Römische lehre der dinglichen rechte oder sachen-rechte, Part 1 |
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... Klage begründet , d . h . aber , die dinglichen Rechte , Sachenrechte , gehören zu den absolu- ten Rechten * ) . $ . 2 . II . Arten der dinglichen Rechte . Das ursprünglich einzig dingliche Recht ist das Eigenthum als der Jubegriff ...
... Klage begründet , d . h . aber , die dinglichen Rechte , Sachenrechte , gehören zu den absolu- ten Rechten * ) . $ . 2 . II . Arten der dinglichen Rechte . Das ursprünglich einzig dingliche Recht ist das Eigenthum als der Jubegriff ...
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... Klage eines Dritten , sei es eine persönliche oder ding- liche , sofort , nicht erst nach fünf Jahren , auch ohne vorherige Exceptio , sicher gestellt sein * ) , L. 2. C. de quadriennii praescript . ( 7. 37. ) , und als Folge davon ...
... Klage eines Dritten , sei es eine persönliche oder ding- liche , sofort , nicht erst nach fünf Jahren , auch ohne vorherige Exceptio , sicher gestellt sein * ) , L. 2. C. de quadriennii praescript . ( 7. 37. ) , und als Folge davon ...
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... Klage erzeugt . Denn dies gehört gar nicht zu den dinglichen Rechten . Wenn es gleichwohl mit dem Pfandrechte an körperlichen Sachen weiter unten zusammen abge = handelt wird , so geschieht dies nur des methodologischen Vortheils wegen ...
... Klage erzeugt . Denn dies gehört gar nicht zu den dinglichen Rechten . Wenn es gleichwohl mit dem Pfandrechte an körperlichen Sachen weiter unten zusammen abge = handelt wird , so geschieht dies nur des methodologischen Vortheils wegen ...
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... Klage freilich gar wesentlich verändert . Während sie ge- gen den argliftig Bauenden gerichtet eine besondere Gestaltung der Actio furti , also eine reine Pönalflage , das Duplum Strafe ist , hat fie gegen den bona fide Bauenden gehend ...
... Klage freilich gar wesentlich verändert . Während sie ge- gen den argliftig Bauenden gerichtet eine besondere Gestaltung der Actio furti , also eine reine Pönalflage , das Duplum Strafe ist , hat fie gegen den bona fide Bauenden gehend ...
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... eine sei- ner ( des Honorirten ) Sachen zu veräußern , so besteht die gleichwohl ge- schehene Veräußerung rechtsgültig fort . Nur von Seiten des Dritten ist eine persönliche Klage wider den Honorirten begründet . L. 1. 30 -
... eine sei- ner ( des Honorirten ) Sachen zu veräußern , so besteht die gleichwohl ge- schehene Veräußerung rechtsgültig fort . Nur von Seiten des Dritten ist eine persönliche Klage wider den Honorirten begründet . L. 1. 30 -
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Common terms and phrases
Actio Actio in rem alſo Ansicht apud Befiß Besiß Besiz bewegliche Sachen bona fide Bonae fidei possessor bonis Civilrecht Condictio daher deſſen dieſe dinglicher Rechte Dominium ex iure dominus Eigenthum eius empt emptore enim Erfißung Ersigung Ersizung erwerben etiam ex iure Quiritium factum Fall find Fiscus folgeweise Fortseßung Früchte Fructus extantes fundum Furtum Gaius Ganzen Gebäude Grund Grundstücke herede usucapio hereditatem indeſſen ipso iure iſt Iusta causa Juristen Justinian Klage läßt leßteren Longi temporis praescriptio mala fide muß neue Species Occupation omnibus Paulus poss possessio possessionis possidere potest praescr Prätor Puchta quae quam quia quidem quis quod rebus rei vind Rei vindicatio rerum Res furtiva Res mancipi Römer römischen Rechte ſein ſich sive ſondern Specificant Specification sunt Theile Thesauros thümer Titulus Traditio Ulpian unsere usuc usurp Vangerow verb Vergl Verjährung vindiziren Vorausseßung XII Tafeln