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Der

Civilprozeß des gemeinen Rechts

in geschichtlicher Entwicklung.

Bon

M. A. von Bethmann-Hollweg,

Doctor beider Rechte und der Theologie, weiland ordentlichem Professor des
Civilrechts und Civilprozesses an den Hochschulen zu Berlin und Bonn, K. Preuß.
Staatsminister a. D., Ehrenmitglied der K. Akademie der Wissenschaften
zu Berlin.

Zweiter Band.

Der römische Civilprozeß.

2. Formula e.

Bonn,

bei Adolph Marcus.

1865.

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Unveränderter Neudruck 1959 mit freundlicher Lizenz des Verlages de Gruyter

SCIENTIA

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SCIENTIA

SCIENTIA AALEN

Fotomechanischer Nachdruck
VERLAG ANTON HAIN K. G., MEISENHEIM/GLAN

Vorwort.

Daß dieser zweite Band viermal so stark gewor= den als der erste, hat seinen Grund nicht bloß in dem größeren Reichthum der Quellen, aus welchen hier zu schöpfen war, sondern auch in der Sache selbst. Denu während in jener frühesten Periode die Auffassung der Römer von dem Rechtsstreit nur in wenigen charakteri stischen Formen erscheint, so ist sie in der zweiten, in der Zeit der classischen Jurisprudenz, zu einem ganzen System des Prozeßrechts entwickelt, das mit dem System des Civilrechts im nächsten Zusammenhange steht. Auch fand sich in vielen Lehren, die ich durch frühere Arbeiten, fremde und eigene, für erschöpft hielt, mehr Anlaß zu neuer Forschung, als ich erwartet hatte; in keiner habe ich mir an den vorliegenden Resultaten genügen lassen*). Dieß ist ja die Natur ächter Geisteserzeugnisse, daß sie dem Forscher stets neue Blicke in den Geist ihrer Urheber und die sie umgebende Welt thun lassen. In diesem Sinn und um dem Leser die Prüfung der vorgetragenen Ansichten zu erleichtern, sind die Quellen in den Noten so häufig angeführt, auch um die Sache selbst zu veranschaulichen, kurze Auszüge aus denselben gegeben worden.

Ob ich aber die Aufmerksamkeit des Lesers in solchem Umfang für einen Stoff in Anspruch nehme, der

*) Auch meine ersten Versuche über einzelne Theile der Theorie des Civilprozesses. Berlin 1827

war ich veranlaßt mehrfach zu be richtigen.

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