ALT-ARISCHES JUS CIVILE VON DR. B. W. LEIST, ORD. PROF. DER RECHTE AN DER UNIVERSITÄT ZU JENA. ERSTE ABTHEILUNG. JENA VERLAG VON GUSTAV FISCHER. 1892. 9246 Vorwort. In dem vorliegenden Werke, das leider, da der Stoff gar zu gross ist, in zwei Abtheilungen getheilt werden muss, -kehre ich nach Jahre lang mich beschäftigenden Abschweifungen zum römischen Rechte zurück. Aber damit trete ich doch nicht wieder in den Bann behaglicher Abschliessung, dessen man sich bei Untersuchungen erfreut, die sich lediglich auf das Gebiet der römischen Quellen beschränken. Ich fahre vielmehr fort in der früher begonnenen geschichtlichen Vergleichung des Rechts einer Mehrheit von arischen Völkerschaften. Habe ich zunächst das römische mit dem griechischen, dann beide (besonders aber das griechische) mit dem indischen zusammengestellt, so bringe ich nunmehr die Resultate, die uns vorzugsweise das indische und das griechische Recht bieten, in engeren Zusammenhalt mit dem latinischen. Von den früheren Untersuchungen habe ich den Vortheil, dass ich lediglich mit vielfachen Verweisungen auf dieselben, ohne im Wesentlichen jetzt meine Darlegung des latinischen Quellenmaterials unterbrechen zu brauchen, den Zusammenhang des letzteren mit dem Rechte anderer arischer Völker constatiren kann. Aber diese Bequemlichkeit wird doch wieder durch eine bedeutende Unbequemlichkeit aufgewogen. Ich kann natürlich nicht verlangen, dass alle Leser des vorliegenden Werkes den Inhalt meiner früheren, in gleicher Tendenz geschriebenen Bücher (GIRG. und IG.) stets genau im Sinne tragen, ja dieselben nur über 300103 haupt gelesen haben. So bin ich denn doch im vorliegenden Werke, das nun einmal in äusserer Selbständigkeit den früheren hat gegenübergestellt werden müssen, gezwungen, häufige Recapitulationen des früher Gesagten vorzunehmen, welche Demjenigen, der des Letzteren sich genau entsinnt, unnütz erscheinen können. Ich zweifle, ob ich es in dieser Richtung allen meinen Lesern recht gemacht haben werde. Jena, den 11. Januar 1892. § 1. Das indogräcoitalische Rechtsmaterial (Bunsen, Klenze, Rossbach). § 2. Die Institutionen Erforschung. Uebersicht der sechzehn Hauptinstitutionen § 3. Sprachforschung und Culturgeschichte. § 4. § § 6. suchungen Sachlich-juristische Unter 12 Ius gentium und ius civile. Reconstruction des Fas-Systems. Die § 7. Fortsetzung. Die Perser; 1 c) in Cultus und Clerus; d) in den staatlichen Organen 16 23 25 § 8. 32 Fortsetzung. Die Perser. 2) Die specifisch iranisch - persischen 39 Fortsetzung. Die Perser. 2. b) Die sechs Gebote. a) Die vier § 10. Uebersicht über das Folgende Erstes Buch. Die neun Gebote. 61 § 11. Vorbemerkung 63 |