Römische lehre der dinglichen rechte oder sachen-rechte, Part 1 |
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... Frage , ob mala fides superveniens der Publiciana in rem actio schade , vergl . auch noch Alfred Brinkmann , Diss . inaug . de scientia rei alienae superveniente in Publiciana in rem ac- tione . Kiliae . 1847. 8 . Zum Schlusse sei noch ...
... Frage , ob mala fides superveniens der Publiciana in rem actio schade , vergl . auch noch Alfred Brinkmann , Diss . inaug . de scientia rei alienae superveniente in Publiciana in rem ac- tione . Kiliae . 1847. 8 . Zum Schlusse sei noch ...
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... Frage kommen , ist Ausfluß des Naturgesezes , wornach das Dasein des Men- schen durch Erzeugung von Wesen gleicher Gattung bedingt ist , wornach er hülflos geboren wird , den Schuß und die Pflege seiner Aeltern hei- schend und genießend ...
... Frage kommen , ist Ausfluß des Naturgesezes , wornach das Dasein des Men- schen durch Erzeugung von Wesen gleicher Gattung bedingt ist , wornach er hülflos geboren wird , den Schuß und die Pflege seiner Aeltern hei- schend und genießend ...
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... Frage stehende Recht kein dingliches , sondern eine Obligatio , bei welcher eine körperliche Sache höchstens mittelbarer Gegenstand sein kann , während der unmittelbare immer ein bestimmtes Maaß von Handlungen ist . 4. Gerade weil das ...
... Frage stehende Recht kein dingliches , sondern eine Obligatio , bei welcher eine körperliche Sache höchstens mittelbarer Gegenstand sein kann , während der unmittelbare immer ein bestimmtes Maaß von Handlungen ist . 4. Gerade weil das ...
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... Frage von dem Grundsaße aus , daß Niemand mehr Rechte auf einen Andern übertragen kann , als er selbst hat , L. 54. D. de R. I. ( 50. 17. ) Ulp . Nemo plus iuris ad alium transferre potest , quam ipse haberet . L. 160. § . 2. L. 175 ...
... Frage von dem Grundsaße aus , daß Niemand mehr Rechte auf einen Andern übertragen kann , als er selbst hat , L. 54. D. de R. I. ( 50. 17. ) Ulp . Nemo plus iuris ad alium transferre potest , quam ipse haberet . L. 160. § . 2. L. 175 ...
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... Frage . Vergl . Bluntschi in den Sell'schen Jahrbüchern . I. Nro . 7. Nur von der Traditio wird es uns ausdrücklich gesagt , daß sie Rebus nec mancipi gegenüber zum Dominium ex iure Quiritium führte . Cic . Top . 5. Gaius . II . 19. 20 ...
... Frage . Vergl . Bluntschi in den Sell'schen Jahrbüchern . I. Nro . 7. Nur von der Traditio wird es uns ausdrücklich gesagt , daß sie Rebus nec mancipi gegenüber zum Dominium ex iure Quiritium führte . Cic . Top . 5. Gaius . II . 19. 20 ...
Common terms and phrases
Actio Actio in rem alſo Ansicht apud Befiß Besiß Besiz bewegliche Sachen bona fide Bonae fidei possessor bonis Civilrecht Condictio daher deſſen dieſe dinglicher Rechte Dominium ex iure dominus Eigenthum eius empt emptore enim Erfißung Ersigung Ersizung erwerben etiam ex iure Quiritium factum Fall find Fiscus folgeweise Fortseßung Früchte Fructus extantes fundum Furtum Gaius Ganzen Gebäude Grund Grundstücke herede usucapio hereditatem indeſſen ipso iure iſt Iusta causa Juristen Justinian Klage läßt leßteren Longi temporis praescriptio mala fide muß neue Species Occupation omnibus Paulus poss possessio possessionis possidere potest praescr Prätor Puchta quae quam quia quidem quis quod rebus rei vind Rei vindicatio rerum Res furtiva Res mancipi Römer römischen Rechte ſein ſich sive ſondern Specificant Specification sunt Theile Thesauros thümer Titulus Traditio Ulpian unsere usuc usurp Vangerow verb Vergl Verjährung vindiziren Vorausseßung XII Tafeln