Römische lehre der dinglichen rechte oder sachen-rechte, Part 1 |
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... Wohl aber ist es möglich , daß er sich , ohne seine Persönlichkeit zu gefährden , in einzelnen Beziehungen der Sache gleichstelle , sachähnlich werde , indem er bestimmte seiner Handlungen fremder Willkühr unterwirft . Nur wo ein ...
... Wohl aber ist es möglich , daß er sich , ohne seine Persönlichkeit zu gefährden , in einzelnen Beziehungen der Sache gleichstelle , sachähnlich werde , indem er bestimmte seiner Handlungen fremder Willkühr unterwirft . Nur wo ein ...
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... wohl feftfeßen können , im Falle eines gewiffen Ereignisses den -- B Inwieferne können durch Eintritt einer Conditio resolutiva oder eines Dies dingliche Rechte aufhören? AA Uebertragenes Eigenthum A Von beigefügten Resolutivbedingungen.
... wohl feftfeßen können , im Falle eines gewiffen Ereignisses den -- B Inwieferne können durch Eintritt einer Conditio resolutiva oder eines Dies dingliche Rechte aufhören? AA Uebertragenes Eigenthum A Von beigefügten Resolutivbedingungen.
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Karl Sell. wohl feftfeßen können , im Falle eines gewiffen Ereignisses den ganzen Vertrag nebst der Tradition als nicht geschehen betrachten zu wollen . .... Vrgl . L. 19. D. de usurpat . ( 41. 3. ) Javolenus : Si hominem emisti , ut ...
Karl Sell. wohl feftfeßen können , im Falle eines gewiffen Ereignisses den ganzen Vertrag nebst der Tradition als nicht geschehen betrachten zu wollen . .... Vrgl . L. 19. D. de usurpat . ( 41. 3. ) Javolenus : Si hominem emisti , ut ...
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... nicht ohne Er- laubniß des Pontifex oder Princeps ausgraben . Geschieht es gleich- wohl , so ist wider den Eigenthümer eine Actio iniuriarum begründet . Dagegen hat dieser eine Actio in factum wider den Beerdiger 22 -
... nicht ohne Er- laubniß des Pontifex oder Princeps ausgraben . Geschieht es gleich- wohl , so ist wider den Eigenthümer eine Actio iniuriarum begründet . Dagegen hat dieser eine Actio in factum wider den Beerdiger 22 -
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... weil es das Ge- seg verboten . L. 1. § . 5. D. de except . rei vend . et trad . ( 21. 3. ) C. Sell in den Sell'schen Jahrbüchern . I. S. 146. Nro . 2 ff . Uebrigens merke man wohl , daß aus der Nichtigkeit der - - 29 §
... weil es das Ge- seg verboten . L. 1. § . 5. D. de except . rei vend . et trad . ( 21. 3. ) C. Sell in den Sell'schen Jahrbüchern . I. S. 146. Nro . 2 ff . Uebrigens merke man wohl , daß aus der Nichtigkeit der - - 29 §
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Common terms and phrases
Actio Actio in rem alſo Ansicht apud Befiß Besiß Besiz bewegliche Sachen bona fide Bonae fidei possessor bonis Civilrecht Condictio daher deſſen dieſe dinglicher Rechte Dominium ex iure dominus Eigenthum eius empt emptore enim Erfißung Ersigung Ersizung erwerben etiam ex iure Quiritium factum Fall find Fiscus folgeweise Fortseßung Früchte Fructus extantes fundum Furtum Gaius Ganzen Gebäude Grund Grundstücke herede usucapio hereditatem indeſſen ipso iure iſt Iusta causa Juristen Justinian Klage läßt leßteren Longi temporis praescriptio mala fide muß neue Species Occupation omnibus Paulus poss possessio possessionis possidere potest praescr Prätor Puchta quae quam quia quidem quis quod rebus rei vind Rei vindicatio rerum Res furtiva Res mancipi Römer römischen Rechte ſein ſich sive ſondern Specificant Specification sunt Theile Thesauros thümer Titulus Traditio Ulpian unsere usuc usurp Vangerow verb Vergl Verjährung vindiziren Vorausseßung XII Tafeln