Syrisch-römisches Rechtsbuch aus dem fünften JahrhundertCarl Georg Bruns, Eduard Schau |
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... Namen des exоtóv nicht schreibt , so nehmen die Erben des Freilassers , sobald er stirbt , das exo- Av des befreiten Sklaven . Nämlich exovλtóv ist das , was ein Sklave besitzt . $ 22 . P. 7. Ar . 8 . Ob derjenige , der die dopeá ...
... Namen des exоtóv nicht schreibt , so nehmen die Erben des Freilassers , sobald er stirbt , das exo- Av des befreiten Sklaven . Nämlich exovλtóv ist das , was ein Sklave besitzt . $ 22 . P. 7. Ar . 8 . Ob derjenige , der die dopeá ...
Page 11
... Namen des νομικός , und dass er ihm ein λεγατόν gegeben und die Sachen , die er ihm gegeben , mit ihren Namen . $ 29 . P. 57. Ar . 71. Arm . 72 . Wenn die Frau eines Mannes stirbt und Kinder hinterlässt , so ist der Mann Herr ihrer ...
... Namen des νομικός , und dass er ihm ein λεγατόν gegeben und die Sachen , die er ihm gegeben , mit ihren Namen . $ 29 . P. 57. Ar . 71. Arm . 72 . Wenn die Frau eines Mannes stirbt und Kinder hinterlässt , so ist der Mann Herr ihrer ...
Page 13
... Namen des ersteren ; die tun wird ganz bezahlt und er übergibt ihm die verkaufte Sache , aber nicht wird die Arrha ( zurück ) gegeben . ( Wenn aber nicht wird eine Arrha gegeben ) und die festgestellte u nicht bezahlt ist , sondern nur ...
... Namen des ersteren ; die tun wird ganz bezahlt und er übergibt ihm die verkaufte Sache , aber nicht wird die Arrha ( zurück ) gegeben . ( Wenn aber nicht wird eine Arrha gegeben ) und die festgestellte u nicht bezahlt ist , sondern nur ...
Page 15
... Namen gekauft hat , so ist gültig der Kauf desjenigen , was er auf ihren Namen gekauft hat . Wenn ein Mann eine verwittwete Frau heirathet und kauft in ihrem Namen eine Sache oder ein Dorf oder etwas anderes , wenn er ihr die vou der ...
... Namen gekauft hat , so ist gültig der Kauf desjenigen , was er auf ihren Namen gekauft hat . Wenn ein Mann eine verwittwete Frau heirathet und kauft in ihrem Namen eine Sache oder ein Dorf oder etwas anderes , wenn er ihr die vou der ...
Page 19
... Namen eines anderen , aber die vou des gekauften Gutes oder des Sklaven bei ihm ist und er davon Gebrauch macht , so entsteht ihm daraus kein Nachtheil , dass er , der gekauft hat , sich nicht eine xataɣpapy auf seinen Namen gemacht hat ...
... Namen eines anderen , aber die vou des gekauften Gutes oder des Sklaven bei ihm ist und er davon Gebrauch macht , so entsteht ihm daraus kein Nachtheil , dass er , der gekauft hat , sich nicht eine xataɣpapy auf seinen Namen gemacht hat ...
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Popular passages
Page 221 - Ita tarnen impune recedere eis concedimus nisi jam arrarum nomine aliquid fuerit datum. Hoc etenim subsecuto sive in scriptis sive sine scriptis, venditio celebrata est. Is qui récusât adimplere contractum, si quidem emptor est, perdit quod dédit, si vero venditor, duplum restituere compcllitur, licet nihil super arris expressum est.
Page 236 - In summa sciendum est, quae de venditis servis, quibus denegatur ad libertatem proclamatio, dicta sunt, etiam ad donatos et in dotem datos referri posse, item ad eos, qui pignori se dari passi sunt.
Page 18 - Wenn jemand sich einen Sohn schreibt vor dem Richter und will ihn verstoßen, so erlauben es ihm die Gesetze nicht. Auch erlauben ihm die Gesetze nicht, daß er seinen wirklichen Sohn ohne Grund verstoße. Wenn er sie aber freilassen will und loslösen von der Botmäßigkeit unter seiner Hand, so kann er es vor dem Richter.
Page 224 - Igitur quod liberi nostri quos in potestate habemus, item quod servi nostn mancipio accipiunt, vel ex traditione nanciscuntur, sive quid stipulentur, vel ex aliqualibet causa adquirunt, id nobis adquiritur : ipse enim qui in potestate nostra est nihil suum habere potest...
Page 191 - Romae vulgo fieri videmus (nam mulier res, quas solet in usu habere in domo mariti neque in dotem dat, in libellum solet conferre eumque libellum marito offerre, ut is subscribat, [quasi res acceperit, et velut...
Page 282 - ... miserit, culpa sua nuptias esse diremptas; quid enim tarn humanum est, quam ut fortuitis casibus mulieris maritum vel uxorem viri participem esse? sin -autem tantus furor est, ita ferox, ita perniciosus, ut sanitatis nulla spes supersit, circa ministros terribüis et forsitan altera persona vel propter saevitiam furoris vel,' quia liberos non habet, procreandae subolis cupidine tenta est: licentia erit compoti " • mentis personae furenti nuntium mittere: ut nullius culpa videatur esse matrimonium...
Page 109 - Richter adoptirt, und dann es wieder fortschicken will, so erlaubt ihm unser Gesetz das nicht. Er kann dem Rechte nach sein Kind nicht von sich fortschicken, ohne ihm etwas zu geben.
Page 13 - TILUJ ist noch nicht bezahlt, (so befiehlt das Gesetz, dass der Verkäufer keinem anderen die Sache verkaufen könne, als dem ersten, der den Preis der Sache versprochen hat...
Page 13 - ... erhält. 3. ,Wenn der Mann stirbt ohne Vater (oder Geschwister), er hat aber Onkel, Brüder seines Vaters, so beerben ihn diese, und wenn er keine Onkel hat, so erben die Söhne der Onkel.
Page 4 - Die Stelle im L. § l des Rechtsbuches lautet : ,Denn die Gesetze suchen den reinen Samen heraus,1 und wer der nächste ist, dem bringen sie die Erbschaft nahe; römisch heißt es agnatus, dh das nahe Geschlecht.