Römische lehre der dinglichen rechte oder sachen-rechte, Part 1 |
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... indem ja nicht nur dingliche Rechte , sondern auch Forderungsrechte durch dasselbe übergehen , L. 3. pr . § . 1. D. de bon . poss . ( 37. 1. ) , einseitig und somit zu verwerfen sein würde . In der Lehre von den dinglichen Rechten ...
... indem ja nicht nur dingliche Rechte , sondern auch Forderungsrechte durch dasselbe übergehen , L. 3. pr . § . 1. D. de bon . poss . ( 37. 1. ) , einseitig und somit zu verwerfen sein würde . In der Lehre von den dinglichen Rechten ...
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... indem diese beiden Momente nur bei einzelnen Erwerbarten zutreffen , wie bei der Traditio , Usucapio , nicht aber bei allen , man denke z . B. an die Occupatio . Mit Recht hat man daher in neuerer Zeit , ins- besondere auf Veranlassung ...
... indem diese beiden Momente nur bei einzelnen Erwerbarten zutreffen , wie bei der Traditio , Usucapio , nicht aber bei allen , man denke z . B. an die Occupatio . Mit Recht hat man daher in neuerer Zeit , ins- besondere auf Veranlassung ...
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... indem ja sein Ei- genthum durch den Eintritt des bedungenen Ereignisses vertragsmäßig aufgehört hat zu bestehen und demnach das Prinzip Anwendung leidet : Nemo plus in alium cet . Der Empfänger , welcher nach Eintritt der ...
... indem ja sein Ei- genthum durch den Eintritt des bedungenen Ereignisses vertragsmäßig aufgehört hat zu bestehen und demnach das Prinzip Anwendung leidet : Nemo plus in alium cet . Der Empfänger , welcher nach Eintritt der ...
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... indem er verordnete , der vom Fiscus eine Sache Erwerbende solle gegen jegliche wider ihn als Besizer gerichtete Klage eines Dritten , sei es eine persönliche oder ding- liche , sofort , nicht erst nach fünf Jahren , auch ohne vorherige ...
... indem er verordnete , der vom Fiscus eine Sache Erwerbende solle gegen jegliche wider ihn als Besizer gerichtete Klage eines Dritten , sei es eine persönliche oder ding- liche , sofort , nicht erst nach fünf Jahren , auch ohne vorherige ...
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... indem sich in letterem die Ausübung des ersteren darstellt . — Vorstehendem Begriffe des Eigenthums zufolge giebt es der darin liegenden Befugnisse ihrem Hauptcharakter nach folgende zwei : 1. die positive , über die Sache nach Willkühr ...
... indem sich in letterem die Ausübung des ersteren darstellt . — Vorstehendem Begriffe des Eigenthums zufolge giebt es der darin liegenden Befugnisse ihrem Hauptcharakter nach folgende zwei : 1. die positive , über die Sache nach Willkühr ...
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Actio Actio in rem alſo Ansicht apud Befiß Besiß Besiz bewegliche Sachen bona fide Bonae fidei possessor bonis Civilrecht Condictio daher deſſen dieſe dinglicher Rechte Dominium ex iure dominus Eigenthum eius empt emptore enim Erfißung Ersigung Ersizung erwerben etiam ex iure Quiritium factum Fall find Fiscus folgeweise Fortseßung Früchte Fructus extantes fundum Furtum Gaius Ganzen Gebäude Grund Grundstücke herede usucapio hereditatem indeſſen ipso iure iſt Iusta causa Juristen Justinian Klage läßt leßteren Longi temporis praescriptio mala fide muß neue Species Occupation omnibus Paulus poss possessio possessionis possidere potest praescr Prätor Puchta quae quam quia quidem quis quod rebus rei vind Rei vindicatio rerum Res furtiva Res mancipi Römer römischen Rechte ſein ſich sive ſondern Specificant Specification sunt Theile Thesauros thümer Titulus Traditio Ulpian unsere usuc usurp Vangerow verb Vergl Verjährung vindiziren Vorausseßung XII Tafeln