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" Der Schiffsmann darf den Schiffer vor einem fremden Gericht nicht belangen. Handelt er dieser Bestimmung zuwider, so ist er nicht allein für den daraus entstehenden Schaden verantwortlich, sondern er wird ausserdem der bis dahin verdienten Heuer verlustig. "
Rechtsnorm und subjectives Recht: Untersuchungen zur allgemeinen Rechtslehre - Page 33
by August Thon - 1878 - 374 pages
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Handels-Archiv: Sammlung der Neuen auf handel und schiffart bezüglichen ...

Germany - 1866 - 842 pages
...verlassen. Art. 32. Der Seemann darf den Kapitain vor einem fremden Gerichte nicht belangen. Handelt er dieser Bestimmung zuwider, so ist er nicht allein für den daraus entstehenden Schaden verantwort» lich, sondern er wird außerdem der bis dahin verdienten Heuer ver> luftig. Er kann in...
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Das allgemeine deutsche Handelsgesetzbuch: erläutert aus den Materialien ...

Georg Löhr - 1868 - 400 pages
...64. Art. 33?. Der Schiffsmann darf den Schiffer vor einem fremden Gericht nicht belangen. Handelt er dieser Bestimmung zuwider, so ist er nicht allein...entstehenden Schaden verantwortlich, sondern er wird außerdem der bis dahin verdienten Heuer verlustig. Er kann in Fällen, die keinen Aufschub leiden,...
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Handels-Archiv: Sammlung der Neuen auf handel und schiffart bezüglichen ...

Germany - 1873 - 736 pages
...veranstalte». §. 105. Der Schiffsmann darf den Schiffer vor einem fremden Gericht nicht belangen. Handelt er dieser Bestimmung zuwider, so ist er nicht allein...entstehenden Schaden verantwortlich, sondern er wird außerdem der bis dahin verdienten Heuer ver> lustig. Er kann in Fällen, die keinen Aufschub leiden,...
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Gesetzgebung über konsularwesen und seeschifffahrt

Germany - 1875 - 332 pages
...Arbeiten. §. 105. Der Schiffsmann darf den Schiffer vor einem fremden Gericht nicht belangen. Handelt er dieser Bestimmung zuwider, so ist er nicht allein...ausserdem der bis dahin verdienten Heuer verlustig. Er kann in Fällen, die keinen Aufschub leiden, die vorläufige Entscheidung des Seemanns^Amts nachsuchen....
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Die Deutschen Konsuln in ihren Beziehungen zu den Reichsangehörigen ...

Bernhard W. von König - Consuls - 1876 - 184 pages
...wörtlich: „Der Schiffsmann darf den Schiffer vor einem fremden Gericht nicht belangen. Handelt er dieser Bestimmung zuwider, so ist er nicht allein...ausserdem der bis dahin verdienten Heuer verlustig. Er kann in Fällen, die keinen Aufschub leiden, die vorläufige Entscheidung des Seemannsamtes nachsuchen....
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Corpus iuris civilis für das Deutsche Reich und Oesterreich: Das allgemeine ...

Germany - 1880 - 546 pages
...veranstalten. §. 105. Der Schiffsmann darf den Schiffer vor einem fremden Gericht nicht belangen. Handelt er dieser Bestimmung zuwider, so ist er nicht allein...entstehenden Schaden verantwortlich, sondern er wird aufserdem der bis dahin verdienten Heuer verlustig. Jeder Theil hat die Entscheidung des Seemannsamtes...
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Archiv für Sozialwissenschaft und Sozialpolitik, Volume 17

Social sciences - 1902 - 764 pages
...noch eivilrechtlich belangen, sofern gegen ihn ein Gerichtsstand im Inlandc begründet ist. Handelt er dieser Bestimmung zuwider, so ist er nicht allein...entstehenden Schaden verantwortlich, sondern er wird aufserdem der bis dahin verdienten Heuer verlustig. Er kann in den Fällen, die keinen Aufschub leiden,...
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Das allgemeine Deutsche Handelsgesetzbuch

Germany, H. Makower - Commercial law - 1890 - 1124 pages
...veranstalten. §. 105. Der Schiffsmann darf den Schiffer vor einem fremden Gericht nicht belangen. Handelt er dieser Bestimmung zuwider, so ist er nicht allein...ausserdem der bis dahin verdienten Heuer verlustig. Er kann in Fällen, die keinen Aufschub leiden, die vorläufige Entscheidung des Seemannsamtes nachsuchen....
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Das allgemeine öffentliche Seerecht im Deutschen Reiche: Sammlung der ...

Germany - Maritime law - 1901 - 318 pages
...bringt. § 105. Der Schiffsmann darf den Schiffer vor einem fremden Gericht nicht1) belangen. Handelt er dieser Bestimmung zuwider, so ist er nicht allein für den daraus entstehenden Schaden verantwortlich,2) sondern er wird ausserdem der bis dahin verdienten Heuer verlustig. Er kann in Fällen,...
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Bulletin des internationalen Arbeitsamts, Volume 1

International Labor Office, Basel - Labor - 1902 - 816 pages
...noch civilrechtlich belangen, sofern gegen ihn ein Gerichtsstand im Inlande begründet ist. Handelt er dieser Bestimmung zuwider so ist er nicht allein für...ausserdem der bis dahin verdienten Heuer verlustig. Er kann in den Fällen, die keinen Aufschub leiden, die vorläufige Entscheidung des Seemannsamts nachsuchen....
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