Excurse über römisches Recht: Hülfsbuch für academische Privatstudien |
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... wenig umfang- und inhaltreich : sie beschränkt sich auf gewisse Grundzüge , die nahe bei einander liegen , gleichsam nur mikroskopisch unterscheidbar sind und daher im practischen Leben selten bedeutsam und gewichtig hervor- und ...
... wenig umfang- und inhaltreich : sie beschränkt sich auf gewisse Grundzüge , die nahe bei einander liegen , gleichsam nur mikroskopisch unterscheidbar sind und daher im practischen Leben selten bedeutsam und gewichtig hervor- und ...
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... wenig als eine Secession von da ( I. S. 455 ) . Nach der Grundvorstellung der Römischen Sage war die gründende Bewohnerschaft des Palatin Hirtenvolk ( I S.457 ) , allerdings latini- schen Stammes ; „ dass die Sabiner des Tatius ...
... wenig als eine Secession von da ( I. S. 455 ) . Nach der Grundvorstellung der Römischen Sage war die gründende Bewohnerschaft des Palatin Hirtenvolk ( I S.457 ) , allerdings latini- schen Stammes ; „ dass die Sabiner des Tatius ...
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... wenig aus Caesar begriffen werden , als der Geist des ächten Hellas aus Sokrates und Alexander dem Großen . * I. Der primitive Gegensatz ist ein ethnischer oder genetischer ; die Römer sind mit nichten ein homogener Stamm , in ihm hat ...
... wenig aus Caesar begriffen werden , als der Geist des ächten Hellas aus Sokrates und Alexander dem Großen . * I. Der primitive Gegensatz ist ein ethnischer oder genetischer ; die Römer sind mit nichten ein homogener Stamm , in ihm hat ...
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... wenig aber konnten sie später das Recht der Bestätigung für Beschlüsse der concilia plebis und überhaupt der Tributcomitien , wenn diese Versammlungen nicht etwa sich mit dem Imperium beschäftigten , ansprechen . " Lange I. S. 500 . III ...
... wenig aber konnten sie später das Recht der Bestätigung für Beschlüsse der concilia plebis und überhaupt der Tributcomitien , wenn diese Versammlungen nicht etwa sich mit dem Imperium beschäftigten , ansprechen . " Lange I. S. 500 . III ...
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... Auf der ersten Stufe ist wenig Bedürfniß der Güterbewegung , die gens , das Haus freut sich selbstgenugsam seiner wirthschaftlichen Abgeschlos- senheit , welche zugleich Unabhängigkeit ist ; wo aber die a . 640-450 : res mancipi . 87.
... Auf der ersten Stufe ist wenig Bedürfniß der Güterbewegung , die gens , das Haus freut sich selbstgenugsam seiner wirthschaftlichen Abgeschlos- senheit , welche zugleich Unabhängigkeit ist ; wo aber die a . 640-450 : res mancipi . 87.
Common terms and phrases
actio alten Augustus Ausdruck Bedeutung Bedürfniß beiden Besitz besonders bloß bonorum Bürger causa Censur civilistische Civilproceß Civilrecht condemnatio Cursus daher Decemvirn demgemäß Edict Eigenthum eigentliche Einfluß erst Fall familia Gaius ganze germanischen Gesch Geschichte Gesetz gewiß gleichsam Grund Grundstücke hereditas Huschke Idee Ihering Geist indem jure Jurisprudenz Juristen jus gentium jus naturale Justinian Kaiser Kaiserzeit Karakter Klage konnte Kuntze Labeo läßt legat letzten lich ließ mancipatio manus Mommsen muß mußte namentlich Natur Naturalobligation neuen nexum oben Excurse Obligatio Obligationenrecht Papinian paterfamilias patria potestas Paulus peculium pecunia Person Pfandrecht Plebejer Polygnotos possessio potestas Prätor Privatrechts Proceß Provinzen quod rechtlichen Rechtsgesch Rechtsverhältniß Reich res mancipi Röm Rom's Römischen Rechts Rudorff Sabinianer Sache Sachenrecht Satz scheint Schuldner Senat Servitut seyn Sinn Sklaven später Staat stand stipulatio System Theil Ueber Ulpian ursprünglich usucapio Vergl Verhältniß Vermögen Volks ward Wesen XII Tafeln
Popular passages
Page 133 - Victum eo die ob impotentem iniuriam unius inget1s vinculum fidei, iussique consules ferre ad populum, ne quis, nisi qui noxam meruisset, donec poenam lueret, in compedibus aut in nervo teneretur; pecuniae creditae bona debitoris, non corpus, obnoxium esset.
Page 313 - Brüder, ich will nach menschlicher Weise reden; verachtet man doch eines Menschen * Testament nicht, wenn es bestätiget ist, und thut auch nichts dazu.
Page 254 - Die ersten Städteanlagen in neu gewonnenen barbarischen Ländern wurden nicht durch Soldaten, sondern durch die Einwohner des Landes selbst auf Anordnung des Kaisers vorgenommen, von welchem sie häufig den Namen führen, ohne daß sie deshalb für Colonien zu halten sind; unter den vielen Ortschaften, mit welchen Trajan das verwüstete Dacien neu bevölkerte, waren nur 4 Colonien.
Page 165 - Freiheitsbeschränkungen bis zu einem gewissen Grade unzertrennlich verknüpft waren. Die Neubürgerschaft, namentlich die plebejische Nobilität hat in allem Uebrigen sich nach dem Muster der Altbürgerschaft gleichsam in Geschlechter constituirt und ihr Erbrecht nach der patricischen Agnation und Gentilität gestaltet, obwohl beide Begriffe nach ältestem Recht auf Plebejer sicher keine Anwendung litten. Es war nur folgerecht auch die patricische Namenordnung in der Art auf die Plebs zu übertragen,...
Page 486 - ... creditorum appellatione non hi tantum accipiuntur, qui pecuniam crediderunt, sed omnes quibus ex qualibet causa debetur : ut si quis cui ex empto vel ex locato vel ex ullo alio debetur.
Page 455 - Worten aus: noxalium actionum vis ac potestas haec est, ut, si damnati fuerimus, liceat nobis deditione ipsius corporis, quod deliquerit, evitare litis aeslimaüonem (fr.
Page 30 - Quibus enim ratio a natura data est, iisdem etiam recta ratio data est; ergo et lex, quae est recta ratio in iubendo et vetando; si lex, ius quoque: et 3 omnibus ratio; ius igitur datum est omnibus: [recteque Socrates exsecrari eum solebat, qui primus utilitatem naturae 4 seiunxis34.
Page 492 - Ubi igitur secundum quod distinximus pura venditio est, lulianus scribit hune, cui res in diem addicta est, et usucapere posse et fructus et accessiones lucrari et periculum ad eum pertinere, si res interierit. GLOSSA «condicionalis
Page 419 - ... testibus civibus Romanis puberibus et praeterea alio eiusdem condicionis, qui libram aeneam teneat, qui appellatur libripens, is qui mancipio accipit...
Page 111 - Rechts. Neu, beweglich und sich stets verjüngend in ihrer äußeren Gestalt, enthalten sie lauter hergekommene alte Rechtsgebräuche und darunter solche, die längst keine Anwendung mehr litten, die aber vom gemeinen Mann gläubig und in ehrfurchtsvoller Scheu vernommen wurden.