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Classikern unserer Jugend gegenüber Noth thut, ich die vollste Gerechtigkeit widerfahren lasse, wenigstens eine Annäherung an das von ihm Gewünschte erkannt hat.

In den vorhergehenden Ausgaben hatte ich es unterlassen, der Erklärung der Episteln einige Vorerinnerungen über das Wesen derselben und namentlich ihren Unterschied von den Satiren voranzuschicken. Diesem von beiden Beurtheilern bemerklich gemachten Mangel habe ich jetzt abzuhelfen gesucht. Für den Schulbedarf, hoffe ich, wird das darüber Gesagte genügen.

So wie ich ausserdem einzelnes von den Bemerkungen dieser Recensenten mir zu Nutze gemacht habe, so habe ich nicht unbeachtet gelassen, was in verschiedenen mir zu Gesicht gekommenen Monographien über Horatiana, desgleichen in philologischen Zeitschriften zur Erklärung einzelner Stellen geleistet ist. Ist übrigens dasjenige, was ich andern Erklärern verdanke und von ihnen entlehnt habe, in der Regel gar nicht, sondern nur zuweilen ausnahmsweise durch Hinzufügung ihrer Namen bemerklich gemacht, so habe ich hierin nur das Princip einer Schulausgabe festhalten wollen, für welche diese namentliche Anführung ungeeignet erscheint. Einer dankbaren Anerkennung dessen, was ich ihnen schulde, mögen sie alle nichts desto weniger gewiss sein. Zur Benutzung bei dieser Arbeit standen mir unter andern zu Gebote der inzwischen erschienene zweite Theil des Kirchnerschen Commentars zu den Satiren, bearbeitet von Teuffel, Apitz coniectanea in Horatii satiras, die neue Bearbeitung der Heindorfschen Ausgabe der Satiren von Döderlein, so wie von ebendemselben die Uebersetzung und Erläuterung des zweiten Buches der Episteln; endlich auch die Ausgabe von Franz Ritter. Einzelne Notizen verdanke ich auch den Privatmittheilungen meiner verehrten Freunde Eckstein und Fleckeisen, von denen der erstere sich wiederum mit zuvorkommender Bereitwilligkeit der Durchsicht der Correcturbogen unterzogen hat.

Zur Rechtfertigung meiner Erklärung verschiedener Stellen mögen hier zunächst noch einige schon in der Vorrede zur zweiten Ausgabe gegebene Nachweisungen folgen, deren ich in den Anmerkungen aus den angedeuteten Gründen mich enthalten zu müssen glaubte.

Sat. 1, 3, 4-7 liegt meiner Auffassung der condicionalen Tempora die sehr ausführliche Behandlung der angeblichen enallage imperfecti pro plusquamperfecto in den hypothetischen Satzverbindungen der lateinischen Sprache von Etzler in den Jahrbüchern für Phi

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lologie und Päd. 1829 Bd. 11 S. 212-249 zum Grunde, durch welche
derselbe die schon in seinen ,,Spracherörterungen“ (Breslau 1826) auf-
gestellte Ansicht von dem Gebrauche des lateinischen Conjunctivs in
dem sumptiven Bestimmungssatze ausführlicher zu begründen gesucht
hat. Zu Sat. 2, 3, 200, wo bei Heindorf- Wüstemann ausdrück-
lich bemerkt wird:,,die ältern Griechen streuten zum Voropfer ganze
Gerstenkörner (ovlás, ovlozúras) ohne Salz", wozu auch von Dö-
derlein keine Berichtigung hinzugefügt ist, vergleiche man Eberz in
der Zeitschrift für A. W. 1854 Nr. 41, durch welchen Buttmann's
Untersuchung im Lexilogus Th. 1 auf eine sehr schätzbare Weise er-
gänzt wird.
Auf Eberz's Nachweisungen beruht die von mir ge-
machte Bemerkung. Zu Sat. 2, 5, 91 sehe man wegen des non im
prohibitiven Satze die sehr ausführliche Untersuchung von Obbarius
in Mützell's Zeitschrift für das G. W. 1850 H. 7. Sat. 2, 6, 48 ist
die LA. spectaverat genügend gerechtfertigt von Putsche in den
Jahrb. für Phil. und Päd. 1855 Bd. 72 S. 195.

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Ausführlich hatte ich in der Vorrede zur zweiten Ausgabe auch über Sat. 2, 3, 69 scribe decem a Nerio gesprochen, da ich erst nach Beendigung des Druckes derselben durch die mir von dem Herrn Obergerichtsrath Schmid zu Wolfenbüttel gegebenen Nachweisungen zu der, wie ich vollkommen überzeugt bin, allein richtigen Er-/ klärung dieser Stelle geführt war. Ich habe es für angemessen gehalten, das dort Gesagte jetzt in einem Excurse der Erklärung dieser Satire folgen zu lassen, indem ich in den Anmerkungen unter dem Texte mich nur auf das Nothwendigste beschränkte, was in diesem Excurse seine weitere Begründung findet. Berücksichtigt ist unsere Erklärung auch in dem Teuffel'schen Commentare, wo einige das römische Geldwesen betreffende Punkte, welche bei dieser Erklärung in Betracht kommen, noch weiter ausgeführt sind. Dagegen bringen Ritter sowohl als Döderlein (in der neuen Ausgabe des Heindorf'schen Commentars) noch die alte Erklärung, derzufolge bei decem zu suppliren sein soll tabulas; a Nerio Nerio profectas, compositas; h. e. aeris accepti et expensi formulas in decem tabulis perscriptas; scribe i. e. tibi scribi iube. So Ritter. Döderlein aber fügt der Heindorf'schen Erklärung, welcher auch Wüstemann beigestimmt hatte, derzufolge ebenfalls hier von zehn Obligationen die Rede sein soll, eine neue, aber gleichfalls das Richtige verfehlende Erklärung hinzu. Er supplirt zwar bei decem den Begriff sestertia, paraphrasirt aber unsern Satz so: scribe: decem a Nerio sestertia mutua accepi. Dieser Imperativ, den er als Worte des den Schuldbrief dictirenden Darleihers Nerius ansieht, sagt er, ist so zu sagen eine dramatische Umschreibung des Substantivs syngrapham Neri. So kommt er auf einem Umwege

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doch auf die bisherige Erklärung zurück. Ob beide Herausgeber sich von der Richtigkeit meiner Erklärung nicht haben überzeugen können, oder ob sie dieselbe nicht gekannt haben, muss ich dahin gestellt sein lassen. Vielleicht wird sie in Zukunft weniger übersehen werden, da sie ihren Platz jetzt nicht mehr in der Vorrede hat. Nachträglich möge hier noch bemerkt werden, dass mit derselben auch Agathon. Wunderlich in seiner Abhandlung de antiqua litterarum obligatione, Göttingen 1832, S. 28 in so fern übereinstimmt, als er scribe decem in der nachgewiesenen juristischen Bedeutung nimmt und nicht tabulas dabei supplirt. In andern Einzelnheiten weicht er aber auf eine nicht wohl zu rechtfertigende Weise von derselben ab.

Die von der gewöhnlichen sich entfernende Erklärung des non ita pridem A. P. 254 stützt sich auf Kärcher's Programm,,Horaz, dritte Lieferung, Karlsruhe 1855," dessen Inhalt auch aus der Anzeige von Schwenck in den Jahrb. für Phil. und Pädag. 1854 Bd. 70 S. 82 zu ersehen ist.

Schliesslich mache ich hier noch einige Stellen bemerklich, in deren Erklärung ich mich wesentlich von den in der zweiten Ausgabe ausgesprochenen Ansichten entfernt habe, und, um das suum cuique zu wahren, verweise ich dabei auf diejenigen Interpreten, welche mir dazu Veranlassung gegeben haben, bei denen man dann auch zum Theil eine weitere Begründung meiner gegenwärtigen Erklärung finden wird.

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Sat. 1, 3, 89 amaras historias] s. K. Nipperdey de locis quibusdam Horatii ex primo satirarum commentatio altera, Jenae 1858, p. 14. Sat. 1, 4, 30 vespertina regio] s. Herbst lectiones Venusinae II, Gedani 1858, p. 12 not. Sat. 1, 4, 81-85 absentem qui rodit hunc tu Romane caveto] s. Keck in Mützell's Zeitschrift für das Gymnasialwesen 1856 S. 860. Sat. 1, 5, 97 Gnalia Lymphis iratis exstructa] s. Seyffert scholia in Horatii satiras, Kreuznach 1856, S. XI. Sat. 1, 6, 8 dum ingenuus] edelgesinnt (nicht frei geboren), nach Döderlein. Sat. 1, 6, 56 singultim pauca locutus] s. Funkhänel Jahrb. für Phil. und Pädag. 1857 Bd. 75 S. 838. Sat. 1, 6, 111 milibus atque aliis] s. Obbarius Zeitschr. für das G.-W. 1859 S. 566. Sat. 1, 10, 36 turgidus Alpinus] s. Nipperdey comm. altera p. 12 sqq. — Sat. 2, 1, 34 vita senis] s. Ritter zu d. St. Sat. 2, 2, 29 carne tamen .. illa] s. Feldbausch zur Erklärung des Horaz. Zweites Bändchen Vorr. S. V. Sat. 2, 3, 72 malis ridentem alienis] und Sat. 2, 7, 1 iam dudum ausculto] desgl. ibid. 97 contento poplite] s. Teuffel. Ep. 1, 6, 4 formidine nulla] s. Döderlein. Ep. 1, 10, 26 s. wegen der veränderten Interpunction Funkhänel Zeitschr. für das G.-W. 1857 S. 812. Ep. 1, 13, 6-9 ist die Auffassung

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der hier dem Boten gegebenen Vorschrift geändert auf Veranlassung einer Bemerkung von Keck critica ad L. Doederlinum epistola, Kiliae 1857, S. 17, wenn gleich ich der Ansicht desselben von V. 10 nicht beipflichten kann: Viribus quamvis ularis in itinere, simulac perveneris illuc, motus et gestus venustate opus erit. Ep. 1, 14, 43, wo es sich um die Interpunction vor oder hinter piger handelt, s. Obbarius Zeitschr. für das G.-W. 1853 S. 507 ff.; dagegen Kolster in der oben erwähnten Recension S. 571, von denen der eine vor, der andere nach piger interpungirt wissen will. Mit Döderlein (S. 127) habe ich die Interpunction ganz weggelassen, worüber in der Anmerkung zu der Stelle weiter gesprochen ist. Ep. 1, 18, 44 fraternis ... Amphion] s. Döderlein. Ebendas. 46 Aeoliis plagis st. Aetolis] s. Meineke praef. p. XXXVII. - Ep. 1, 19, 15 rupit Iarbitam] s. Döderlein. Ep. 1, 20, 19 sol tepidus] die bisherige Erklärung ist geändert nach Jansen Jahrb. für Phil. u. Päd. 1859 Bd. 79 S. 434 ff., wonach ebensowenig die Erklärung von Foss bei Obbarius S. 561, als die von Hertz in den Jahrb. für Phil. und Päd. 1855 Bd. 71 S. 57 haltbar erscheint. A. P. 29 qui variare cupit rem prodigialiter unam] die Entscheidung über die Erklärung dieser Stelle, in welcher ich jetzt Spengel im Philologus X S. 574 gefolgt bin, hängt lediglich von der Bedeutung des prodigialiter ab. Ist es ein lobendes Epitheton, so ist die Beziehung auf variare, ist es ein tadelndes, so ist die Beziehung auf den nachfolgenden Hauptsatz nothwendig, wobei dann freilich die schon von Schneidewin im Philol. III S. 129 vorgeschlagene Aenderung von unam in una unerlässlich ist. Gehen wir auf die Bedeutung von prodigium zurück, so bemerkt Döderlein zu d. St., dies sei nicht eine unnatürliche, sondern eine übernatürliche Erscheinung, und da dem Zusammenhange nach prodigialiter nicht einen Tadel enthalten könne, so gelangt er unter dieser Voraussetzung zu der Bedeutung wunderschön. Gegen die Annahme dieser Bedeutung thut Kolster Einsprache in seiner Anzeige der Döderleinschen Uebersetzung des zweiten Buches der Episteln des Hor. (Jahrb. für Phil. u Päd. 1860 Bd. 81 S. 133); allein wenn er meint, der Zusammenhang führe auch abgesehen von der Bedeutung von prodigium klar auf das,,ungewöhnliche und ungebührliche" hin, so hat er nur Recht unter der Voraussetzung, dass prodigialiter zum Folgenden gezogen und dann una gelesen wird. Denn die Absicht des Dichters, von dem hier die Rede ist, kann es nicht sein, auf eine fehlerhafte Weise zu variiren, sondern in dem Streben nach einem Vorzuge seiner Darstellung und nach Vermeidung eines Fehlers geräth er, wie auch in den vorhin beispielshalber angeführten Fällen, in einen Fehler. Ausgemacht ist aber, dass prodigium als eine von dem Natürlichen abwei

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chende Erscheinung insgemein, wie portentum und monstrum, womit es auch öfters zusammengestellt wird, in einem schlimmen Sinne von etwas ungeheuerlichem gebraucht wird, worüber wir nur auf die im Thesaurus von Gesner angeführten Stellen zu verweisen brauchen. Ist hieraus auf die Bedeutung des seltenen prodigialiter zu schliessen, so wird es kaum möglich sein, es als lobendes Beiwort mit variare zu verbinden. Ausser in unserer Stelle findet es sich noch bei Columella 3, 3, 3, wo die Erscheinung, dass ein Weinstock mehr als zweitausend Trauben getragen habe, als etwas prodigialiter eingetretenes bezeichnet wird; d. i. aber auch nichts anderes als auf eine von dem Natürlichen abweichende Weise, ob unnatürlich oder übernatürlich, möchte wohl auf eins hinauskommen, und es wird sich aus dieser Stelle auf die lobende oder tadelnde Bedeutung des Worts an unserer Stelle kein Schluss machen lassen. V. 44 u. 45 umgestellt nach Bentley: s. dazu auch Ritter und Döderlein. V. 53 si Graeco fonte cadent, parce detorta] s. Döderlein. V. 153 ego et populus mecum] die Erklärung dieser Worte nach Döderlein, wenn gleich ich die von ihm angenommene Veränderung der Interpunction in diesem Verse und V. 155 nicht für nothwendig halte. Dagegen scheint seine Vertheidigung der Vulgata plausoris gegen die vorgeschlagene Veränderung si fautoris oder [si] spectatoris vollkommen ausreichend. — V. 230 nubes et inania wie V. 233 intererit Satyris paullum pudibunda protervis, Desgl. V. 245 velut innati triviis ac paene forenses] nach Döderlein erklärt, ungeachtet des zu V. 245 von Kolster (a. a. O. S. 132) dagegen erhobenen Widerspruchs. V. 304 nil tanti est] die von mir angeführte Parallelstelle aus Cic. ad Att. 13, 42 scheint mir ganz entschieden nur für die Döderlein'sche Erklärung zu sprechen, der ich jetzt allein gefolgt bin. V. 307 und 8. Wegen der hier gegebenen Disposition des noch übrigen Theils des Briefes s. Ritter und Döderlein. V. 385 tu nihil invita... Minerva] s. Döderlein. - V. 391407. Der Zusammenhang dieser Episode mit dem Vorhergehenden nach Döderlein. V. 454 fanaticus error et iracunda Diana] mehr über die gegebene Erklärung bei Obbarius in der Zeitschr. f. das G.-W. 1858 S. 72.

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Zur Berichtigung meiner Erklärung der vielbesprochenen Stelle Sat. 1, 10, 64-66 fuerit Lucilius. . limatior. . quam rudis et Graecis intacti carminis auctor, in welcher ich K. Fr. Hermann. gefolgt bin, verweise ich jetzt auf M. Crain im Philologus IX S. 375 ff. und Otto Ribbeck in den Jahrb. f. Phil. u. Päd. 1858 Bd. 77 S. 213. Nicht mit sich selbst wird Lucilius hier verglichen, als einer, der durch das, was er in seinen Satiren (einem rude, erst aus dem Rohen geschaffenen, et Graecis intactum carminis genus)

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