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x.

Cursus

der


Institutionen

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Geh. Justizrath und ordentlichem Professor der Rechte in Berlin.

Bierte vermehrte Auflage.

Leipzig,

Druck und Verlag von Breitkopf und Härtel.

1857.

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કરું કે બેફીકરી

Vorwort des Herausgebers.

Schon im Vorwort zum zweiten Bande ist über die Beschaffenheit des

b hinterlassenen Manuscripts des gegenwärtigen dritten und legten eine vor

läufige Nachricht gegeben worden. Sie kann jezt dahin vervollständigt werden, daß der für den Druck fertig gearbeitete Theil bis §. 269 reicht, zur Lehre vom Nerum noch ein handschriftlicher Entwurf (§. 269 q.) benußt werden konnte, alles Uebrige hingegen aus einem Kollegienheft entlehnt werden mußte, welches der Verfasser, mit Ausnahme einiger 1843 umgearbeiteten Abschnitte des achten Kapitels, bereits im Jahre 1839 für seine Vorträge über Rechtsgeschichte und Institutionen entworfen hatte.

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Anfänglich hatte ich Anstand genommen die Veröffentlichung dieser ältern nur für die mündliche Mittheilung im engern Kreise bestimmten Umrisse zu verantworten, da ich selbst in der von den Angehörigen des verewigten Freundes mir noch nachträglich berichteten Aeußerung: die Institutionen sehen herauszugeben, wie sie lägen, keinen deutlichen Auftrag hierzu zu erkennen vermochte.

In diesem Sinne wurde am Schluß des Vorworts zum vorigen Band zunächst nur die Herausgabe des von dem Verfassfer selbst noch zum Druck vorbereiteten Theils des gegenwärtigen angekündigt.

Seitdem ist mir aber von so verschiedenen Seiten her der Wunsch zu erkennen gegeben worden, den Bau dieses Werks, wenn auch nur im Gerüft, bis zum Giebel hinausgeführt zu sehen, daß ich nach sorgfältiger Berathung mit andern Freunden und, wie mir hinzuzuseßen gestattet ist, unter Zustimmung der Familie des Verfassers, das Fehlende in obiger Gestalt, jedoch unter Hinzufügung der Quellenbelege, Litterarnotizen und einiger durch meine Namenschiffre kenntlichen eigenen Ausführungen, dem Druck zu übergeben mich entschlossen habe.

Kein verständiger Beurtheiler wird an das Kollegienheft des Lehrers Ansprüche machen, denen nur der Schriststeller zu entsprechen verpflichtet ist, und wer die rasch zunehmende innere Zeitigung in Puchta's spätern

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