Syrisch-römisches Rechtsbuch aus dem fünften JahrhundertCarl Georg Bruns, Eduard Schau |
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Page 5
... Sklaven in der Erbschaft . Wenn aber ein Mann ein Testament schreibt , und schreibt darin , dass alle seine Sklaven frei sein sollen , so bleiben alle als Sklaven in der Erbschaft . $ 5 . P. 3. Ar . 2. Arm . 4 . Das Gesetz ist gefragt ...
... Sklaven in der Erbschaft . Wenn aber ein Mann ein Testament schreibt , und schreibt darin , dass alle seine Sklaven frei sein sollen , so bleiben alle als Sklaven in der Erbschaft . $ 5 . P. 3. Ar . 2. Arm . 4 . Das Gesetz ist gefragt ...
Page 9
... Sklaven oder seine Sklavin freilasse vor dem Bischof und den Presbytern , und wenn er in der xópa ist , vor dem IIsploderne und vor den Presbytern , gemäss dem Befehl des gepriesenen Königs Constantinus . Und wenn ein Mann schreibt ...
... Sklaven oder seine Sklavin freilasse vor dem Bischof und den Presbytern , und wenn er in der xópa ist , vor dem IIsploderne und vor den Presbytern , gemäss dem Befehl des gepriesenen Königs Constantinus . Und wenn ein Mann schreibt ...
Page 10
... Sklaven freigelassen , ihn wieder sich unterwerfen kann ? — Wenn sein Freilasser bei seinen Lebzeiten ihn anklagt , dass er von ihm verunehrt sei , so unterwirft ihn ( das Gesetz wieder ) seinem früheren Herrn . $ 24 . P. 8. Ar . 9 ...
... Sklaven freigelassen , ihn wieder sich unterwerfen kann ? — Wenn sein Freilasser bei seinen Lebzeiten ihn anklagt , dass er von ihm verunehrt sei , so unterwirft ihn ( das Gesetz wieder ) seinem früheren Herrn . $ 24 . P. 8. Ar . 9 ...
Page 11
... Sklaven als Machthaber über seinen Besitz aufstellen kann oder als ἐπίτροπος oder ihm ein ἐντολικόν d . h . Vollmacht geben , über solche Dinge , von denen sein Herr wünscht , dass er sie besorge ? — Das Gesetz erlaubt ihm seinem Sklaven ...
... Sklaven als Machthaber über seinen Besitz aufstellen kann oder als ἐπίτροπος oder ihm ein ἐντολικόν d . h . Vollmacht geben , über solche Dinge , von denen sein Herr wünscht , dass er sie besorge ? — Das Gesetz erlaubt ihm seinem Sklaven ...
Page 12
... Sklaven , und er will ihn befreien und ihn durch Testa- ment als Erben aufstellen , so erlauben es ihm die Gesetze . § 34 . P. 14. Ar . 16 . Деррибел Wenn ein Mann stirbt und will ein Testament machen , wenn er unmündige Kinder hat und ...
... Sklaven , und er will ihn befreien und ihn durch Testa- ment als Erben aufstellen , so erlauben es ihm die Gesetze . § 34 . P. 14. Ar . 16 . Деррибел Wenn ein Mann stirbt und will ein Testament machen , wenn er unmündige Kinder hat und ...
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Popular passages
Page 221 - Ita tarnen impune recedere eis concedimus nisi jam arrarum nomine aliquid fuerit datum. Hoc etenim subsecuto sive in scriptis sive sine scriptis, venditio celebrata est. Is qui récusât adimplere contractum, si quidem emptor est, perdit quod dédit, si vero venditor, duplum restituere compcllitur, licet nihil super arris expressum est.
Page 236 - In summa sciendum est, quae de venditis servis, quibus denegatur ad libertatem proclamatio, dicta sunt, etiam ad donatos et in dotem datos referri posse, item ad eos, qui pignori se dari passi sunt.
Page 18 - Wenn jemand sich einen Sohn schreibt vor dem Richter und will ihn verstoßen, so erlauben es ihm die Gesetze nicht. Auch erlauben ihm die Gesetze nicht, daß er seinen wirklichen Sohn ohne Grund verstoße. Wenn er sie aber freilassen will und loslösen von der Botmäßigkeit unter seiner Hand, so kann er es vor dem Richter.
Page 224 - Igitur quod liberi nostri quos in potestate habemus, item quod servi nostn mancipio accipiunt, vel ex traditione nanciscuntur, sive quid stipulentur, vel ex aliqualibet causa adquirunt, id nobis adquiritur : ipse enim qui in potestate nostra est nihil suum habere potest...
Page 191 - Romae vulgo fieri videmus (nam mulier res, quas solet in usu habere in domo mariti neque in dotem dat, in libellum solet conferre eumque libellum marito offerre, ut is subscribat, [quasi res acceperit, et velut...
Page 282 - ... miserit, culpa sua nuptias esse diremptas; quid enim tarn humanum est, quam ut fortuitis casibus mulieris maritum vel uxorem viri participem esse? sin -autem tantus furor est, ita ferox, ita perniciosus, ut sanitatis nulla spes supersit, circa ministros terribüis et forsitan altera persona vel propter saevitiam furoris vel,' quia liberos non habet, procreandae subolis cupidine tenta est: licentia erit compoti " • mentis personae furenti nuntium mittere: ut nullius culpa videatur esse matrimonium...
Page 109 - Richter adoptirt, und dann es wieder fortschicken will, so erlaubt ihm unser Gesetz das nicht. Er kann dem Rechte nach sein Kind nicht von sich fortschicken, ohne ihm etwas zu geben.
Page 13 - TILUJ ist noch nicht bezahlt, (so befiehlt das Gesetz, dass der Verkäufer keinem anderen die Sache verkaufen könne, als dem ersten, der den Preis der Sache versprochen hat...
Page 13 - ... erhält. 3. ,Wenn der Mann stirbt ohne Vater (oder Geschwister), er hat aber Onkel, Brüder seines Vaters, so beerben ihn diese, und wenn er keine Onkel hat, so erben die Söhne der Onkel.
Page 4 - Die Stelle im L. § l des Rechtsbuches lautet : ,Denn die Gesetze suchen den reinen Samen heraus,1 und wer der nächste ist, dem bringen sie die Erbschaft nahe; römisch heißt es agnatus, dh das nahe Geschlecht.