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der

Pandecten

nach Hellfeld

ein Commentar

begründet von

D. Christian Friedrich von Glüc

fortgesezt von

D. Christian Friedrich Mühlenbruch, D. Eduard Fein,
D. Karl Ludwig Arndts v. Arnesberg

und nach deren Tode

neben D. Hugo Burckhard, D. Karl Ritter von Czyhlarz,
D. Burkhard Wilh. Leisst, D. August Ubbelohde

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Vorwort.

Als vor schon geraumer Zeit seitens des Inhabers
der Verlagshandlung die ehrenvolle Aufforderung an mich
erging, die Fortsetzung der durch das Dahinscheiden des
um die Wissenschaft so hochverdienten Arndts unterbro-
chenen Bearbeitung der Lehre von den Vermächtnissen zu
übernehmen, bin ich derselben vielleicht etwas unbesonnen
nachgekommen, indem ich die Schwierigkeit der gestellten
Aufgabe unterschätzte und mich über die gleich anfangs auf-
tauchenden Bedenken zu leicht hinwegfeßte. Um so deutlicher
wurde ich mir dieses Wagnisses während der Ausführung
der Arbeit bewußt. Ist es schon überhaupt eine mißliche
Aufgabe, die von einem Anderen begonnene wissenschaftliche
Arbeit weiter fortzuführen, so wird dieselbe um so bedenk-
licher, wenn der Vorgänger ein Gelehrter von dem Rufe
wie der Verfaffer der letzten Bände dieses Commentars
war, und zumal da diese selbst sich als ein in Inhalt und
Form gleich hervorragendes Werk darstellen, dessen Bedeu-
tung allgemeine Anerkennung gefunden hat. Die Besorg-
niß, eine solches Vorgängers nicht würdige Fortseßung zu

liefern, die allzusehr gegen das Werk desselben abstechen könnte, macht zaghaft; und sie beeinträchtigte und verzögerte nicht unerheblich die Fertigstellung der Arbeit, welche ich unmuthig öfters zurücklegte und einmal schon ganz aufzugeben entschlossen war. Indem nun endlich die Fortseßung doch in die Oeffentlichkeit tritt, fühle ich mich vor Allem verpflichtet, der Verlagshandlung für die entgegenkommende Nachsicht zu danken, welche sie meiner langen Säumniß hat angedeihen lassen.

Der vorliegende Band, welcher sich mit der Vermächtnißforderung und den Vermächtnißklagen beschäftigt, enthält den Schluß der Erläuterung des 30.-32. Buches der Pandekten und somit der allgemeinen Grundsäge von den Vermächtnissen. Wenn er umfangreicher geworden ist als die vorangehenden Bände, so hat dies seinen Grund darin, daß hier nothwendig auf manche nicht eigentlich dem Rechte der Vermächtnisse angehörige Lehren näher eingegangen und zu den dort sich erhebenden, zum Theil streitigen Fragen Stellung genommen werden mußte. Auch ließ es sich nicht umgehen, einige bereits von Arndts erörterte Punkte nochmals zu berühren und wenigstens eine Nachlese zu bieten. Endlich ist, wie mir scheint, eine gewiffe Ausführlichkeit der Behandlung schon durch den Plan des Commentars geboten, der namentlich eine erschöpfende. Ausbeutung des Quellenmaterials verlangt, wobei auch der Exegese ein angemessener Raum gelassen werden muß. In dieser Hinsicht konnte ich mir nur die Darstellung meines Vorgängers zum Vorbild nehmen. Daß der Plan des Commentars auch eine umfassende Berücksichtigung der ge

sammten Literatur zur Pflicht mache, wie eine solche schon den von Glück selbst bearbeiteten Theilen einen bleibenden hervorragenden Werth verleiht, ist bereits von den früheren Fortsetern des Commentars (Mühlenbruch und Fein in der Vorrede zum 35. bezw. 44. Bande) mit Recht hervorgehoben worden. In diesem Punkte wird mir aber ein Tadel wohl kaum erspart bleiben. Von meiner ursprünglichen Absicht, die ältere, insbesondere die praktische in Compendien und Consilien angehäufte Literatur in umfangreicher Weise zu benutzen, kam ich bald zurück, nachdem die für eine Reihe der erörterten Fragen vorgenommene Durchsicht dieses Wustes ein völlig negatives Resultat ergeben hatte. Von der übrigen älteren Literatur war mir vieles nicht zugänglich. Was endlich die neuere Literatur anbetrifft, so glaube ich allerdings, manches übersehen zu haben, und es wäre wohl möglich, daß sich in ihr schon hier und da beffer ausgesprochen, vielleicht auch widerlegt findet, was ich auszuführen versucht habe. Giebt es für dieses Uebersehen überhaupt eine Entschuldigung, so würde ich für mich geltend machen, daß ich (nach einer vielleicht sehr verwerflichen Methode) von der Literatur erst Kenntniß nahm, nachdem ich meine Arbeit im Großen und Ganzen bereits abgeschlossen hatte. In der weiteren Fortsehung werde ich mich bemühen, diesen Mangel nicht hervortreten zu lassen. Daß ich nichts, was ich für meine Erörterungen benußt (nicht bloß gesehen) habe, anzuführen unterlassen habe, bedarf keiner besonderen Versicherung. Wenn übrigens Westphal's wissenschaftlich und auch praktisch völlig werthlose Darstellung der Lehre von den

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