Römische lehre der dinglichen rechte oder sachen-rechte, Part 1 |
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... Erwerb des Eigenthums im Einzelnen · A. Eigenthums - Erwerb ohne Rücksicht auf das bereits erworbene Eigen- thum an einer anderen Sache . AA . Eigenthums - Erwerb durch zweiseitige Rechtsgeschäfte . A : Von der Traditio . 1. Begriff 2 ...
... Erwerb des Eigenthums im Einzelnen · A. Eigenthums - Erwerb ohne Rücksicht auf das bereits erworbene Eigen- thum an einer anderen Sache . AA . Eigenthums - Erwerb durch zweiseitige Rechtsgeschäfte . A : Von der Traditio . 1. Begriff 2 ...
Page ix
... Erwerb durch einseitige Handlungen des Erwerbenden . A. Von der Occupatio . 1. Im Allgemeinen a . Fähigkeit des Subjects h . Fähigkeit des Objects c . Gehörige Willensbestimmung und Willensäußerung 2. Von den einzelnen Gestaltungen der ...
... Erwerb durch einseitige Handlungen des Erwerbenden . A. Von der Occupatio . 1. Im Allgemeinen a . Fähigkeit des Subjects h . Fähigkeit des Objects c . Gehörige Willensbestimmung und Willensäußerung 2. Von den einzelnen Gestaltungen der ...
Page xii
... Erwerb durch einseitige Handlungen des Verlierenden und durch zufällige Umstände . A. Eigenthumserwerb in Folge Zolldefraudation 250 · B. Eigenthumserwerb wegen nicht erstatteter Reparaturkosten C. Erwerb des Eigenthums in Folge des ...
... Erwerb durch einseitige Handlungen des Verlierenden und durch zufällige Umstände . A. Eigenthumserwerb in Folge Zolldefraudation 250 · B. Eigenthumserwerb wegen nicht erstatteter Reparaturkosten C. Erwerb des Eigenthums in Folge des ...
Page xiv
... Erwerb von Seiten eines Anderen . 3. Durch Untergang des Objects und Verwandlung desselben in eine Res extra commercium . 4. Durch erlangte Frei- heit von Seiten wilder Thiere und durch unterbleibende Rückkehr von Seiten gezähmter . 415 ...
... Erwerb von Seiten eines Anderen . 3. Durch Untergang des Objects und Verwandlung desselben in eine Res extra commercium . 4. Durch erlangte Frei- heit von Seiten wilder Thiere und durch unterbleibende Rückkehr von Seiten gezähmter . 415 ...
Page 9
... Erwerb wie Rückerwerb des Eigenthums durch bloßen Vertrag unmöglich sei , - L. 20. C. de pactis . ( 2. 3. ) Diocl . et Max . Traditionibus et usu- capionibus dominia rerum , non nudis pactis transfe- runtur . L. 59. D. de adq . rer ...
... Erwerb wie Rückerwerb des Eigenthums durch bloßen Vertrag unmöglich sei , - L. 20. C. de pactis . ( 2. 3. ) Diocl . et Max . Traditionibus et usu- capionibus dominia rerum , non nudis pactis transfe- runtur . L. 59. D. de adq . rer ...
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Actio Actio in rem alſo Ansicht apud Befiß Besiß Besiz bewegliche Sachen bona fide Bonae fidei possessor bonis Civilrecht Condictio daher deſſen dieſe dinglicher Rechte Dominium ex iure dominus Eigenthum eius empt emptore enim Erfißung Ersigung Ersizung erwerben etiam ex iure Quiritium factum Fall find Fiscus folgeweise Fortseßung Früchte Fructus extantes fundum Furtum Gaius Ganzen Gebäude Grund Grundstücke herede usucapio hereditatem indeſſen ipso iure iſt Iusta causa Juristen Justinian Klage läßt leßteren Longi temporis praescriptio mala fide muß neue Species Occupation omnibus Paulus poss possessio possessionis possidere potest praescr Prätor Puchta quae quam quia quidem quis quod rebus rei vind Rei vindicatio rerum Res furtiva Res mancipi Römer römischen Rechte ſein ſich sive ſondern Specificant Specification sunt Theile Thesauros thümer Titulus Traditio Ulpian unsere usuc usurp Vangerow verb Vergl Verjährung vindiziren Vorausseßung XII Tafeln