Syrisch-römisches Rechtsbuch aus dem fünften JahrhundertCarl Georg Bruns, Eduard Schau |
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Page 187
... Indessen wird die ganze Abweichung dadurch wieder zweifelhaft , dass es in § 8 wie in J. 1 , 24 pr . heisst , alle Vormünder müssten Bürgen stellen , nur die testamentarischen nicht , weil diese der Testirer aus eigener Wahl bestimmt ...
... Indessen wird die ganze Abweichung dadurch wieder zweifelhaft , dass es in § 8 wie in J. 1 , 24 pr . heisst , alle Vormünder müssten Bürgen stellen , nur die testamentarischen nicht , weil diese der Testirer aus eigener Wahl bestimmt ...
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... Indessen hat schon Dirksen 5 wahrscheinlich gemacht , dass unter der oft genannten manumissio inter amicos 6 nichts anderes zu verstehen sei , als eine manumissio coram testibus . Einerseits hatten die Freunde bei einem solchen Acte ...
... Indessen hat schon Dirksen 5 wahrscheinlich gemacht , dass unter der oft genannten manumissio inter amicos 6 nichts anderes zu verstehen sei , als eine manumissio coram testibus . Einerseits hatten die Freunde bei einem solchen Acte ...
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... Indessen ist hier keine Beschränkung angedeutet , und die Frage allenfalls aus der praktischen Wichtigkeit und Häufigkeit des Falles erklär- lich . Solche zweifellose und selbst triviale Sätze kommen in der Sammlung mehr- fach vor , z ...
... Indessen ist hier keine Beschränkung angedeutet , und die Frage allenfalls aus der praktischen Wichtigkeit und Häufigkeit des Falles erklär- lich . Solche zweifellose und selbst triviale Sätze kommen in der Sammlung mehr- fach vor , z ...
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... indessen die Zuziehung eines ta- bellio überhaupt nicht eigentlich nothwendig war , sondern dass man das Testament auch im Ganzen selber schreiben oder durch einen beliebigen andern schreiben lassen konnte , ist ausser Zweifel . 3 2 ...
... indessen die Zuziehung eines ta- bellio überhaupt nicht eigentlich nothwendig war , sondern dass man das Testament auch im Ganzen selber schreiben oder durch einen beliebigen andern schreiben lassen konnte , ist ausser Zweifel . 3 2 ...
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... Indessen beruhen beide Bemerkungen offenbar , wie Biener1 gezeigt hat , nur auf einer Verwechselung mit dem Titel 5 , 9 de secundis nuptiis . Bei diesem findet sich allerdings in den Bas . 28 , 14 , 1 schol . 13 ein Citat : Ÿýtel Thy id ...
... Indessen beruhen beide Bemerkungen offenbar , wie Biener1 gezeigt hat , nur auf einer Verwechselung mit dem Titel 5 , 9 de secundis nuptiis . Bei diesem findet sich allerdings in den Bas . 28 , 14 , 1 schol . 13 ein Citat : Ÿýtel Thy id ...
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Popular passages
Page 221 - Ita tarnen impune recedere eis concedimus nisi jam arrarum nomine aliquid fuerit datum. Hoc etenim subsecuto sive in scriptis sive sine scriptis, venditio celebrata est. Is qui récusât adimplere contractum, si quidem emptor est, perdit quod dédit, si vero venditor, duplum restituere compcllitur, licet nihil super arris expressum est.
Page 236 - In summa sciendum est, quae de venditis servis, quibus denegatur ad libertatem proclamatio, dicta sunt, etiam ad donatos et in dotem datos referri posse, item ad eos, qui pignori se dari passi sunt.
Page 18 - Wenn jemand sich einen Sohn schreibt vor dem Richter und will ihn verstoßen, so erlauben es ihm die Gesetze nicht. Auch erlauben ihm die Gesetze nicht, daß er seinen wirklichen Sohn ohne Grund verstoße. Wenn er sie aber freilassen will und loslösen von der Botmäßigkeit unter seiner Hand, so kann er es vor dem Richter.
Page 224 - Igitur quod liberi nostri quos in potestate habemus, item quod servi nostn mancipio accipiunt, vel ex traditione nanciscuntur, sive quid stipulentur, vel ex aliqualibet causa adquirunt, id nobis adquiritur : ipse enim qui in potestate nostra est nihil suum habere potest...
Page 191 - Romae vulgo fieri videmus (nam mulier res, quas solet in usu habere in domo mariti neque in dotem dat, in libellum solet conferre eumque libellum marito offerre, ut is subscribat, [quasi res acceperit, et velut...
Page 282 - ... miserit, culpa sua nuptias esse diremptas; quid enim tarn humanum est, quam ut fortuitis casibus mulieris maritum vel uxorem viri participem esse? sin -autem tantus furor est, ita ferox, ita perniciosus, ut sanitatis nulla spes supersit, circa ministros terribüis et forsitan altera persona vel propter saevitiam furoris vel,' quia liberos non habet, procreandae subolis cupidine tenta est: licentia erit compoti " • mentis personae furenti nuntium mittere: ut nullius culpa videatur esse matrimonium...
Page 109 - Richter adoptirt, und dann es wieder fortschicken will, so erlaubt ihm unser Gesetz das nicht. Er kann dem Rechte nach sein Kind nicht von sich fortschicken, ohne ihm etwas zu geben.
Page 13 - TILUJ ist noch nicht bezahlt, (so befiehlt das Gesetz, dass der Verkäufer keinem anderen die Sache verkaufen könne, als dem ersten, der den Preis der Sache versprochen hat...
Page 13 - ... erhält. 3. ,Wenn der Mann stirbt ohne Vater (oder Geschwister), er hat aber Onkel, Brüder seines Vaters, so beerben ihn diese, und wenn er keine Onkel hat, so erben die Söhne der Onkel.
Page 4 - Die Stelle im L. § l des Rechtsbuches lautet : ,Denn die Gesetze suchen den reinen Samen heraus,1 und wer der nächste ist, dem bringen sie die Erbschaft nahe; römisch heißt es agnatus, dh das nahe Geschlecht.