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Staatswissenschaften.

Die Staatswissenschaften im Lichte unserer Zeit, dargestellt von Karl Heinr. Ludw. Pölitz, ord. Lehrer der Staatswissensch. an der Univ. zu Leipzig. Erster Theil: Das Natur- und Völ kerrecht, das Staats- und Staatenrecht, und die Staatskunst. Leipzig. 1823. Hinrichs'sche Buchh. XXVI. 568 S. gr. 8. (Auch als eignes Werk mit dem Titel: Natur- u. Völkerrecht; Staats- und Staatenrecht, dargestellt von etc.) Zweiter Theil: die Volkswirthschaft, die Staatswirthschaft und. Finanzwissenschaft und die Polizeiwissenschaft. Ebend. 1823. XII. 365 S. (Mit dem zweiten Titel: Volkswirthschaft, Staatswirthschaft u. s. f.) Dritter Theil: Geschichte des europäischen Staatensystems aus dem Standpuncte der Politik. Ebendas. 1824. XVIII. 499 S. (Gleichfalls als eignes Werk mit dem Titel: Die Gesch. d. europ. Staatensystems u. s. f.) 5 Rthlr. 22 Gr.

Als ein vollständiges, wohlgeordnetes, nach ge prüften und bewährt gefundenen Grundsätzen, mit ächter Freimüthigkeit, abgefasstes Handbuch der Staatswissenschaften, das die Mitte hält zwischen einer ausführlichen Darstellung und einem compendiarischen Abriss dersel ben, auf die neuesten Untersuchungen und Ansichten Rücksicht nimmt, bedeutende Winke zu weitern For schungen gibt und daher die neuere und ausgewählte Li teratur beibringt, wird dies Werk allen, welche mit dem tiefern Studium dieser Wissenschaft sich beschäftigen, auch allen Staats- und Geschäftsmännern, die nicht bei der herkömmlichen Praxis stehen bleiben wollen, ein be→ lehrender und zurechtweisender Fiihrer seyn. Aus dem Standpuncte der durchaus beobachteten Neutralität in dem Meinungskampf der politischen Systeme will der Vf. be urtheilt seyn. Sein Werk, welches die gesammten Staats wissenschaften in ihrem ganzen Umfange und nach ihren einzelnen Verhältnissen, wie diese Wissenschaften auf der gegenwärtigen Stufe ihrer Bildung und Reife erscheinen und sowohl für den akadem. Vortrag als für das eigne Studium gebildeter Zeitgenossen dargestellt werden müssen, umfassen soll, ist auf 4 Bände berechnet, WO Allg. Rep. 1824. Bd. I. St. 1.

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