Mancipatio« zln gleich ein nexum enthält oder eine nexu lr2uitic> ist. Indem das vollständige Nehmen der Sache ums Geld, wie es in der Natur eines als sofortigen Sacherwerbs vorgenommenen Kaufs liegt, zu gleicher Zeit eine Aneignung des Eigenthums der Sache , insofern der Mancipant es hatte, und, insoweit er es nicht hatte, eine persönliche Verpflichtung desselben zum Gegenstande hat, und dieses Nehmen bei re...
Page 19 - Verkehrs — sich ankündigt, so theilt es auch deren Charakter, als der mittelbaren Befangenheit jener freien Handlung und des Verkehrs im lebendigen Naturdasein, des Privatrechtlichen im Publicistischen. Obgleich nämlich das wägbare rohe Erz nicht mehr, wie das Getreide, als Lebendiges im Lebendigen aufgeht, so ist doch sein Stoff noch überwiegend zur lebendigen Handlung bestimmt — es wird hauptsächlich zu 22) Diese verschiedenen Seiten de« Geldes behalten übrigens auch jetzt ihre verschiedene...
Page 81 - Rechte, und es bedurfte nur, damit es die Person des Verurtheilten leiblich ergreifen könnte, wiederum einer publicistischen Handlung, dh eines Ergreifens mit der Hand vor dem Prätor unter Aussprechung des Rechtsgrundes dieser Behandlung, dass nämlich der Verurtheilte das Judicat nicht erfüllt habe/ Allein von einer solchen erneuerten...
Page 40 - Sache besteht, ist er mancipium, nach der letzteren, welche durch die Zuwägung des Erzgeldes bewirkt wird, nexum. Da er aber in beiden Beziehungen eine unauflösliche Einheit bildet und a potiori fit denominatio, so kann er eigentlich blos mancipium genannt werden, und nimmt man mancipium nicht für den...
Page 109 - Capital nicht zurückgezahlt sei, abermals nach einem Jahre oder auch selbst so lange, bis zurückgezahlt würde, dieselben Jahreszinsen entrichtet werden sollten. Hierauf deuten Stellen bei Livius hin, z. B. 2, 23, wo der nexus klagt: ae...
Page 36 - Mann nehme die Frau um den Scheinpreis nicht von ihr selbst, sondern von ihren Tutoren, die eine auf ihr Vermögen bezügliche, der väterlichen Gewalt ähnliche Gewalt über sie hätten. Jetzt, in seinem Aufsatze „Zu der Grabrede auf die Turia...

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