Syrisch-römisches Rechtsbuch aus dem fünften JahrhundertCarl Georg Bruns, Eduard Schau |
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... Schuld , welche ihre Eltern schuldig waren ? - Sie dürfen es nicht aus ihrer au evtía ; sie können es aber also , dass sie zum Richter der Provinz gehen und ihn benachrichtigen ( davon ) , und auf Befehl des Richters wird so viel von ...
... Schuld , welche ihre Eltern schuldig waren ? - Sie dürfen es nicht aus ihrer au evtía ; sie können es aber also , dass sie zum Richter der Provinz gehen und ihn benachrichtigen ( davon ) , und auf Befehl des Richters wird so viel von ...
Page 18
... Schuld- schein gemacht hat , aufgefordert ( zu zahlen ) , sondern die Gesetze befehlen , dass sie auch ihre Pfänder ( zurück ) bekomme . $ 57 . Welche Kraft ist in der Beschwerde , die genannt wird Exatostóv ? Bis zu einem Jahr ist es ...
... Schuld- schein gemacht hat , aufgefordert ( zu zahlen ) , sondern die Gesetze befehlen , dass sie auch ihre Pfänder ( zurück ) bekomme . $ 57 . Welche Kraft ist in der Beschwerde , die genannt wird Exatostóv ? Bis zu einem Jahr ist es ...
Page 22
... Schuld - Schreiben oder wegen Zeugnisse , je nach dem die Orte fern sind . Und wenn der Verklagte in der Macht des yeuúv ist oder des Richters der Provinz , so werden 3 Monate gegeben , [ ist er in einer benachbarten Provinz , so werden ...
... Schuld - Schreiben oder wegen Zeugnisse , je nach dem die Orte fern sind . Und wenn der Verklagte in der Macht des yeuúv ist oder des Richters der Provinz , so werden 3 Monate gegeben , [ ist er in einer benachbarten Provinz , so werden ...
Page 24
... Schuld auch mehr ist als die Erbschaft . Wenn er aber die Erbschaft nicht antritt , so bezahlt er nichts von der Schuld . Ar . 125 . $ 84 . Arm . 124 . Wenn Jemand einem Manne eine Erbschaft hinterlässt durch Testament , und dieser sie ...
... Schuld auch mehr ist als die Erbschaft . Wenn er aber die Erbschaft nicht antritt , so bezahlt er nichts von der Schuld . Ar . 125 . $ 84 . Arm . 124 . Wenn Jemand einem Manne eine Erbschaft hinterlässt durch Testament , und dieser sie ...
Page 28
... Schuld , so fordert er den Rest ; wenn aber die tu mehr beträgt als seine Schuld , so gibt er es seinem Schuldner zurück . § 97 . Arm . 131 . Wenn ein Mann einem anderen dapɛxol leiht , aber er setzt ihm nicht Pfänder , und macht ihm ...
... Schuld , so fordert er den Rest ; wenn aber die tu mehr beträgt als seine Schuld , so gibt er es seinem Schuldner zurück . § 97 . Arm . 131 . Wenn ein Mann einem anderen dapɛxol leiht , aber er setzt ihm nicht Pfänder , und macht ihm ...
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Popular passages
Page 221 - Ita tarnen impune recedere eis concedimus nisi jam arrarum nomine aliquid fuerit datum. Hoc etenim subsecuto sive in scriptis sive sine scriptis, venditio celebrata est. Is qui récusât adimplere contractum, si quidem emptor est, perdit quod dédit, si vero venditor, duplum restituere compcllitur, licet nihil super arris expressum est.
Page 236 - In summa sciendum est, quae de venditis servis, quibus denegatur ad libertatem proclamatio, dicta sunt, etiam ad donatos et in dotem datos referri posse, item ad eos, qui pignori se dari passi sunt.
Page 18 - Wenn jemand sich einen Sohn schreibt vor dem Richter und will ihn verstoßen, so erlauben es ihm die Gesetze nicht. Auch erlauben ihm die Gesetze nicht, daß er seinen wirklichen Sohn ohne Grund verstoße. Wenn er sie aber freilassen will und loslösen von der Botmäßigkeit unter seiner Hand, so kann er es vor dem Richter.
Page 224 - Igitur quod liberi nostri quos in potestate habemus, item quod servi nostn mancipio accipiunt, vel ex traditione nanciscuntur, sive quid stipulentur, vel ex aliqualibet causa adquirunt, id nobis adquiritur : ipse enim qui in potestate nostra est nihil suum habere potest...
Page 191 - Romae vulgo fieri videmus (nam mulier res, quas solet in usu habere in domo mariti neque in dotem dat, in libellum solet conferre eumque libellum marito offerre, ut is subscribat, [quasi res acceperit, et velut...
Page 282 - ... miserit, culpa sua nuptias esse diremptas; quid enim tarn humanum est, quam ut fortuitis casibus mulieris maritum vel uxorem viri participem esse? sin -autem tantus furor est, ita ferox, ita perniciosus, ut sanitatis nulla spes supersit, circa ministros terribüis et forsitan altera persona vel propter saevitiam furoris vel,' quia liberos non habet, procreandae subolis cupidine tenta est: licentia erit compoti " • mentis personae furenti nuntium mittere: ut nullius culpa videatur esse matrimonium...
Page 109 - Richter adoptirt, und dann es wieder fortschicken will, so erlaubt ihm unser Gesetz das nicht. Er kann dem Rechte nach sein Kind nicht von sich fortschicken, ohne ihm etwas zu geben.
Page 13 - TILUJ ist noch nicht bezahlt, (so befiehlt das Gesetz, dass der Verkäufer keinem anderen die Sache verkaufen könne, als dem ersten, der den Preis der Sache versprochen hat...
Page 13 - ... erhält. 3. ,Wenn der Mann stirbt ohne Vater (oder Geschwister), er hat aber Onkel, Brüder seines Vaters, so beerben ihn diese, und wenn er keine Onkel hat, so erben die Söhne der Onkel.
Page 4 - Die Stelle im L. § l des Rechtsbuches lautet : ,Denn die Gesetze suchen den reinen Samen heraus,1 und wer der nächste ist, dem bringen sie die Erbschaft nahe; römisch heißt es agnatus, dh das nahe Geschlecht.