Syrisch-römisches Rechtsbuch aus dem fünften JahrhundertCarl Georg Bruns, Eduard Schau |
From inside the book
Results 1-5 of 35
Page 17
... ihrem Gatten entleiht und einen Schuldschein schreibt und das Geld bekommt , so wird das Geld gefordert , wenn es für sie oder für die RÖMISCHES RECHTSBUCH . 3 L. 51 . L. 55. ihr von ihren Eltern zugekommene Erbschaft verwendet wird 17.
... ihrem Gatten entleiht und einen Schuldschein schreibt und das Geld bekommt , so wird das Geld gefordert , wenn es für sie oder für die RÖMISCHES RECHTSBUCH . 3 L. 51 . L. 55. ihr von ihren Eltern zugekommene Erbschaft verwendet wird 17.
Page 28
... bekommt von ihm ein Pfand , einen Schmuckgegenstand aus Gold oder Geräth von Silber oder Kleider ; wenn aber der Schuldherr das Seine nöthig hat und er den Schuldner mahnt , dass er sein Pfand nehmen möge und seine Schuld bezahlen ...
... bekommt von ihm ein Pfand , einen Schmuckgegenstand aus Gold oder Geräth von Silber oder Kleider ; wenn aber der Schuldherr das Seine nöthig hat und er den Schuldner mahnt , dass er sein Pfand nehmen möge und seine Schuld bezahlen ...
Page 30
... bekommt , so gehören sie ihrem Herrn , der ( das Geld ) geborgt hat . Denn eine Menschentochter gleicht nicht der Erde , denn die Güte Gottes lässt die Früchte aus der Erde sprossen für die Menschen . $ 100 . Arm . 134 . Wenn ein Mann ...
... bekommt , so gehören sie ihrem Herrn , der ( das Geld ) geborgt hat . Denn eine Menschentochter gleicht nicht der Erde , denn die Güte Gottes lässt die Früchte aus der Erde sprossen für die Menschen . $ 100 . Arm . 134 . Wenn ein Mann ...
Page 39
... bekommt , was in der pepvý der Frau geschrieben ist , so fordert er in denselben Tagen das , was ihm geschuldet wird an pepvý . Wenn nun ihre Eltern es ihm geben und erfüllen , was in der ospvý ge- schrieben ist , so handeln sie recht ...
... bekommt , was in der pepvý der Frau geschrieben ist , so fordert er in denselben Tagen das , was ihm geschuldet wird an pepvý . Wenn nun ihre Eltern es ihm geben und erfüllen , was in der ospvý ge- schrieben ist , so handeln sie recht ...
Page 45
... bekommt sie von der Erbschaft ihres Sohnes ebenso viel wie eines ihrer Kinder . Hat er weder Vater noch Mutter , noch Söhne noch Töchter ( noch Ge- schwister ) , wohl aber Onkel , d . h . Brüder seines Vaters , und er stirbt plötzlich ...
... bekommt sie von der Erbschaft ihres Sohnes ebenso viel wie eines ihrer Kinder . Hat er weder Vater noch Mutter , noch Söhne noch Töchter ( noch Ge- schwister ) , wohl aber Onkel , d . h . Brüder seines Vaters , und er stirbt plötzlich ...
Other editions - View all
Popular passages
Page 221 - Ita tarnen impune recedere eis concedimus nisi jam arrarum nomine aliquid fuerit datum. Hoc etenim subsecuto sive in scriptis sive sine scriptis, venditio celebrata est. Is qui récusât adimplere contractum, si quidem emptor est, perdit quod dédit, si vero venditor, duplum restituere compcllitur, licet nihil super arris expressum est.
Page 236 - In summa sciendum est, quae de venditis servis, quibus denegatur ad libertatem proclamatio, dicta sunt, etiam ad donatos et in dotem datos referri posse, item ad eos, qui pignori se dari passi sunt.
Page 18 - Wenn jemand sich einen Sohn schreibt vor dem Richter und will ihn verstoßen, so erlauben es ihm die Gesetze nicht. Auch erlauben ihm die Gesetze nicht, daß er seinen wirklichen Sohn ohne Grund verstoße. Wenn er sie aber freilassen will und loslösen von der Botmäßigkeit unter seiner Hand, so kann er es vor dem Richter.
Page 224 - Igitur quod liberi nostri quos in potestate habemus, item quod servi nostn mancipio accipiunt, vel ex traditione nanciscuntur, sive quid stipulentur, vel ex aliqualibet causa adquirunt, id nobis adquiritur : ipse enim qui in potestate nostra est nihil suum habere potest...
Page 191 - Romae vulgo fieri videmus (nam mulier res, quas solet in usu habere in domo mariti neque in dotem dat, in libellum solet conferre eumque libellum marito offerre, ut is subscribat, [quasi res acceperit, et velut...
Page 282 - ... miserit, culpa sua nuptias esse diremptas; quid enim tarn humanum est, quam ut fortuitis casibus mulieris maritum vel uxorem viri participem esse? sin -autem tantus furor est, ita ferox, ita perniciosus, ut sanitatis nulla spes supersit, circa ministros terribüis et forsitan altera persona vel propter saevitiam furoris vel,' quia liberos non habet, procreandae subolis cupidine tenta est: licentia erit compoti " • mentis personae furenti nuntium mittere: ut nullius culpa videatur esse matrimonium...
Page 109 - Richter adoptirt, und dann es wieder fortschicken will, so erlaubt ihm unser Gesetz das nicht. Er kann dem Rechte nach sein Kind nicht von sich fortschicken, ohne ihm etwas zu geben.
Page 13 - TILUJ ist noch nicht bezahlt, (so befiehlt das Gesetz, dass der Verkäufer keinem anderen die Sache verkaufen könne, als dem ersten, der den Preis der Sache versprochen hat...
Page 13 - ... erhält. 3. ,Wenn der Mann stirbt ohne Vater (oder Geschwister), er hat aber Onkel, Brüder seines Vaters, so beerben ihn diese, und wenn er keine Onkel hat, so erben die Söhne der Onkel.
Page 4 - Die Stelle im L. § l des Rechtsbuches lautet : ,Denn die Gesetze suchen den reinen Samen heraus,1 und wer der nächste ist, dem bringen sie die Erbschaft nahe; römisch heißt es agnatus, dh das nahe Geschlecht.