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Geh. Justizrath und ordentlichem Profeffor der Rechte in Berlin.

Vierte vermehrte Auflage.

TANFORD LIBRARY

Leipzig,

Druck und Verlag von Breitkopf und Härtel.

1857.

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Vorwort des Herausgebers.

Schon im Vorwort zum zweiten Bande ist über die Beschaffenheit des hinterlassenen Manuscripts des gegenwärtigen dritten und legten elné vorläufige Nachricht gegeben worden. Sie kann jezt dahin vervollständigt werden, daß der für den Druck fertig gearbeitete Theil bis §. 269 reicht, zur Lehre vom Nerum noch ein handschriftlicher Entwurf (§. 269 q.) benußt werden konnte, alles Uebrige hingegen aus einem Kollegienheft, entlehnt werden mußte, welches der Verfaffer, mit Ausnahme einiger 1843 umgear= beiteten Abschnitte des achten Kapitels, bereits im Jahre 1839 für seine Vorträge über Rechtsgeschichte und Institutionen entworfen hatte.

Anfänglich hatte ich Anstand genommen die Veröffentlichung dieser åltern nur für die mündliche Mittheilung im engern Kreise bestimmten Umrisse zu verantworten, da ich selbst in der von den Angehörigen des verewigten Freundes mir noch nachträglich berichteten Aeußerung: die Inftitutionen seven herauszugeben, wie sie lägen, keinen deutlichen Auftrag hierzu zu erkennen vermochte.

In diesem Sinne wurde am Schluß des Vorworts zum vorigen Band zunächst nur die Herausgabe des von dem Verfasser selbst noch zum Druck vorbereiteten Theils des gegenwärtigen angekündigt.

Seitdem ist mir aber von so verschiedenen Seiten her der Wunsch zu erkennen gegeben worden, den Bau dieses Werks, wenn auch nur im Gerüst, bis zum Giebel hinausgeführt zu sehen, daß ich nach sorgfältiger Be= rathung mit andern Freunden und, wie mir hinzuzusehen gestattet ist, unter Zustimmung der Familie des Verfaffers, das Fehlende in obiger Gestalt, jedoch unter Hinzufügung der Quellenbelege, Litterarnotizen und einiger durch meine Namenschiffre kenntlichen eigenen Ausführungen, dem Druck zu übergeben mich entschlossen habe.

Kein verständiger Beurtheiler wird an das Kollegienheft des Lehrers Ansprüche machen, denen nur der Schriftsteller zu entsprechen verpflichtet ist, und wer die rasch zunehmende innere Zeitigung in Puchta's svätern

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